Ein Punkt vor der Anlagefrage, weil du nahtlos weiterarbeitest: Bei gleichbleibendem Gehalt im Auszahlungsjahr bringt die Fünftelregelung oft weniger als erhofft. Prüf daher in der Steuererklärung genau, ob die Fünftelung angewendet wurde – seit 2025 macht das nicht mehr der Arbeitgeber, sondern nur noch das Finanzamt auf Antrag (Anlage N).
Falls die Auszahlung noch bevorsteht: Abzüge im selben Jahr senken auch die Steuer auf die Abfindung – z. B. Rürup oder freiwillige Rentenbeiträge, was ja auch zu deinem Ziel Rentenlücke passt.
Zur ETF-Aufteilung selbst haben die anderen schon alles gesagt.
Transparenz: Ich arbeite bezahlt für einen Münchner Projektentwickler. Keine Steuerberatung.