Da ich die Bank letzte Woche bereits angeschrieben habe wollte ich fragen, ob es sinnvoll ist zu versuchen der Bank eine schriftliche Erklärung abzuringen in der sie auf die Verjährungsfrist verzichtet wenn ich nicht direkt zum Anwalt lauf und Klage?
Oder sollte ich erst die von mir gesetzte Dreiwochenfrist abwarten?
Wäre mit der Eingangsbestätigung die Verjährungsfrist bereits gehemmt?
Vielen Dank im voraus!
KN