Alles anzeigenSoso, und Du allein verstehst es richtig. Deshalb muss es auch nicht hinterfragt oder gar geprüft werden.
Definiere "Zusatztarif".
Wenn der Tarif also auch Vollversicherten angeboten wird oder wurde, kann also auch in diesen umgestuft werden, denn dann ist es ja zumindest auch ein Volltarif.
Andernfalls könnte man ja noch schnell als Vollversicherter in solche Tarife umstufen und dann erst nach einer logischen Sekunde die Vollversicherung bis auf die Zusatzversicherungstarife kündigen.
Wenn man aber den direkten Weg (uno acto) ginge, wäre es gesetzlich plötzlich absolut verboten und nicht möglich? Sorry, aber diesem Gedankengang kann ich irgendwie nicht folgen. Das macht vielleicht für Versicherungsmathematiker oder Vertriebsvorstände Sinn. Aber es klingt eher nach Schilda als nach einer rechtlichen Vorgabe.
Vielleicht übersehe ich etwas, aber das Argument "das ist halt so" überzeugt mich nicht.
Auch eine (Kalkulations-)Verordnung müsste ja im Zweifel so ausgelegt werden, wie sie Sinn ergibt und mit höherrangigem Recht (§ 204 VVG, Gleichbehandlungsgrundsatz) vereinbar ist.
Ich merke, dass du dem nicht folgen kannst.
Ich habe niemals gesagt, dass in diese Tarife umgestuft werden kann einfach so. Ich habe gesagt, dass wenn solche Tarife bereits bestehen, diese natürlich auch als GKV-Versicherter fortgeführt werden können, da ja kein Tarifwechsel weitergeführt wird
Ist mir jetzt auch egal. Ich habe es mehrfach begründet. Du glaubst es nicht. Hier passiert gerade wieder ein Klassiker solcher Foren. Threadersteller reagiert gar nicht mehr (könnte uns ja genau benennen, von welchen Tarifen in welche umgestellt werden soll. Dann könnte auch ganz genau an dem Beispiel begründet werden, wieso dies nicht geht). Klare Antworten werden angezweifelt. Nicht, weil Diejenigen es besser wissen, nein, weil einfach mal alles angezweifelt werden muss. Und dann arten die Diskussionen soweit aus, dass es irgendwann gar nicht mehr um den Ursprung des Thread geht