Beiträge von Max248

    Ein Punkt vor der Anlagefrage, weil du nahtlos weiterarbeitest: Bei gleichbleibendem Gehalt im Auszahlungsjahr bringt die Fünftelregelung oft weniger als erhofft. Prüf daher in der Steuererklärung genau, ob die Fünftelung angewendet wurde – seit 2025 macht das nicht mehr der Arbeitgeber, sondern nur noch das Finanzamt auf Antrag (Anlage N).

    Falls die Auszahlung noch bevorsteht: Abzüge im selben Jahr senken auch die Steuer auf die Abfindung – z. B. Rürup oder freiwillige Rentenbeiträge, was ja auch zu deinem Ziel Rentenlücke passt.

    Zur ETF-Aufteilung selbst haben die anderen schon alles gesagt.

    Transparenz: Ich arbeite bezahlt für einen Münchner Projektentwickler. Keine Steuerberatung.

    Ergänzung zur Frage, ob sich Investitionen in die vermieteten Wohnungen dieses Jahr lohnen: Ja, und zwar doppelt. Die Fünftelregelung gilt zwar nur für die Abfindung, aber ihre Höhe hängt am übrigen zu versteuernden Einkommen. Sinkt das durch sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand, sinkt sowohl die Steuer auf das übrige Einkommen als auch die Differenz, die mal fünf genommen wird.

    Drei Punkte, damit es funktioniert:
    1. Abflussprinzip: Die Rechnungen müssen in diesem Kalenderjahr bezahlt werden (§ 11 EStG).
    2. Erhaltungsaufwand, nicht Herstellungskosten: Keine Standardhebung (Drei-von-vier-Regel: Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster) und – falls eine Wohnung erst in den letzten drei Jahren gekauft wurde – die 15-%-Grenze beachten.
    3. Nicht übertreiben: Wird das übrige Einkommen negativ, wird der Verlust mit der Abfindung verrechnet und die Fünftelregelung verpufft teilweise.

    Zur Zusammenveranlagung: Ja, dann zählen beide Einkommen. Ob Einzelveranlagung günstiger ist, lohnt sich zu rechnen.

    Transparenz: Ich arbeite bezahlt für [durch Mod. gekürzt] (Münchner Projektentwickler), bin daher eventuell biased. Keine Steuerberatung.