Beiträge von Ltotheeon

    @R.F. , man kann sicher über die Objektivität von Interessensverbänden diskutieren. :)

    Eingangs war jedoch genau die Interpretation des PKV Verbands als Grundlage dafür genommen worden, dass Analogabrechnungen generell zu erstatten seien. Das muss man dann finde ich schon zu Ende denken und prüfen, wie genau dieser Verband diese Frage in seinen Unterlagen bewertet.

    Wo wurde behauptet, das Analogabrechnungen generell zu erstatten seien?

    Hallo Atohm , ich dachte Sie kennen unsere Website schon etwas? :)

    Googeln Sie mal nach "Steuertipp – Vorauszahlung Beitrag Krankenversicherung" (ich darf die Seite hier nicht verlinken, Sie schon :)). Dort finden Sie zu Ihrer Fragestellung zwei wichtige Informationen:

    1. "Achtung: Wenn Sie mit Online-Rechnern Ihr Nettoeinkommen in GKV und PKV vergleichen, wird die nachträgliche Steuererstattung für die PKV nicht ausgewiesen. Daher sieht es dort so aus, als würde die PKV dauerhaft zu deutlich weniger Nettoeinkommen führen!"
    2. "In der GKV haben Sie nicht den Vorteil der Möglichkeit zur steuersparenden Vorauszahlung von Beiträgen. Diese Gestaltungsmöglichkeit in der PKV (höherer Sonderausgabenabzug + Rabatt) gleicht den Nachteil der nur etwas geringeren steuerlichen Absetzbarkeit i.d.R. mehr als aus."

    Diese Fragen lassen sich am einfachsten in einem Beratungsgespräch genauer klären. :)

    Dieser Steuertipp könnte bald der Vergangenheit angehören, insofern sich das BMF auf den Standpunkt verfestigt, dass für einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss die Beiträge auch entsprechend zu diesem Zeitpunkt gezahlt werden mussten. Hintergrund ist die Digitalisierung der Arbeitgeberbescheinigung zum Ende diesen Jahres. Sollten es dazu kommen, gibt es nicht nur die Soll-Beiträge sonder später auch noch ein Ist-Beitragsabgleich. Wurden keine Beiträge in diesem Zeitraum gezahlt, wird der Arbeitgeberzuschuss steuerpflichtig.

    @R.F. hat es genau richtig gesehen. Wenn die Analogziffer von BÄK/BZAK und PKV Verband als zutreffende Analogziffern beschlossen wurden, gehören sie halt zur den Gebührenordnung und sind somit gemäß der Tarifbedingungen zu erstatten. Somit es das klar in den Bedingungen geregelt. Werden solche Ziffern von der Kundenbetreuerin abgelehnt, hilft nur Einspruch. Etwas anderes sind nicht beschlossene Ziffern. Aber das ist ein anderes Thema. Die Aussage, erstattet keine Analogziffern ist einfach fachlich nicht korrekt und sollte angepasst werden

    Der Artikel zur Debeka enthält aber einen Fehler. Sie schreiben dort, dass Analogziffern gänzlich ausgeschlossen werden. Das stimmt aber so nicht. Die Debeka zahlt Analogziffern, wenn diese vom BÄK/BZAK und PKV Verband als zutreffende Analogziffern beschlossen wurden. Es greift dann §6 der GOZ/GOÄ und somit sind diese Leistungen dann natürlich Bestandteil der Gebührenordnung und von der Debeka nach den Tarifbedingung zu erstatten

    Am Ende werden sie die Entscheidung GKV oder PKV und wenn PKV dann Barmenia oder Debeka selbst treffen müssen.

    Zu der GOÄ/GOZ über 3,5 noch. Da werden sie keine Statistik zu finden können. Aber in der Realität werden sie sehr selten darauf treffen. Wichtige Ausnahme sind da Spezialisten in Privatkliniken. Aber stationär mit den richtigen Zusatzversicherungen erstattet auch die Debeka in diesen Fällen über 3,5.

    Natürlich werden jetzt die Beispiele von ambulanten Ärzten und Zahnärzten kommen, die in Düsseldorf oder München sitzen und über 3,5 nehmen. Stellen sie sich doch selbst die Frage, wie oft sie da landen. Aus der Praxis raus, ist weiterhin der Standard in den Rechnungen 2,3 und wirklich in Einzelfällen mit entsprechender Begründung 3,5. Wenn das keine Seltenheit wäre, müssten das Versicherer wie die BARMENIA ja auch entsprechend einpreisen. Dafür ist der Beitragsunterschied aber zu gering, dass das Risiko von Mehrkosten für den Versicherer so groß wäre. Ich finde da ist ein Faktor wir Psychotherapie ein viel entscheidender Punkt, der für die Barmenia sprechen würde.

    Ab 21 werden in der PKV Alterungsrückstellung gebildet. Darum der altersbedingte Anstieg. AXA kontaktieren. Es gibt Studentenbausteine. Dadurch wird der Beitrag wieder gesenkt, solange das Studium läuft, da keine Rückstellung im kalkulierten Umfang angesammelt werden

    Um Mal auf die eigentliche Frage zurückzukommen, die keiner beantwortet. Die Familienversicherung endet nicht rückwirkend zum 01.01.21. Sie endet zum 01. des folgenden Monats nach Erstellung des Einkommensteuerbescheides. Beispiel, du gibst deine Steuererklärung 2021 jetzt ab. Das Finanzamt erstellt den Steuerbescheid am 02.12.22, dann würde die Familienversicherung zum 01.01.23 enden. Kleiner Tipp. Liegt dein Gewinn evtl unter der JAEG von 2023. dann reich die Einkommenssteuererkläung 2021 erst in 2023 ein. Dann zählt die JAEG für dieses Jahr und die Kinder bleiben familienversichert.

