Hallo,
ja, leider ist einiges sehr verzwickt, wie ich durch meinen Post selber merke. Aufgrund der schwierigen Situation meiner kranken Schwester, vermeide ich es meist, mir über das alles Gedanken zu machen.
Mir ist bewusst, dass trotz des Testaments meiner Mutter, meine Schwester Anspruch auf ihren Pflichtteil und ggf. Pflichtteilsergänzungsanspruch beim Tod meiner Mutter haben wird und das steht ihr auch zu. Das Problem ist, dass sie nie gearbeitet hat und deswegen keinen Bezug zum Wert von Geld hat. Deswegen musste meine Mutter sie schon jahrelang monetär zusätzlich zum Hartz 4 oder Bürgergeld unterstützen. Solange sie in gesetzlicher Betreuung ist, mache ich mir auch keinen Kopf, dass sie ihr Erbe in wenigen Wochen auf den Kopf haut. Ihr Betreuer wird hoffentlich das Geld so aufteilen, dass sie so lange wie möglich davon leben kann und danach wieder ins Bürgergeld zurückfällt. Eine andere Möglichkeit wird es vermutlich auch gar nicht geben!?
Dieser Anspruch auf den Pflichtteil verjährt von meinem Verständnis auch nicht, solange meine Mutter für das Haus noch das Wohnrecht hat oder wir es gemeinsam verkaufen. Das Wohnrecht hatten wir überhaupt nur eintragen lassen, um sicherzugehen, dass ich keine Schenkungssteuer zahlen musste. Ansonsten hatte ich es zumindest so verstanden, dass das Anrecht meiner Schwester auf ihren Pflichtanteil nach 10 Jahren erlöscht, wenn meine Mutter zu diesem Zeitpunkt noch leben sollte. Würde sich daher ein frühzeitiger Verkauf doch lohnen?
Gut ist nun aber zu wissen, dass das Haus unabhängig vom Erbschaftsthema verkauft werden könnte und nun nur die Frage wäre, ob wieder kaufen oder mieten, besser wäre.