Beiträge von hanspeterbormann

    Ja, das kann sein weil ich neu bin.


    Die Freigaben bestreite ich nicht. Allerdings erfolgten diese unter äußerst geschickter und gezielter Täuschung. Ich war fest davon überzeugt, damit den Erhalt meiner 50 Euro zu bestätigen, und nicht, zwei Überweisungen über insgesamt 1.970 Euro freizugeben.

    Wie diese beiden Überweisungen überhaupt angelegt wurden, weiß ich bis heute nicht. Ich habe weder Empfänger noch IBAN oder Beträge selbst eingegeben.

    Und genau das ist der Kern der gesamten Untersuchung: Wer hat die Überweisungen angelegt, wie wurden sie technisch ausgelöst und was wurde mir bei der Freigabe tatsächlich angezeigt?

    Um diese Fragen beantworten zu können, benötige ich die technischen Bankprotokolle. Die ING verweigert mir deren Herausgabe seit über sechs Monaten. Ich habe bis heute kein einziges dieser Protokolle erhalten.

    Genau deshalb interessiert sich inzwischen auch der Bayerische Rundfunk für meinen Fall. Die Redaktion untersucht den Betrug insbesondere unter dem Gesichtspunkt, ob und in welcher Weise künstliche Intelligenz (KI) dabei eingesetzt wurde.

    Der BR hat die ING bereits mit konkreten Fragen konfrontiert und ebenfalls die technischen Protokolle angefordert.

    Deshalb kann ich deine Frage nach der technischen Entstehung der Überweisungen derzeit selbst nicht beantworten. Genau das versuche ich seit April herauszufinden.

    Es geht nicht darum, dass die ING ihre internen Sicherheitssysteme öffentlich offenlegen soll.

    Ich verlange seit über sechs Monaten Auskunft über die technischen Vorgänge bei meinen beiden Überweisungen und die dazu vorhandenen personenbezogenen Protokolldaten.

    Dafür gibt es mit Art. 15 DSGVO eine gesetzliche Grundlage. Eine gerichtliche Anordnung ist für die Geltendmachung dieses Auskunftsanspruchs nicht erforderlich.

    Außerdem bestreite ich die Autorisierung der beiden Überweisungen. Deshalb ist auch § 675w BGB hinsichtlich der Nachweispflichten der Bank von Bedeutung.

    Genau diese Fragen sind inzwischen Gegenstand der Recherche des Bayerischen Rundfunks und meiner Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht.

    Ihr Vergleich mit dem spitzen Hut und dem Passwort „Erdbeerkäse“ geht an meinem Fall vorbei.

    Ich habe weder meine Überweisungen selbst angelegt noch Empfänger, IBAN oder B 89eträge eingegeben. Ich wurde durch einen mehrstufigen, professionell organisierten Betrug dazu gebracht, Freigaben vorzunehmen, weil ich überzeugt war, damit den Erhalt von 50 Euro zu bestätigen.

    Sie verwechseln außerdem Authentifizierung mit Autorisierung. Nach § 675w BGB reicht die bloße Aufzeichnung einer erfolgreichen Authentifizierung nicht notwendigerweise aus, um die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs nachzuweisen.

    Genau deshalb fordere ich seit über sechs Monaten die technischen Protokolle von der ING. Bis heute habe ich kein einziges dieser Protokolle erhalten.

    Bevor man über die Verantwortung des Kunden urteilt, sollte zunächst der tatsächliche technische Ablauf geklärt werden.

    Ich suche hier einen sachlichen Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen und keine Schuldzuweisungen auf Grundlage vereinfachender Vergleiche.

    Ich hätte niemals gedacht, dass mir selbst einmal so etwas passieren könnte. Und jetzt ist es mir doch passiert.

    Die ING behauptet, die beiden Überweisungen seien autorisiert gewesen. Genau diese Autorisierung bestreite ich ausdrücklich. Die Bank verweigert die Erstattung der 1.970 Euro.

    Dabei sind folgende gesetzliche Regelungen entscheidend:

    • § 675j BGB: Ein Zahlungsvorgang ist nur autorisiert, wenn der Zahler ihm zugestimmt hat.
    • § 675w BGB: Die Bank trägt die Beweislast für die Authentifizierung und ordnungsgemäße Aufzeichnung. Eine nachgewiesene Authentifizierung allein reicht nicht notwendigerweise aus, um eine Autorisierung zu beweisen.
    • § 675u BGB: Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung.

    Was ist passiert?

