Hallo zusammen,
ich habe in 2025 Anteile einer US Aktie im Depot gehabt, deren Positionswert zum Stichtag kleiner als die anzunehmende Ordergebühr (an der Nasdaq) war. Um den Verlust trotzdem realisieren zu können, habe ich einen entgeltlichen Depotübertrag durchgeführt. Leider hat mir meine Depotbank daraufhin anhand der Ersatzbemessungsgrundlage noch einen fiktiven Gewinn von 30% der Anschaffungskosten berechnet und dafür Steuern einbehalten.
Für den Vortag des entgeltlichen Depotübertrags konnte kein Kurs festgesetzt werden, da die Aktie an dem Tag zwar noch an der Nasdaq gehandelt wurde, ich sie aber über den deutschen Direkthandel gekauft hatte und die Lagerstelle daher offenbar nicht USA war. Ich stehe nun also mit der für mich neuen Situation da, dass nicht nur der Verlust nicht mit Gewinnen verrechnet wurde, sondern ich auch noch draufgezahlt habe.
Über die Steuererklärung, Anlage KAP möchte ich nun erwirken, dass 1) der tatsächliche Restwert am Tag des Übertrags mit dem Anschaffungswert verrechnet wird; 2) ich die Steuer auf den fiktiven Gewinn zurückbekomme und 3) der tatsächlich entstandene Verlust mit den versteuerten Gewinnen für 25 verrechnet wird und ich eine Verlustbescheinigung oder direkt eine Gutschrift der einbehaltenen Steuern erhalte.
Das ist ein sehr komplexer Fall. Mein Ansatz wäre jetzt über "Korrektur der bescheinigten Kapitalerträge" die Ersatzbemessungsgrundlage der Veräußerung anhand des historischen Schlusskurses dieses Tages zu korrigieren und die Anschaffungsdaten der Position über Zeile 13 Kap Verlustverrechnen zu lassen
ich freue mich, dass es mit dem Finanztip Forum eine Community gibt, wo mir vielleicht geholfen werden kann ![]()