Danke für Ihre Reaktion!
Wenn ich das richtig verstehe, geht es in dem Urteil um eine Lebensversicherung, nicht um eine Betriebsrente. Ich werde in jedem Fall bei den entsprechenden Versorgern nachfragen, wie sich das verhält. Mein Gedanke war, dass ich ja vielleicht als Angestellte gelte, wenn ich mit der NVK einen Hauptarbeitgeber und mit der Firma, die meine Witwen-Betriebsrente zahlt, einen zweiten Arbeitgeber habe. Vielleicht wären dann meine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit Nebensache?
vielen Dank und Grüße
CH