Beiträge von Nbdywho

    Hallo zusammen,

    wir haben vor Kurzem vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2025 erhalten. Da unsere Konstellation durch den Zuzug nach Deutschland und das Studium etwas komplex ist, haben wir einige spezifische Fragen und hoffen auf eure Erfahrungen und Ratschläge.

    Kurz zu unserer Ausgangslage:
    - Ich bin am 8. Mai 2025 als Masterstudent nach Deutschland eingereist (Visum gültig ab 20. April 2025).
    - Ab dem 1. Juli 2025 habe ich eine Wohnung gemietet und mich offiziell angemeldet.
    - Bis zum 31. Januar 2026 war ich weiterhin bei meinem türkischen Arbeitgeber vollzeit angestellt und habe remote gearbeitet.
    - Meine Ehefrau konnte visumbedingt erst am 16. Oktober 2025 nach Deutschland kommen (Visum gültig ab 29. September 2025) und hat sich eine Woche später angemeldet.
    - In Deutschland hatten wir im gesamten Kalenderjahr 2025 kein inländisches Einkommen.

    Hierzu haben wir folgende Fragen:

    1. Müssen bzw. sollten die Einkünfte aus der türkischen Remote-Tätigkeit im Jahr 2025 in der deutschen Steuererklärung zwingend angegeben werden? Welche rechtlichen bzw. steuerlichen Konsequenzen drohen, wenn diese nicht deklariert werden?

    2. Falls dieses Einkommen angegeben werden muss: Betrifft dies das gesamte Kalenderjahr 2025 oder nur den Zeitraum, in dem ich mich physisch in Deutschland aufgehalten habe (unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens / Tätigkeitsortprinzips)?

    3. Welches Datum ist für den Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht bzw. für die Zuordnung des Remote-Gehalts maßgeblich: Das Datum der tatsächlichen Einreise (8. Mai 2025) oder das Datum der offiziellen polizeilichen Anmeldung / Wohnungsanmietung (1. Juli 2025)?

    4. Da ich ein Studentenvisum besitze (das regulär eine 20-Stunden-Woche vorsieht): Kann die Angabe einer Vollzeit-Remote-Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber ausländerrechtlich oder steuerlich problematisch werden?

    5. Meine Frau hat ab August 2025 bei ihrem bisherigen türkischen Arbeitgeber unbezahlten Urlaub genommen (dieser dauerte bis Mai 2026). Während dieses unbezahlten Urlaubs wurden jedoch die türkischen Sozialversicherungsbeiträge (SGK) weitergeführt. Da sie in dieser Zeit kein tatsächliches Gehalt bezogen hat: Muss dieser Sachverhalt in der Erklärung auftauchen oder kann er mangels Einkommen unberücksichtigt bleiben?

    6. Ich zahle für mein Masterstudium Studiengebühren (ca. 4.000 € über die Semester) und habe monatlich das Deutschlandticket genutzt. Können diese Posten als vorweggenommene Werbungskosten im Rahmen eines Verlustvortrags geltend gemacht werden? Welche weiteren typischen Studien- und Arbeitsmittel (Homeoffice-Pauschale, IT-Ausstattung etc.) lassen sich zusätzlich ansetzen?

    7. Unser Umzug nach Deutschland erfolgte über 5–6 Flüge, bei denen wir jeweils mit erheblichem Zusatzgepäck (mindestens 70 kg pro Flug) persönliche Gegenstände transportiert haben. Können die Kosten für dieses Übergepäck bzw. diese Flüge als Umzugskosten im Rahmen der Werbungskosten angesetzt werden?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Einschätzungen!