Beiträge von hanspeterbormann

    Zum Abschluss möchte ich mich bei allen bedanken, die sich an dieser Diskussion beteiligt haben.

    Ich habe die unterschiedlichen Einschätzungen aufmerksam gelesen. Allerdings fällt mir auf, dass immer wieder über mein Verhalten spekuliert wird, während meine eigentliche Frage nach den technischen Nachweisen der Bank weitgehend unbeantwortet bleibt.

    Es geht nicht darum, ob ich Opfer eines Phishing-Angriffs geworden bin. Das steht außer Frage. Es geht darum, was bei den beiden Überweisungen über insgesamt 1.970 Euro technisch tatsächlich geschehen ist und was die Bank dazu nachweisen kann.

    Inzwischen gibt es eine entscheidende Entwicklung: Nach monatelanger bundesweiter Suche hat ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Übernahme meines Falls zugesagt. Er hat mir heute ausdrücklich bestätigt, dass die Bank nach § 675w BGB die Beweislast trägt und deshalb Protokolle in gewissem Umfang vorlegen müssen wird.

    Außerdem recherchiert der Bayerische Rundfunk inzwischen intensiv zu diesem Fall und hat sowohl ING als auch N26 mit konkreten Fragen konfrontiert.

    Die weitere Aufklärung gehört deshalb jetzt in die Hände des Rechtsanwalts und der zuständigen Stellen.

    Ich habe diese Diskussion begonnen, um auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam zu machen: Wie können Bankkunden nach einem Onlinebetrug ihre Rechte durchsetzen, wenn ihnen die technischen Informationen fehlen, über die ausschließlich die Bank verfügt?

    Diese Frage halte ich weiterhin für wichtig – auch über meinen persönlichen Fall hinaus.

    Damit verabschiede ich mich aus dieser Diskussion und bedanke mich für die Beteiligung.

    Hans-Peter Bormann

    Ich möchte auf die verschiedenen Beiträge einmal zusammenfassend antworten.

    Einige Teilnehmer gehen offenbar davon aus, dass die Eingabe von Zugangsdaten oder Freigabecodes automatisch bedeutet, dass die betreffenden Überweisungen autorisiert wurden und der Kunde dafür haftet.

    So einfach ist die Rechtslage nicht.

    Ich habe weder die beiden Überweisungsbeträge von 990 und 980 Euro noch die Empfängerdaten selbst eingegeben. Ich befand mich in einem gezielt aufgebauten Täuschungsvorgang und ging davon aus, eine Zahlung von 50 Euro zu erhalten.

    Nach § 675w BGB reicht die bloße Aufzeichnung der Nutzung eines Zahlungsinstruments nicht zwangsläufig aus, um eine Autorisierung oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

    Genau deshalb fordere ich seit Monaten die vollständige technische Aufklärung der Vorgänge.

    Inzwischen beschäftigen sich die Datenschutzaufsicht und der Bayerische Rundfunk mit dem Fall. Der BR hat beiden beteiligten Banken konkrete Fragen gestellt und recherchiert intensiv.

    Mir geht es nicht darum, persönliche Schuldzuweisungen auszutauschen. Ich möchte nachvollziehbare Tatsachen und überprüfbare technische Nachweise.

    Meine ursprüngliche Frage war außerdem, ob andere Betroffene vergleichbare Erfahrungen mit Online-Banking-Betrug und der Herausgabe technischer Protokolle gemacht haben.

    Ich würde mich freuen, wenn wir zu dieser eigentlichen Fragestellung zurückkehren könnten.

    Denn die entscheidende Frage lautet: Wie kann man über Autorisierung und Haftung abschließend urteilen, solange die technischen Abläufe nicht vollständig aufgeklärt sind?

    Vielen Dank an alle, die sich hier an der Diskussion beteiligen, auch für die kritischen Beiträge.

    Zur Frage nach den technischen Protokollen:

    Die wesentlichen Rechtsgrundlagen sind Art. 15 DSGVO sowie §§ 675w und 675u BGB.

    Nach Art. 15 DSGVO habe ich Anspruch auf Auskunft über die zu meiner Person verarbeiteten Daten und auf eine Kopie dieser personenbezogenen Daten.

