Beiträge von Utkarsh18

    Ja, genau – der Unterschied ist verheiratet vs. unverheiratet.

    Ihr seid verheiratet und (vermutlich) zusammenveranlagt, deshalb könnt ihr einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 € erteilen. Der gilt dann für alle Konten von euch beiden bei dieser Bank – Gemeinschaftskonten und getrennte Konten, genau wie du es beschreibst.

    Bei unverheirateten Paaren geht das nicht: Jeder Partner kann nur seinen eigenen Freistellungsauftrag über max. 1.000 € erteilen, und zwar nur für seine eigenen Konten. Zusammenlegen auf 2.000 € geht nur mit Zusammenveranlagung, also Ehe (oder eingetragene Lebenspartnerschaft).

    Wichtig dabei: Die 2.000 € gelten insgesamt über alle Banken hinweg – wenn ihr bei mehreren Banken Freistellungsaufträge habt, müsst ihr die 2.000 € aufteilen. Was darüber hinausgeht, meldet die Bank dem Finanzamt.

    Viele Grüße

    Guter Einwand – und man kann den Break-even sogar ausrechnen.

    Pro investiertem Euro gilt: Normales Depot versteuert nur den Gewinn mit 26,375 % (Abgeltungsteuer + Soli), das AV-Depot den gesamten Endwert mit deinem persönlichen Satz. Gleichstand ist bei:

    Endwert × (1 – pers. Satz) = Einsatz + Gewinn × (1 – 0,26375)

    Bei einer Verdreifachung (10.000 → 30.000) liegt der Break-even bei ca. 17,6 %. Jeder persönliche Steuersatz darüber, und das normale Depot gewinnt den reinen Gewinnsteuer-Vergleich. Deine 17 % stimmen also ziemlich genau für diesen Fall.

    Zwei Einschränkungen dazu:

    1. Je höher die Gewinne, desto näher rückt der Break-even an die 26,375 % heran (bei Verzehnfachung ca. 23,7 %). „Hohe Gewinne“ schaden dem AV-Depot also nicht pauschal – es kommt aufs Verhältnis an.

    2. Das ist nur der halbe Vergleich: Beim AV-Depot investierst du brutto statt netto. Bei 42 % Grenzsteuersatz heute und 25 % im Alter dominiert dieser Effekt den Nachteil aus Punkt 1 meist deutlich.

    Kurz: „Steuern bei Auszahlung = nur das anfangs Gesparte“ ist bei hohen Gewinnen tatsächlich zu simpel. Aber „voller Wert versteuert = automatisch schlechter“ ist genauso zu simpel. Es kommt auf beide Effekte an.

    Viele Grüße

    Hallo,

    das klingt nach einer zähen Geschichte – mein Beileid erst mal zum Verlust deiner Mutter, und dann noch so ein Hickhack mit der Bank.

    Ein paar Gedanken dazu, ohne Gewähr (bin kein Anwalt):

    - Dass die CA das Original des Testamentsvollstreckerzeugnisses verlangt, ist leider üblich – bei Nachlasskonten reichen vielen Banken beglaubigte Kopien nicht. Da wirst du wohl nicht drum herumkommen.
    - Gut, dass du alles per Einschreiben mit Fristsetzung machst. Heb unbedingt alle Zugangs­nachweise auf (z. B. die Postfach­einlegung am 13.07.) – das ist später Gold wert.
    - Zu den Verzugszinsen: Dokumentiere den Zinsschaden konkret, also welcher Zinssatz ab dem 10.07. möglich gewesen wäre. Je konkreter die Zahl, desto ernster die Forderung.
    - Französische Aufsicht stimmt – erst ACPR, dann der Médiateur nach zwei Monaten ab deiner ersten schriftlichen Beschwerde. Notier dir das Fristdatum genau, damit du den Ombudsmann sofort einschalten kannst, wenn die Frist um ist.
    - Was mir noch einfällt: Die Verbraucherzentrale hat gelegentlich Erfahrung mit grenzüberschreitenden Bankfällen, und ein Erstgespräch bei einem Fachanwalt für Erbrecht mit Auslandsbezug klärt schnell, ob sich z. B. eine Zahlungsklage lohnt.

    Drücke die Daumen, dass sich das bald klärt – wäre interessant zu hören, wie es ausgeht.

    Viele Grüße