Ein neues Urteil gibt es nicht. Die Menschen die vor Gericht gewonnen haben berichten hier nicht, weil sie sich zum Schweigen verpflichtet haben. Über das Thema wird deshalb nicht mehr berichtet. Schade eigentlich.
Gruß
Beiträge von koterba
-
-
Hallo Tiger,
ist dein Eintrag Antwort auf mein?
Wenn ja,
in dem Artikel ist die Rede von Gebühren und nicht von Restschuldversicherung.
Gruß -
kann ich mir nicht vorstellen, dass die Targo es tut. Von einem solchen Urteil weiss ich ebenfalls nichts.
Gruß -
hallo novonto,
das Schreiben haben wir auch erhalten. Ich frage mich nur was Basis-Konto ist.
Vielleicht weisst du mehr.
Wir haben ein Konto bei der Sparda und erledigen unsere Bankgeschäfte per Sparda Net-Banking.
Gruß koterba -
Hallo lieber Ulli12,
ich war am Anfang sehr skeptisch gewesen ob ich das Wagnis eingehen sollte. Ich habe mich schlussendlich für einen Widerruf entschieden und mich von der Kanzlei Decker und Böse Rechtsanwälte in Köln erfolgreich vertreten lassen. Der Weg war holprig, denn meine damalige Bank hat den Widerruf abgelehnt und zunächst wollte auch meine Rechtsschutz die Kosten übernehmen, aber ich bin froh das ich mich nicht habe abwimmeln lassen. Die Klage habe ich gewonnen. Mein Rat an dich ist, suche dir einen guten Anwalt und lass dich nicht von einem "Nein" der Bank abwimmeln.Danke mari1978, dass du etwas positives berichtest.
-
loeberjott,
ich kann es nur bestätigen, weil ich bereits chipTAN nutzte und immer sehr zum schwitzen kam.ottok,
bin selber Sparda Kunde und wurde noch nicht von der Änderung informiert.
Deshalb, hast du ein entsprechendes Schreiben der Bank bekommen? -
Leider wurde die Widerrufsbelehrung, über die der BGH geurteilt hat, nach dem 10. Juni 2010 nicht mehr verwendet. Zumindest kenne ich keine Fälle.
es geht doch nicht nur um die bestimmte Widerrufsbelehrung sondern um Verwirkung.
-
RJB,
da wärst du wohl der Erste dem die Bank entgegen kommt.
Aber prüf mal, wann genau du dein Darlehen 2010 abgeschlossen hast und ob du nicht womöglich dein Darlehen widerrufen kannst. -
Nur soviel, es hat sich gelohnt.
sehr aussagekräftig dein Satz. Es macht mich neugierig, was hat sich gelohnt???
Danke für Aufklärung. -
Im Übrigen: Vor Erklärung des Widerrufs kann man sich ggf. noch über die Konditionen eines Vertrags unterhalten und einen Kompromiss finden und vertraglich regeln, dass der Widerruf aufgrund des Kompromisses nicht erklärt wird.
alpenveilchen, sagst du das aus Überzeugung?
Also, Daumen hoch für deinen Arbeitgeber.
Wie mir bekannt ist (das behaupte ich aus eigener Erfahrung) sind die Banken für solche Einigung, neue Konditionen oder Kompromisse leider nicht bereit und verhindern jegliche Gespräche auf Augenhöhe mit abschmetternden Schreiben. -
Hallo bergfex u. piru,
für Verträge die nach 2010 abgeschlossen sind läut die Widerrufsfrist nicht am 21.06.2016 ab.
Gruß -
Hallo Tiger,
du hast mal geschrieben, dass die Targo dir ein Vergleich angeboten hat und würde dir € 1.800 plus Anwaltskosten zahlen. Wie hoch ist eigentlich deine Forderung?
Gruß -
aber eine und die selbe Wohnung. Das glaube ich jetzt nicht.
Soll das Bestellerprinzip dem Makler die Kohle in die Tasche stopfen? -
-
rehfelde,
was für ein Zufall, auch wir bekommen eine DEVK lv, aber in drei Mo. ausgezahlt.
Steuern brauchst du nur zu entrichten bei Verträgen die kürzer als 12 Jahre laufen und neueren Datums sind.Was mich aber stört, heute habe ich ein Schreiben erhalten in dem man mich über die Auszahlungshöhe informierte.
Letztes Jahr informierte man mich dass ich € 42.900 erhalte, wenn der Zins um 1% niedriger sein sollte € 42.850.