    Bei den beiden strittigen Echtzeitüberweisungen geht es insbesondere um:

    • Zeitpunkte und technische Abläufe der Zahlungsaufträge
    • Authentifizierungs- und Freigabevorgänge
    • Verwendete Geräte und zugehörige technische Kennungen, soweit gespeichert
    • Protokollierte Sicherheitsprüfungen und Auffälligkeiten
    • Die Frage, welche konkreten Zahlungsvorgänge mir bei der Freigabe angezeigt wurden

    § 675w BGB regelt die Nachweispflichten der Bank bei bestrittener Autorisierung. Eine technisch ordnungsgemäße Authentifizierung beweist für sich allein noch nicht, dass ich die Zahlungen autorisiert habe.

    Eine pauschale Aufbewahrungsfrist für sämtliche technischen Protokolle gibt es nicht. Sie hängt von der jeweiligen Datenart und den einschlägigen gesetzlichen Pflichten ab.

    Entscheidend ist für mich die vollständige technische Rekonstruktion der beiden Überweisungen über insgesamt 1.970 Euro.

    Die hessische Datenschutzaufsicht ist inzwischen eingeschaltet. Auch der Bayerische Rundfunk recherchiert zu meinem Fall und hat die Banken mit konkreten Fragen konfrontiert.

    Mein Anliegen geht über die Rückerstattung hinaus: Ich möchte nachvollziehen können, wie diese Überweisungen zustande kamen und welche Sicherheitsmechanismen tatsächlich gegriffen haben.

    Nochmals vielen Dank für die Beteiligung und die unterschiedlichen Sichtweisen.

    Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen und die rege Diskussion.

    Ich lese sämtliche Beiträge aufmerksam und nehme alle Hinweise, Fragen und Anregungen zur Kenntnis, auch wenn ich nicht auf jeden einzelnen Beitrag antworte.

    Mir geht es insbesondere um die technische Aufklärung des Betrugsvorgangs, die Herausgabe der entsprechenden Protokolle und die grundsätzliche Frage, wie Banken mit solchen Fällen umgehen.

    Besonders interessieren mich weiterhin Erfahrungen von Betroffenen, die ebenfalls Schwierigkeiten bei der Herausgabe technischer Protokolle hatten.

    Vielen Dank an alle, die sich an der Diskussion beteiligen.

    Du hast doch grosses Glück wegen des kürzlich ergangenen EuGH Urteils:

    Wer Opfer eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs wird, muss das Geld grundsätzlich schnell zurückerhalten – selbst wenn die Bank der Kund:in grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und den Verbraucherschutz gestärkt (Urt. v. 15.10.2026, Az. C-70/25).

    Ich würde mich genau darauf berufen.


    Viel glück

    Vielen Dank für deinen freundlichen Hinweis. Das EuGH-Urteil ist mir bereits bekannt. Es könnte für meinen Fall mit der ING durchaus bedeutsam sein, insbesondere hinsichtlich der Erstattung nicht autorisierter Zahlungen.

    Mein Anliegen hier ist allerdings, andere Betrugsbetroffene mit vergleichbaren Erfahrungen zu finden, insbesondere bei der Verweigerung technischer Protokolle.

    Danke auch für deine guten Wünsche!

    Danke für den Hinweis. Mir ist auch das aktuelle EuGH-Urteil vom 15. Oktober 2026 bekannt, über das die Tagesschau unter der Überschrift „Banken müssen bei Kontobetrug Geld erstatten“ berichtet.

    Mein Anliegen bleibt jedoch unverändert: Ich suche andere Betrugsbetroffene, die vergleichbare Erfahrungen mit Banken gemacht haben, insbesondere bei der Herausgabe technischer Protokolle.

    An die selbsternannten Experten:

    Die gestohlenen 1.970 Euro waren mein erstes selbst verdientes Geld nach meinem Schlaganfall 2022 und vier Monaten Rehabilitation.

    Und Sie besitzen die Unverschämtheit, mir zu empfehlen, das Geld abzuschreiben und meinen „Aufstand“ zu beenden?

    Schämen Sie sich!

    Sie kennen weder die technischen Abläufe noch die Bankprotokolle, urteilen aber mit einer geradezu grotesken Selbstgefälligkeit.

    Diese Mischung aus Arroganz, Ahnungslosigkeit und menschlicher Kälte ist erschreckend.

    Ich suche andere Betrugsopfer – keine selbsternannten Richter, die den Opfern die Schuld zuschieben.

    An alle bisherigen Diskussionsteilnehmer

    Ich möchte an dieser Stelle etwas grundsätzlich klarstellen.