    Ich hatte bei Kleinanzeigen einen Artikel für 50 Euro zum Verkauf angeboten. Durch äußerst geschickte und perfide Täuschung, einschließlich eines etwa 15-minütigen Telefonats mit einem angeblichen Kleinanzeigen-Mitarbeiter, wurde ich dazu gebracht, Freigaben vorzunehmen. Ich war überzeugt, damit lediglich den Erhalt meiner 50 Euro zu bestätigen.

    Tatsächlich wurden zwei Echtzeitüberweisungen über 990 und 980 Euro von meinem ING-Konto an N26 ausgelöst. Ich habe weder die Überweisungen selbst angelegt noch Empfänger, IBAN oder Beträge eingegeben. Eine Warnung der Bank oder einen für mich erkennbaren Empfängerabgleich gab es nicht.

    Besonders merkwürdig: Erst nach drei Monaten erfuhr ich mithilfe der BaFin, dass bei N26 überhaupt kein Konto auf meinen Namen existiert. Wie die Überweisungen technisch angelegt wurden und wer die Empfängerdaten eingegeben hat, ist bis heute ungeklärt.

    Seit über einem halben Jahr fordere ich die technischen Bankprotokolle. Ich habe bis heute überhaupt keine dieser Protokolle erhalten.

    Das Ombudsmannverfahren wurde durch das Verhalten der ING blockiert. Die Bank stellte die zur Aufklärung erforderlichen technischen Unterlagen nicht zur Verfügung. Der Ombudsmann konnte deshalb ohne weitere Beweisaufnahme keine abschließende Entscheidung treffen.

    Auch die Datenschutzaufsicht schickt mich seit Monaten hin und her. Trotz Einschaltung der BaFin, der Datenschutzaufsicht, der Polizei und der Staatsanwaltschaft zieht sich die Angelegenheit immer weiter hin.

    Inzwischen recherchiert der Bayerische Rundfunk zu meinem Fall. Die Redaktion hat die ING mit konkreten Fragen konfrontiert und ebenfalls die technischen Protokolle angefordert. Diese wurden auch dem BR bislang nicht zur Verfügung gestellt. Auch zu einem angefragten Interview vor laufender Kamera hat sich die Bank bisher nicht geäußert.

    Ich habe mich inzwischen mehrfach schriftlich an den Vorstand der ING gewandt. Zuletzt habe ich den Vorstand ausdrücklich zu einem persönlichen Gespräch aufgefordert – von Mensch zu Mensch. Ich möchte nicht länger mit standardisierten Schreiben abgespeist werden, sondern unmittelbar mit den Verantwortlichen darüber sprechen, wie die Bank mit Betrugsopfern umgeht und weshalb eine technische Aufklärung seit über einem halben Jahr ausbleibt.

    Ich möchte endlich wissen, wie diese Überweisungen technisch angelegt und durchgeführt wurden und worauf die Bank ihre Behauptung stützt, ich hätte sie autorisiert.

    Die Beweislast für die gesetzlich geregelten Nachweise trifft die Bank und nicht den Kunden.

    Es geht mir nicht nur um die Erstattung der 1.970 Euro, sondern auch um die grundsätzliche Frage, wie Banken mit Betrugsopfern umgehen.

    Deshalb suche ich hier weitere Betroffene, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben – insbesondere mit der ING, N26 oder anderen Banken, die technische Protokolle nicht herausgeben.

    Ich würde mich über einen Erfahrungsaustausch freuen.

    Online-Betrug: 1.970 € von ING an N26 – Bank verweigert vollständige Protokolle

    Am 7. April 2026 wurde ich Opfer eines Online-Betrugs über Kleinanzeigen. Durch gezielte Täuschung wurden von meinem ING-Konto 1.970 Euro in zwei Echtzeitüberweisungen an N26 überwiesen.

    Seit über sechs Monaten versuche ich, den Vorgang aufzuklären. Die ING hat mir trotz wiederholter Aufforderungen die vollständigen technischen Protokolle bislang nicht zur Verfügung gestellt.

    Inzwischen habe ich den Ombudsmann, die BaFin, die Datenschutzaufsicht, Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet und mich mehrfach an den Vorstand der ING gewandt.

    Auch der Bayerische Rundfunk recherchiert inzwischen zu meinem Fall und hat beide Banken mit Fragen konfrontiert.

    Meine Frage an euch:

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit der ING, N26 oder anderen Banken gemacht? Insbesondere damit, dass nach einem Online-Banking-Betrug die vollständigen technischen Protokolle nicht herausgegeben werden?

    Ich würde mich über einen Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen freuen.