derChris: Vielen DANK!
Zur Frage der Verjährung bei der Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren
Da die Frage immer mal wieder auftaucht, hierzu etwas ausführlichere Informationen:
Der BGH wird im Oktober dazu entscheiden.
Worum geht es?
Dem Gericht liegen zwei Verfahren vor:
1. LG Mönchengladbach: geht von 3-jähriger Verjährungsfrist aus
2. LG Stuttgart: geht davon aus, dass der Verjährungsbeginn herausgeschoben ist.
Der BGH wird nun entscheiden, ob bei den Kreditbearbeitungsgebühren die regelmäßige 3-jährige Verjährungsfrist entscheidend ist oder ob der Kreditnehmer auch bei älteren Kreditverträgen die Gebühr zurückverlangen kann.
Ausnahmsweise kann laut Bundesgerichtshof der Verjährungsbeginn nämlich hinausgeschoben sein. Das kann der Fall sein, wenn die Rechtslage - wie hier bei der Frage der unzulässigen Kreditgebühren - unklar ist und eine Klageerhebung deshalb für den Verbraucher unzumutbar erscheint (BGH, Urteil vom 20.01.2009, Az. XI ZR 504/07, Urteil vom 15.06.2010, Az. XI ZR 309/09.
So hat unter anderem auch das Amtsgericht Stuttgart entschieden und den Beginn der Verjährung hinausgeschoben (AG Stuttgart, Urteil vom 20.03.2013, Az. 1 C 39/13). Diese Entscheidung wurde vom LG Stuttgart bestätigt (LG Stuttgart - Urteil vom 18. Dezember 2013 - 13 S 127/13).
Der Anspruch auf Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts war in dem Fall des LG Stuttgart nicht verjährt. Der Verjährungsbeginn setzt nur die Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände, voraus, nicht jedoch eine zutreffende rechtliche Schlussfolgerung. Rechtsunkenntnis des Gläubigers könne aber den Verjährungsbeginn ausnahmsweise im Falle einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage hinausschieben.Eine solche Situation hatte hier nach Auffassung des LG Stuttgart vorgelegen. Erst Veröffentlichungen obergerichtlicher Entscheidungen im Jahre 2011, in denen das Bearbeitungsentgelt - anders als das Disagio - als unwirksame Preisnebenabrede eingeordnet worden sei, hätten Anlass gegeben, von einer unwirksamen Vereinbarung und damit von einem Rückzahlungsanspruch auszugehen.
Die dreijährige Verjährungsfrist habe deshalb nicht vor dem Jahre 2011 zu laufen begonnen.
Unsere Empfehlung: Fordern Sie selbst für ältere Darlehensverträge die Gebühren zurück. Die Bank wird sich dann auf Verjährung berufen. Die weisen Sie dann zurück und verweisen auf das Urteil des LG Stuttgart und dann warten wir alle ab, was der BGH im Oktober zu dieser Frage sagt. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden! ![]()
Beste Grüße,
Britta