    Ich habe dieses Thema eröffnet, weil ich Menschen suche, die vergleichbare Erfahrungen mit Online-Banking-Betrug gemacht haben, insbesondere mit Banken, die sich weigern, die angeforderten technischen Protokolle herauszugeben.

    Stattdessen erhalte ich zahlreiche Ratschläge, Mutmaßungen über den Betrugsablauf, Hinweise auf angebliche eigene Fehler und Belehrungen darüber, was ich hätte tun sollen oder künftig tun müsste.

    Danach habe ich nicht gefragt.

    Ich habe mich bereits an die zuständigen Stellen gewandt, darunter die BaFin und die Datenschutzaufsicht. Auch der Vorstand der ING wurde eingeschaltet. Inzwischen recherchiert der Bayerische Rundfunk zu diesem Fall.

    Die Herausgabe der technischen Protokolle habe ich auch über die Datenschutzaufsicht eingefordert.

    Ich bitte ausdrücklich darum, von weiteren Spekulationen, Schuldzuweisungen, persönlichen Bewertungen und ungefragten Ratschlägen Abstand zu nehmen.

    Ich muss mich hier weder rechtfertigen noch meine bisherigen Schritte gegenüber den Diskussionsteilnehmern verteidigen.

    Meine Frage ist und bleibt:

    Hat jemand vergleichbare Erfahrungen mit Banken gemacht, insbesondere mit der Verweigerung oder Verzögerung der Herausgabe technischer Protokolle nach einem Online-Banking-Betrug?

    Mich interessieren ausschließlich konkrete Erfahrungen anderer Betroffener.

    Ich bitte darum, diese klare Eingrenzung meines Anliegens zu respektieren.

    Meine Schilderung beschränkt sich keineswegs auf ein Telefonat. Dem gingen mehrere gefälschte Nachrichten, ein Link, die Eingabe von Daten und eine Identitätsprüfung voraus.

    Ich habe auch nie behauptet, dass durch das Telefonat eine KI auf meinen Computer gelangt sei.

    Ob und in welcher Form KI bei diesem professionell organisierten Betrug eingesetzt wurde, ist unter anderem Gegenstand der Recherchen des Bayerischen Rundfunks.

    Wie die beiden Überweisungsaufträge technisch angelegt wurden, ist weiterhin ungeklärt. Genau deshalb verlange ich die entsprechenden Protokolle von der ING.

    Ich möchte nicht über einen unbekannten technischen Ablauf spekulieren, sondern ihn anhand der tatsächlichen Daten aufklären.

    Ich habe die technischen Protokolldaten nicht nur mehrfach direkt bei der ING angefordert, sondern inzwischen auch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde eingeschaltet.

    Grundlage meiner Forderung ist unter anderem Art. 15 DSGVO. Die Datenschutzaufsicht hat die ING inzwischen ausdrücklich aufgefordert, die vollständigen Protokolldaten mir oder dem Bayerischen Rundfunk zur Verfügung zu stellen.

    Bis heute habe ich kein einziges dieser Protokolle erhalten, obwohl es rechtlich so geregelt ist. Nicht einmal der BR erhält Antworten auf gezielte Fragen.

    Sie schreiben, die Sache sei relativ klar. Genau das ist sie aber nicht.

    Wie die Betrüger Zugang zu den entsprechenden Funktionen erhielten und wie die beiden Überweisungen angelegt wurden, ist bis heute ungeklärt. Auch Ihre Darstellung ist deshalb zunächst eine Vermutung.

    Dass ich Freigaben unter gezielter Täuschung vorgenommen habe, habe ich mehrfach erklärt.

    Sie schreiben selbst, dass die ING mir die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen sollte. Genau darum geht es mir seit über sechs Monaten.

    Erst anhand der technischen Protokolle lässt sich der tatsächliche Ablauf nachvollziehen. Ich möchte keine Vermutungen, sondern eine überprüfbare Aufklärung.

    Meine ursprüngliche Frage bleibt: Hat jemand vergleichbare Erfahrungen mit Banken gemacht, die solche Protokolldaten nicht herausgeben?

    Ich stelle fest, dass meine ursprüngliche Frage zunehmend aus dem Blick gerät.

    Ich habe nicht gefragt, wer an meinem Betrugsfall schuld ist, welche Fehler Betrugsopfer machen oder ob Banken ihre Sicherheitssysteme öffentlich zugänglich machen sollten.

