Ich hätte niemals gedacht, dass mir selbst einmal so etwas passieren könnte. Und jetzt ist es mir doch passiert.
Die ING behauptet, die beiden Überweisungen seien autorisiert gewesen. Genau diese Autorisierung bestreite ich ausdrücklich. Die Bank verweigert die Erstattung der 1.970 Euro.
Dabei sind folgende gesetzliche Regelungen entscheidend:
- § 675j BGB: Ein Zahlungsvorgang ist nur autorisiert, wenn der Zahler ihm zugestimmt hat.
- § 675w BGB: Die Bank trägt die Beweislast für die Authentifizierung und ordnungsgemäße Aufzeichnung. Eine nachgewiesene Authentifizierung allein reicht nicht notwendigerweise aus, um eine Autorisierung zu beweisen.
- § 675u BGB: Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung.
Was ist passiert?
Ich hatte bei Kleinanzeigen einen Artikel für 50 Euro zum Verkauf angeboten. Durch äußerst geschickte und perfide Täuschung, einschließlich eines etwa 15-minütigen Telefonats mit einem angeblichen Kleinanzeigen-Mitarbeiter, wurde ich dazu gebracht, Freigaben vorzunehmen. Ich war überzeugt, damit lediglich den Erhalt meiner 50 Euro zu bestätigen.
Tatsächlich wurden zwei Echtzeitüberweisungen über 990 und 980 Euro von meinem ING-Konto an N26 ausgelöst. Ich habe weder die Überweisungen selbst angelegt noch Empfänger, IBAN oder Beträge eingegeben. Eine Warnung der Bank oder einen für mich erkennbaren Empfängerabgleich gab es nicht.
Besonders merkwürdig: Erst nach drei Monaten erfuhr ich mithilfe der BaFin, dass bei N26 überhaupt kein Konto auf meinen Namen existiert. Wie die Überweisungen technisch angelegt wurden und wer die Empfängerdaten eingegeben hat, ist bis heute ungeklärt.
Seit über einem halben Jahr fordere ich die technischen Bankprotokolle. Ich habe bis heute überhaupt keine dieser Protokolle erhalten.
Das Ombudsmannverfahren wurde durch das Verhalten der ING blockiert. Die Bank stellte die zur Aufklärung erforderlichen technischen Unterlagen nicht zur Verfügung. Der Ombudsmann konnte deshalb ohne weitere Beweisaufnahme keine abschließende Entscheidung treffen.
Auch die Datenschutzaufsicht schickt mich seit Monaten hin und her. Trotz Einschaltung der BaFin, der Datenschutzaufsicht, der Polizei und der Staatsanwaltschaft zieht sich die Angelegenheit immer weiter hin.
Inzwischen recherchiert der Bayerische Rundfunk zu meinem Fall. Die Redaktion hat die ING mit konkreten Fragen konfrontiert und ebenfalls die technischen Protokolle angefordert. Diese wurden auch dem BR bislang nicht zur Verfügung gestellt. Auch zu einem angefragten Interview vor laufender Kamera hat sich die Bank bisher nicht geäußert.
Ich habe mich inzwischen mehrfach schriftlich an den Vorstand der ING gewandt. Zuletzt habe ich den Vorstand ausdrücklich zu einem persönlichen Gespräch aufgefordert – von Mensch zu Mensch. Ich möchte nicht länger mit standardisierten Schreiben abgespeist werden, sondern unmittelbar mit den Verantwortlichen darüber sprechen, wie die Bank mit Betrugsopfern umgeht und weshalb eine technische Aufklärung seit über einem halben Jahr ausbleibt.
Ich möchte endlich wissen, wie diese Überweisungen technisch angelegt und durchgeführt wurden und worauf die Bank ihre Behauptung stützt, ich hätte sie autorisiert.
Die Beweislast für die gesetzlich geregelten Nachweise trifft die Bank und nicht den Kunden.
Es geht mir nicht nur um die Erstattung der 1.970 Euro, sondern auch um die grundsätzliche Frage, wie Banken mit Betrugsopfern umgehen.
Deshalb suche ich hier weitere Betroffene, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben – insbesondere mit der ING, N26 oder anderen Banken, die technische Protokolle nicht herausgeben.
Ich würde mich über einen Erfahrungsaustausch freuen.