Beiträge von DIJU

    Werte Finanztip-Experten,

    ein Kollege hat mir heute eine modifizierte Version Ihres Musterbriefes per Mail geschickt da er wohl mit dem ursprünglichen Musterbrief Probleme bei der Rückforderung hatte.
    Jetzt wollte ich fragen ob die Modifizierung so genutzt werden kann oder ob es rechtlich auf wackligen Beinen steht.
    Die Modifizierung habe ich Fett und Kursiv hervorgehoben.


    [Ihr Name]
    [Ihre Straße + Hausnummer]
    [PLZ und Ort]
    [Ihre Telefonnummer]

    [Ihr Kreditinstitut]
    [Straße]
    [PLZ und Ort]

    [Datum]


    Darlehenskonto: [Darlehenskontonummer]
    Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am [Vertragsdatum einfügen] habe ich mit Ihnen einen Darlehensvertrag
    über eine Darlehenssumme von [Darlehenssumme eintragen] Euro
    abgeschlossen. Für die Kreditbearbeitung habe ich ohne Rechtsgrund
    ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von [Bearbeitungsgebühr eintragen] Euro
    zahlen müssen.

    Als Entgelt für die Gewährung des Darlehens können Sie ausschließlich
    einen Zins beanspruchen, den Sie zur Deckung aller entstehenden
    Kosten verwenden müssen. Die Berechnung einer zusätzlichen
    Kreditbearbeitungsgebühr neben dem Zins ist unzulässig, da Sie
    damit Kosten für Bearbeitungsaufwand und Bonitätsprüfung auf mich
    als Kunden in unzulässiger Weise abwälzen. Diese Kosten haben Sie
    nicht für eine zusätzliche Dienstleistung für mich erhoben,
    sondern allein für Aufwand, den Sie in Ihrem eigenen Interesse
    betrieben haben. Die von Ihnen verwendete Preisnebenabrede stellt
    eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr.1
    BGB dar und ist damit unwirksam. Das wurde von vielen
    Oberlandesgerichten und Landgerichten bundesweit bereits so
    entschieden und nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt (BGH-Urteil
    vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).

    Im Übrigen weise ich auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom
    28.10.2014 – Az.: XI ZR 348/13 und – Az.: XI ZR 17/14, hin. Der
    BGH hat entschieden, dass Kenntnis erst ab Ende 2011 vorlag, so dass
    Verjährung für alle im Jahre 2005 und später gezahlten Entgelte
    noch nicht vorliegt.

    Sie haben mir die Kreditbearbeitungsgebühren gemäß § 812 Abs. 1 BGB
    zu erstatten. Außerdem haben Sie mir gemäß § 818 Abs. 1 BGB die
    Nutzung herauszugeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof
    ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem
    jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend
    herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Az.: XI 97/97, Urteil vom
    07.06.2011, Az.: XI ZR 212/10).

    Unter Berufung auf diese BGH-Rechtsprechung fordere ich die von mir ohne
    Rechtsgrund gezahlte Bearbeitungsgebühr in Höhe von [Bearbeitungsgebühr eintragen]
    Euro zuzüglich fünf Prozent Zinsen pro Jahr seit Berechnung der
    Gebühr in Höhe von [Zinsbetrag eintragen] Euro zurück.

    Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von [Bearbeitungsgebühr + Zinsen eintragen] bis
    zum [Bitte Frist von drei Wochen einfügen, konkretes Datum benennen] auf
    folgendes Konto:

    [Bitte Kontonummer/IBAN einfügen]
    [Bitte BLZ/BIC einfügen]
    [Bitte Bank einfügen]

    Mit freundlichen Grüßen

    Guten Tag,

    habe mir den Musterbrief zur Rückforderungen der Kreditbearbeitungsgebühr auf meine Rechner geladen und bin gerade beim Einsetzen meiner Daten.
    Im Forum habe ich bereits gelesen das man pro Jahr bis zu 4% Zinsen ab dem Tag des Vertragdatums berechnen kann.
    Jetzt meine Frage: Gibt es irgend eine Formel zur tagesgenauen Zinsenberechnung bzw. gibt es einen Zinsrechner der dies aus dem vorliegen Betrag der Bearbeitungsgebühr automatisch berechnet. Könnte man gegebenfalls auch die Formel oder den Zinsrechner für die Tagesgeldzinsberechnung nutzen.

    MFG DIJU