    Im übrigen. Sollte die Familienversicherung wegen überschreiten der JAEG enden und du erkennst an deinen Zahlen für das Jahr 2022 bereits, dass diese wieder unter der JAEG liegen, dann mach direkt die Einkommenssteuererklärung für 2022 fertig. Denn dann greift auch direkt wieder zum 01. des folgenden Monats nach Steuerbescheid die Familienversicherung.

    Ich stelle mir jetzt natürlich die Frage, wieso die PKV, mit der du gesprochen hast von irgendwelchen Sanktionen und Versicherungslücken spricht, anstatt erstmal deine wichtigste Frage zu klären. Da würde ich doch direkt Mal Abstand von nehmen

    Das sehe ich gerade als sehr kritisch. Dann ist es bereits durch und die Kündigung wurde von seitens der Krankenkasse akzeptiert. Ob jetzt noch ein Weg zurück möglich ist, ist fraglich, da bereits die Widerrufsfrist abgelaufen ist.
    Wurde die Kündigung im Beratungsgespräch angesprochen und wurde das auch im Beratungsprotokoll festgehalten?

    Wenn du irgendwie die Kündigung rückwirkend bei der Krankenkasse widerrufen kannst, dann wäre das möglich. Ich bezweifle es jedoch.
    So hast du nun eine PKV, beginnend ab 01.12.

    jetzt mal bitte keine Panik verbreiten sondern sachlich bleiben. Darum lassen sich solche Fälle auch nicht in einem Forum lösen. Ohne Nachversicherungsnachweis kann die GKV gar nichts beenden. Es gilt immer noch eine Versicherungspflicht in Deutschland. Und von welcher Widerrufsfrist sprichst du?

    Am Ende ist es dann doch wieder wie immer. Es wird ein Beitrag erstellt. Viele Schreiben dazu, geben Tipps. Mal gut mal schLecht, aber der Themenersteller meldet sich nie wieder. Irgendwie ermüdend

    Kann ich nicht nachvollziehen. Wenn die Rechnung "gebührenrechtlich falsch" erstellt wurde kann man doch eine Korrektur einfordern?! Meines Wissens erfolgt bei einem Privatkunden durch Zahlung keine Anerkennung der Rechnung.

    Das habe ich auch nicht behauptet. Aber wenn es bei der Umsetzung des Tipps darum geht, die Rechnung vor Zahlung prüfen zu lassen, dass ist dieser halt nicht mehr umsetzbar, wenn schon bezahlt wurde. Bitte immer korrekt zitieren!

    Hallo zusammen,

    es kann auch sein, dass die Versicherung dabei hilft unberechtigt Forderungen abzuwehren.

    Vorausgesetzt es ist noch nicht an den Erbringer geleistet wurde.

    Also immer nach dem Bescheid der Versicherung bezahlen.

    LG

    Das ist hier der einzig richtige Tipp. Leider nicht mehr umsetzbar, das du schon bezahlt hast. Rechnungen in der Größenordnung bitte immer vorab von der Versicherung prüfen lassen. Gibt es Positionen, die gemäß GOÄ nicht berechnet werden darf, teilt dies die Versicherung mit und du kannst um

    Korrektur der Rechnung bitten. Der Rechnungssteller hat nun aber sein Geld und handelt genau so wie zu erwarten. Generell solltest du aber dies einmal mit der Barmenia besprechen. Normalerweise helfen die dabei.

    Insgesamt muss ich noch mal erwähnen, dass hier echt mit wilden und irritierenden Empfehlungen auf den Beitrag reagiert wird. Da ist die Rede von der Kasse, dabei handelt es sich bei der Barmenia um eine private Krankenversicherung. Von AGB ist die Rede. Sorry. Wir reden hier von Versicherungen. Es gibt die AVB. Es gibt auch keine Privatkassen. Und es stimmt auch nicht, dass Versicherungen private Krankenhausrechnungen einfach grundlos ablehnen. Fakt ist aber, dass Rechnungen in einer großen Anzahl gebührenrechtlich falsch erstellt werden. Und das ist zurecht von der Versicherung zu monieren. Da gilt im Übrigen auch nicht der tolle Hinweis, dass in den Tarifbedingungen doch zu finden ist, was erstattet wird. Der Fehler der Rechnung ist wie von Kater.Ka bereits erwähnt eine GOÄ Angelegenheit. Also muss auch in der GOÄ nachgelesen werden

    Die PKV droht deinen Kinder überhaupt nicht. Niemand kann dich zwingen, Sie dort zu versichern. Jedoch gibt es Voraussetzungen für die beitragsfreies Familienversicherung in der GKV. Wenn diese nicht erfüllt sind, müssen sie halt gegen Beitrag freiwillig in der GKV versichert werden. Sobald die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind, geht es auch wieder nach Antrag bei der GKV zurück