Zum Abschluss möchte ich mich bei allen bedanken, die sich an dieser Diskussion beteiligt haben.
Ich habe die unterschiedlichen Einschätzungen aufmerksam gelesen. Allerdings fällt mir auf, dass immer wieder über mein Verhalten spekuliert wird, während meine eigentliche Frage nach den technischen Nachweisen der Bank weitgehend unbeantwortet bleibt.
Es geht nicht darum, ob ich Opfer eines Phishing-Angriffs geworden bin. Das steht außer Frage. Es geht darum, was bei den beiden Überweisungen über insgesamt 1.970 Euro technisch tatsächlich geschehen ist und was die Bank dazu nachweisen kann.
Inzwischen gibt es eine entscheidende Entwicklung: Nach monatelanger bundesweiter Suche hat ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Übernahme meines Falls zugesagt. Er hat mir heute ausdrücklich bestätigt, dass die Bank nach § 675w BGB die Beweislast trägt und deshalb Protokolle in gewissem Umfang vorlegen müssen wird.
Außerdem recherchiert der Bayerische Rundfunk inzwischen intensiv zu diesem Fall und hat sowohl ING als auch N26 mit konkreten Fragen konfrontiert.
Die weitere Aufklärung gehört deshalb jetzt in die Hände des Rechtsanwalts und der zuständigen Stellen.
Ich habe diese Diskussion begonnen, um auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam zu machen: Wie können Bankkunden nach einem Onlinebetrug ihre Rechte durchsetzen, wenn ihnen die technischen Informationen fehlen, über die ausschließlich die Bank verfügt?
Diese Frage halte ich weiterhin für wichtig – auch über meinen persönlichen Fall hinaus.
Damit verabschiede ich mich aus dieser Diskussion und bedanke mich für die Beteiligung.
Hans-Peter Bormann