Heutige Mitteilung lautet jedoch nur € 43.002.
Kann denn das sein? -
es heisst natürlich der Kläger.
Und noch etwas;
Der RA hat das Mandat angenommen und sollte sofort die Bank anschreiben.
Obwohl die Sachlage sehr klar war hat er nach meinen unendlichen E-Mail und Telefonaten nach erst 4 Monaten die Bank angeschrieben.
Das ist immer noch nicht alles, ich möchte jedoch nicht zu viel preisgeben.
Gruß -
lieber lanAnderson2,
du bist ja wohl vom Fach, wie sich erkennen lässt und hast Lust mit mir zu diskutieren.
Und ja, auch du ohne Kenntnis des Falles kannst nichts genaues sagen.
Ich aber googelte bereits und nehme meine Aussagen nicht aus der Luft.
Anbei so in Etwa der Fall (stark verändert, nur die Proportionen stimmen).
Es geht um ein Darlehen bei einer Bank, es ist kein Hypothekendarlehen.
Die tatsächliche Rückforderungshöhe die auch dem RA bekannt war beträgt je nach dem
welcher Zinssatz genommen wird von € 400 bis € 500.
Der RA schreibt die Bank an und fordert € 2.000. Die Höhe wurde von mir sofort reklamiert.
Wenn ich nämlich von der Bank die 2000 zurück bekommen sollte würde das Darlehen nicht nur
ein Zinssloses sein sondern ich würde ca. 1/3 des Nottodarlehen weniger zurückzahlen müssen als aufgenommen.
Der Anwalt beachtet meine Reklamation nicht.
Die Bank reagiert auf das Schreiben und die Forderung v. 2.000 nicht, das Mahnvervahren wurde eingeleitet.
Die Kosten des Verfahrens werden doch von dem höheren Wert berechnet oder nicht?
Die Bank widerspricht, Klage geht vor Gericht, die Forderungshöhe bleibt immer noch gleich hoch.
Sind die Gerichtskosten davon berechnet?
Es kommt zum Verfahren, der Anwalt nennt zwar eine neue Forderung (€ 500) sagt aber kein müdes Wort, dass er zuerst eine falsch berechnete.
Der Kleger verliert, die nachfolgenden Gerichtskosten werden wieder von € 2000 berechnet.
Gruß -
Danke muc, das werde ich wohl machen müssen.
Ob sich jedoch der Anwalt zu einem Gespräch mit mir überzeugen lässt ist zu bezweifeln.
Ich habe nämlich von Anfang an Probleme mit ihm und er weicht mir aus.
Ja klar, Sie können mein Fall nicht und Sie erkennen auch dass ich ein Leie bin. Aber dumm bin ich nicht.
Ein wenig rechnen kann ich doch, mein über 40 Jähriges Berufsleben hat nur mit Zahlenverständniss zu tun.
Es kann doch nicht sein, dass er den Streitwert um 400% höher als der tatsächlicher ist einsetzt.
Gruß koterba -
Muc, können Sie mir das bitte mal deutlicher erklären?
1. In der RA Rechnung der Gegenstandswert ist als erster Posten aufgeführt, davon dann ist die Geschäftsgebühr berechnet.
2. Im Mahnbescheidskosten sich auch aus der Hauptforderung berechnen.
3. Die Gerichtskostenrechnung ergebt sich aus der ungerechtiger Bereicherung.
4. Zuletzt die Kosten nach verlorenem Verfahren gehen von diesem Wert.
Deshalb verstehe ich das so, um höher der Gegenstandswert desto höher auch die Kosten.
Der Wert den der Anwalt Anfangs angegeben hat ist utopisch hoch.
Danke Muc für die Hilfe -
Ich rechne mit einer regen Beteiligung und Hilfe.
Der von mir beaftragte Anwalt, der meine Rechte vor einer Bank vertreten sollte hat willkürlich den Streitwert oder anders gesagt den Gegenstandswert sehr hoch angesetzt. 3x so hoch als von mir angezeigt.
Dadurch ist seine Rechnung, die darauf folgende Gebühr für das Mahngericht, die darauf folgende Gerichtskosten und die weiteren Gerichtskosten sehr hoch berechnet. Der Gegenstandswert ist die Grundlage der Kostenberechnung.
Er hat einfach meine Einwände zur Höhe, die ich ihm genau genannt hatte, irnoriert.
Was nun? Wie kann ich weiter vorgehen?
Danke und Gruß