Hallo Bert,
das nachrechnen bezog sich auf das Teilzeitgehalt; nicht auf den Faktor 12:) Ich muss das Teilzeitgehalt berechnen. Im einfachsten Fall ist das je nach Teilzeitquote 24/35 von meinem aktuellen Gehalt. Damit komm ich mal zwölf genommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, aber eben nicht mit soviel Puffer wie bei deinem Beispiel
Und wenn es mehr als 24 Stunden sind, wirds halt enger. Außerdem kommt ggf. trotz Elternzeit eine firmenweite Entgelterhöhung im Januar dazu.
Mit Faktor vier mein Ich, dass ein Verkauf zu KAP von 60k führt. Bzw. ggf. nur 70% davon, wegen Teilfreistellung.
KAP wurde 2024 erklärt. 2025 wurde keine KAP erklärt. In beiden Jahren war KAP ca. 3k.
Vermietung und Verpachtung: Die Einkünfte waren 2024 negativ, 2025 leicht positiv. Genauen Wert müsste ich nachschauen < 3k.
Wichtig: Wir sind NICHT verheiratet. Nur ich habe Einträge aus Vermietung und Verpachtung.
Ich habe beim Fragebogen wahrheitsgemäß alles angeben. KAP mit Werten aus 2024, Vermietung und Verpachtung mit Werten von 2025 (Feststellungsbescheid hatte ich schon) und davon 1/12. Den Bescheid wollten sie glaub ich nicht sehen - da kann ich mich jetzt aber nicht zu 100% erinnern - das muss ich nachschauen, genauso wie den Bescheid. Ich bin bis Sonntag noch im Ausland und kann deshalb erst nächste Woche nachsehen.
Viele Grüße
Michael