Du hast doch grosses Glück wegen des kürzlich ergangenen EuGH Urteils:
Wer Opfer eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs wird, muss das Geld grundsätzlich schnell zurückerhalten – selbst wenn die Bank der Kund:in grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und den Verbraucherschutz gestärkt (Urt. v. 15.10.2026, Az. C-70/25).
Ich würde mich genau darauf berufen.
Viel glück