Beiträge von sony6

    Nachdem Santander abgelehnt hat und ich ein zweites Schreiben hin geschickt habe hatte ich letzte Woche den Betrag der RSV auf meinem Konto (397.-) aus KULANZ.
    Aber weder eine Neuberechnung noch sonst was.
    Gleichzeitig mit diesem Schreiben habe ich für den zweiten abgelösten Kredit wo die Widerrufsbelehrung auch falsch ist Widerrufen.
    Darauf bis jetzt keine Reaktion. Handelt sich ja auch um 2200.-.
    Werde weiter berichten.


    Hallo Olli,

    wie hoch war denn deine Restschuldversicherung? 397,- Euro?
    Liebe Grüße

    Hallo ,

    ich habe noch im alten Jahr meine fehlenden Zinsen bei der Santander Bank nachgefordert...schriftlich und per Mail....Anfang des Jahres erhielt ich Post das sie die Zinsen überweisen werden...3 Tage später waren die korrekten Zinsen für den 1 Kredit überwiesen wurden....für den 2. Kredit kamen 17,- Euro von 200,- Euro einige Tage später.....Ich rief bei der Santander an ...(Tel. Nr. von dem Brief den ich bekommen habe ....schau an Tim Lang mein Sachbearbeiter...dem ich auch die Mail geschrieben habe ....die Mail Adresse hatte ich auch hier aus dem Forum) ...ganz freundlich schaute er in den Computer und stellte fest das zu wenig Zinsen gezahlt wurden sind und veranlasst jetzt den Rest anzuweisen...sie sollen nächste Woche auf mein Konto eingehen....Also auch mal was positives zur Santander Bank!!


    Also ich verstehe das so: Urteilsspruch 28.Oktober 2014 - Minus 10 Jahre also 28.10.2004 - alles was davor passiert ist, ist wohl leider verjährt. Und das trifft auf deine 4 Verträge zu.


    das sehe ich genauso....ich hab auch solch ein Schreiben bekommen - mein Kredit war vom Juni 2004...da ich die BG mit den Raten gezahlt habe stehen mir die nicht verjährten Teile ab Oktober zu....ich hab alles dem Ombudsmann geschickt....

    Hast du die Verträge per Post oder per Mail dem Anwalt zu kommen lassen? Wirst du Widerruf nun widersprechen?

    Hallo kannst du mir helfen: Bsp.
    - ich gebe in den Kreditrechner meine Darlehensbetrag von 14540,- ein + 751,- RSV + 535,19 Bearbeitungsgebühr und die 336,79 Zinsen ???????? = Gesamtdarlehen19202,98 - lasse ich die Bearbeitungsgebühr weg, weil ich die schon zurückbekommen habe??? und die die o.g. Zinsen???? gebe ich in den Rechner den eff. Jahreszins 6,49 oder den Nominalzins 6,03 an???? was müßte ich zurückfordern???


    :rolleyes: schildbürgerhausen .. vllt menschelte es aber auch nur :whistling:


    Die Sachbearbeiterin mit der ich jetzt schon mehrfach telefoniert hatte...war es sichtlich unangenehm und hat dann von sich aus angeboten das neue Schreiben mir als Fax oder an meine E-Mail Adresse zu schicken, da sie morgen den letzten Tag vor ihrem Urlaub da ist.....solche Mitarbeiter der Banken wünsche ich hier jedem!!!!

    Hallo...bin neu hier und habe von der Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr jetzt erst erfahren.
    Nun meine Frage: Ich habe im Nov.2011 ein Auto über Kredit gekauft. Diesen zahle ich monatl.in Raten ab. Beim durchblättern meines Kreditvertrages ist mir eine Bearbeitungsgebühr von ca.500€ berechnet wurden.
    Kann ich diese auch zurückfordern? Ich hab sie ja nicht bar bezahlt.Sie wurde auf den Kredidt draufgerechnet. ?????
    Mfg Eule

    Ja kannst du, aber du hast nicht mehr viel Zeit...am 1.1.15 ist alles verjährt!

    @Daniel.K (S. 252)

    Wo haben Sie gelesen, dass Ansprüche aus Verträgen aus 2005 verjährt sind? Hier im Forum mit Sicherheit nicht. Dies ist auch definitiv falsch. Auch Ansprüche aus Verträgen aus 2005 verjähren erst am 31.12.2014, falls die Bearbeitungsgebühr in 2005 mit der 1. Kreditrate gezahlt wurde.

    Es ging hier um die Restschuldversicherung und nicht um die Bearbeitungsgebühr!

    So, liebe Mitleidensgenossen,

    das nächste Fax ist als Vorab zum Einschreiben/Rückschein an easyCredit unterwegs. Dank der nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung in meinem damaligen easyCredit-Vertrag läuft das Widerrufsrecht ja quasi "unendlich" weiter. Gut, dass es so ist: so habe ich grade meine nächste Forderung nebst Zinsen angemeldet und müsste so, wenn denn alles gut geht, mittlerweile Ansprüche in Höhe von ca. 2000 € gegen easyCredit gesammelt haben.

    Dank RS-Versicherung habe ich auch keine Probleme damit, diese gerichtlich geltend zu machen.

    Vorteil bzgl. Restschuldversicherung: keine Probleme mit der Verjährung :)

    Aus welchen Jahren kann ich den die Restschuldversicherung einfordern, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.? 10 Jahre wie bei den Bearbeitungsgebühren, oder 3 Jahre?
    Danke für die Hilfe!