    Ich habe gefragt, ob andere Menschen ähnliche Erfahrungen mit Online-Banking-Betrug gemacht haben, insbesondere mit Banken, die die Herausgabe technischer Protokolldaten verweigern.

    Die pauschale Behauptung, Betrugsopfer hätten in 100 % der Fälle selbst Fehler gemacht, halte ich für völlig unangemessen. Gerade deshalb gibt es gesetzliche Regelungen zur Autorisierung von Zahlungsvorgängen und zur Beweislast der Banken.

    Ich bestreite nicht, dass ich Freigaben vorgenommen habe. Ich bestreite aber ausdrücklich, dass ich den beiden Überweisungen über insgesamt 1.970 Euro wissentlich zugestimmt habe. Die Freigaben erfolgten unter gezielter Täuschung.

    Wie diese Überweisungen technisch angelegt wurden, ist bis heute ungeklärt. Genau deshalb fordere ich seit über sechs Monaten die entsprechenden Protokolldaten von der ING.

    Ich bitte darum, meine ursprüngliche Frage zu respektieren und die Diskussion auf einen sachlichen Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen zurückzuführen.

    Hat hier jemand selbst vergleichbare Erfahrungen gemacht? Genau darum geht es mir.

    Ich habe zu keinem Zeitpunkt verlangt, dass die ING ihre technischen Protokolle öffentlich zugänglich macht.

    Ich verlange die Herausgabe der mich betreffenden Protokolldaten an mich persönlich, insbesondere auf Grundlage von Art. 15 DSGVO.

    Zwischen einer vertraulichen Auskunft an den betroffenen Kunden und einer öffentlichen Veröffentlichung besteht ein erheblicher Unterschied.

    Ich möchte die Diskussion deshalb gerne wieder auf meine ursprüngliche Frage zurückführen: Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Banken gemacht, insbesondere bei der Herausgabe technischer Protokolle?

    Ich möchte die Diskussion auf mein eigentliches Anliegen zurückführen.

    Seit über sechs Monaten fordere ich von der ING die technischen Protokolle, um nachvollziehen zu können, wie die beiden Überweisungen angelegt und durchgeführt wurden. Bis heute habe ich kein einziges dieser Protokolle erhalten.

    Meine ursprüngliche Frage war nicht, welche weiteren Untersuchungen ich veranlassen sollte.

    Ich suche ausschließlich Menschen, die ähnliche Erfahrungen mit Online-Banking-Betrug gemacht haben, insbesondere mit Banken, die technische Protokolle nicht herausgeben.

    Mir geht es um einen Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen und nicht um weitere Nebenschauplätze.

    Ich bitte darum, die Diskussion auf dieses Thema zu beschränken.

    Ich verschleiere überhaupt nichts. Im Gegenteil: Seit über sechs Monaten versuche ich, den tatsächlichen Ablauf dieser beiden Überweisungen aufzuklären.

    Ich habe mehrfach erklärt, dass ich die Freigaben unter gezielter Täuschung vorgenommen habe. Ich habe aber weder die Überweisungen selbst angelegt noch Empfänger, IBAN oder Beträge eingegeben.

    Welche Protokolle verlange ich konkret?

    Die technischen Aufzeichnungen darüber, wann, wie und durch wen die Überweisungen angelegt wurden, welche Daten dabei eingegeben wurden, welche Authentifizierungs- und Freigabevorgänge stattgefunden haben und welche Informationen mir bei der Freigabe tatsächlich angezeigt wurden.

    Nach Art. 15 DSGVO habe ich grundsätzlich Anspruch auf Auskunft über die dabei verarbeiteten personenbezogenen Daten. Darüber hinaus ist § 675w BGB hinsichtlich der Nachweispflichten der Bank von Bedeutung.

    Bis heute habe ich kein einziges dieser technischen Protokolle erhalten.

    Das Ombudsmannverfahren konnte nicht abschließend geklärt werden, weil die ING die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegte. Inzwischen beschäftigen sich auch die Datenschutzaufsicht und der Bayerische Rundfunk mit dieser Frage.

    Ich bin gerne bereit, sachliche Fragen zu beantworten. Die Unterstellung, ich würde den Vorgang bewusst verschleiern, weise ich allerdings zurück.

    Ich habe dieses Thema eröffnet, um andere Betroffene zu finden und Erfahrungen auszutauschen. Genau darum sollte es hier gehen.