Hallo Experten,
habe eine Frage bezügl. Flugverspätung und Entschädigung. Habe eine Pauschalreise gebucht und wurde von Corendon (Sitzt in der Türkei) aufrund von Überbuchung gegen meinen Willen nicht im Flieger mitgenommen. Der Reiseanbieter hat mir 6 Stunden später einen Ersatzflug von Antatlya/Türkei nach Düsseldorf anstelle von Frankfurt zur Verfügung gestellt, welchen ich auch in Anspruch genommen habe.
Kann ich beim Reiseveranstalter (aus DE) die Entschädigung gemäss EG-Verordnung 261/2004 geltend machen?
Danke für eine kurze Einschätzung!