Danke für Ihre Reaktion!
Wenn ich das richtig verstehe, geht es in dem Urteil um eine Lebensversicherung, nicht um eine Betriebsrente. Ich werde in jedem Fall bei den entsprechenden Versorgern nachfragen, wie sich das verhält. Mein Gedanke war, dass ich ja vielleicht als Angestellte gelte, wenn ich mit der NVK einen Hauptarbeitgeber und mit der Firma, die meine Witwen-Betriebsrente zahlt, einen zweiten Arbeitgeber habe. Vielleicht wären dann meine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit Nebensache?
vielen Dank und Grüße
CH
Beiträge von Christine2808
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Hallo,
ich bin 51 Jahre alt, PKV-versichert, Witwe mit Bezügen aus der Betriebsrente und Ansprüchen aus der Hinterbliebenenversorgung durch die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK). Da ich als selbständige Übersetzerin mehr verdiene als die gesetzlichen Grenzen zulassen, bekomme ich von der NVK keine Witwenrente, auch keine gesetzliche Witwenrente. Dennoch gilt die NVK als mein Arbeitgeber. Als mein zweiter Arbeitgeber gilt der ehemalige Arbeitgeber meines Mannes. Von diesem beziehe ich als Witwe eine Betriebsrente. Als selbständige Übersetzerin bin ich in der PKV. Jetzt frage ich mich, ob ich, wenn mich die NVK und der ehemalige Arbeitgeber meines Mannes wie eine Angestellte behandeln und ich die Betriebsrente auch erst nach allen Abzügen netto ausgezahlt bekomme, nicht als Angestellte im Sinne der Krankenversicherung gelte und von der PKV in die gesetzliche wechseln könnte?
Kennt sich damit jemand aus?
Vielen Dank im Voraus.MFG
CH