Beiträge von Re Vera

    Danke für Ihren Hinweis, Henning.

    Ich habe meine Unterlagen erneut durchforstet, aber keinen detailierten Tilgunsplan vorgefunden.
    Lediglich die üblichen Hinweise...1. Zahlung, Ratenhöhe und Anzahl der Raten, letzte Rate etc.
    Anhand der Basisdaten habe ich eine Exceltabelle erstellt. Letztendlich gibt es eine Differenz von 547,80 €,
    für die eindeutig Klärungsbedarf besteht.
    Und ohne eine Auflistung kann ich nicht wissen, weshalb dieses Geld von der Bank berechnet und einbehalten wurde.
    Naja...morgen nach dem Büro ruf ich meine Sachbearbeiterin für eine letzte Stellungnahme an.
    Dann geht es Freitag ggf. direkt zum RA.
    Schönen Abend noch :)

    Guten Abend zusammen,

    ich hatte einige Zeit im Finanztipp gesucht, konnte allerdings nichts Konkretes zu diesem Thema finden.

    Ich bin es gewohnt, dass ich den Kunden detailierte Rechnungen mit Auflistung der einzelnen Positionen erstelle und dies sogar gesetzlich geregelt ist.
    Gilt dies nicht für Banken?!
    Hintergrund: vor 2 Wochen habe ich bei meiner Bank ( Deutsche Bank ) einen bestehenden Kredit abgelöst und um eine solche detailierte Aufstellung / Abrechnung gebeten.
    Bis heute ist keine solche Aufstellung / Bestätigung bei uns eingetroffen.
    Im Gegenteil ... unser Konto wurde noch mit einer sogenannten Schlußrate belastet. Ebenfalls wurden ohne nachvollziehbaren Bezug 16,- € Zinsen abgebucht.
    Rechnerisch mit Excel kalkuliert, hätten wir theoretisch noch einige hundert Euro von der angewiesenen Summe zurück erhalten müssen.
    Meine Frage: nach welchen gesetzlichen Grundlagen kann ich als Verbraucher mein mutmaßliches Recht geltend machen und eine solche Aufstellung verlangen? Gibt es Musterformulare?
    Für Eure Antworten / Eure Hilfe im Voraus vielen Dank. :)
    LG

    Guten Abend zusammen,

    danke für Ihren Musterbrief zur Rückerstattung der BG.
    Nachdem ich alles für die Post vorbereitet hatte, kam mir vorhin noch ein Gedanke dazu.
    In meinem Fall reden wir über einen Rückerstattungsbetrag von 507,- €. Darlehensbetrag 16.900,- €, netto.
    Selbst wenn dieser Betrag von der Deutschen Bank zurückgezahlt würde, würde er weiterhin Bestandteil der Gesamtfinanzierungssumme bleiben. Folglich auch weiterhin Zinskosten verursachen, die ich zu tragen hätte.
    Ich hatte es gerade mit Excel hochgerechnet...der Betrag von 507,- € verursacht bei einer Laufzeit von 82 Monaten und dem vereinbarten Zinssatz von 6,9%, Zinskosten von knapp 350,- €.
    Insofern bringt mir die Auszahlung der Bearbeitungsgebühr nichts. Sie wandert zwar nicht mehr in die Tasche der Bank, sondern in meine. Allerdings bedeutet es auch, dass ich 507,- € mehr Kredit aufgenommen habe, als ich wollte / benötigte und nun die Kosten dafür tragen muss.
    Richtig wäre es, die Darlehensverträge entsprechend der wegfallenden Bearbeitungsgebühren nach unten zu korrigieren und die unnötigen Kosten zu vermeiden.
    Gibt es in dieser Richtung bereits erste Ergebnisse? Urteile? ...
    Ich spiele mit dem Gedanken, den Musterbrief entsprechend zu modifizieren und wäre dankbar für jede Art von Tips / Unterstützung.
    LG ReVera