Beiträge von PetriS

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Versicherung gesucht für begleitetes Fahren.

    Als Warnung an alle: Die Finanztip-Empfehlung, nur bei Verivox/Check24 und HUK24 zu schauen, hat nur teure Angebote ausgespuckt! Ohne weitere eigene Recherche hätte ich deutlich zu viel bezahlt.

    @ Finanztip, dies sollte im Artikel aufgenommen werden!

    Offensichtlich sind in den Vergleichsportalen viele wichtige Versicherungen überhaupt nicht enthalten!?

    Randbedingungen: 1er BMW 120D (0005 CAC, 2019), 15 tkm, zwei erwachsene Partner geboren 1980, plus ein 17-jähriger mit begleitetem Fahren, keine weiteren Fahrer.

    Gesucht war ein Vollkasko-"Premiumtarif", Vollkasko SB 150/500 €, SF 7/7, freie Werkstattwahl.

    Ergebnisse:

    - HUK24: ohne 17-jährigen 1400 €, mit 17-jährigem 2200 €!

    - Verivox und Check24: Allianz direct plus 1200 €, aber mit 17-jährigem 2400 € ! Obwohl begleitetes Fahren ausdrücklich in der Suchmaske eingegeben wurde, wurde nichts günstigeres angezeigt.

    - Versicherungsmakler der viele verschiedene anbietet: am günstigsten ohne 17-jährigen war Axa 1600€ (noch kein Angebot für begleitetes Fahren)

    - VKB-Makler: 17-jähriger kostenfrei dabei, KFZ Vario mit Vollkasko plus: 1280 € mit SB 150/1000, also mit SB 150/500 wohl ca. 1430€

    - VHV inkl. 17-jährigem 1650 €

    - Ergo: 17-jähriger kostenfrei dabei, 2500 €.

    - HDI: 17-jähriger kostenfrei dabei. Ohne Rabattschutz 1580 €, mit Rabattschutz 1700 Euro. (mit SB 150/1000: 1520 €)

    - DA direkt Comfort: ohne Rabattschutz 1400, mit Rabattschutz 1670 €, aber es war nicht ersichtlich ob begleitetes Fahren auch heute noch inklusive ist, das müsste man nachfragen.

    Fazit: Wer ein günstiges Angebot will, muss selbst bei den einzelnen Gesellschaften bzw. Maklern recherchieren.

    Ein Startpunkt für mich war dieses Dokument, wo Versicherungen ohne Aufschlag für begleitetes Fahren genannt werden, leider steht nicht dabei wie aktuell das ganze ist.

    https://www.kreisgg.de/fileadmin/Kommunal-_Buergerdienste/Verkehr/Broschueren-Flyer-Infoblaetter/BF17_Versicherungstarife.pdf

    Hallo,

    ich finde folgende Punkte im Artikel unklar (und auch sonst im Internet finden sich kaum eindeutige Aussagen dazu):


    --"Um Ihren Anspruch auf Krankengeld zu erhalten, muss Ihr Arzt Sie ohne
    Unterbrechung erneut krankschreiben": Was passiert bei einer Lücke: Wird
    dann für die gesamte künftige Dauer dieser Krankheit kein Krankengeld
    mehr gezahlt? Oder nur für die Tage ohne AUB?

    --"Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit dem Tag, an dem Ihr Arzt die
    Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat": Bezieht sich das auf den ersten
    Tag NACH den 6 Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers? Oder entsteht
    der Anspruch bereits am ersten Tag, aber das Krankengeld wird erst nach 6
    Wochen fällig?

    --Was passiert, wenn man mit Unterbrechungen
    wegen der selben Krankheit erkrankt ist (und dazwischen immer wieder
    arbeiten geht): Hat man trotzdem Anspruch auf Krankengeld, obwohl man
    nicht ununterbrochen krankgeschrieben ist? (Beispiel: 7 Wochen krank, 2
    Wochen Arbeiten, wieder 3 Wochen krank. Oder "jede zweite Woche krank".)

    --Ich muss zwar erst wieder am nächsten Werktag zum Arzt, aber muss mich
    dieser auch rückwirkend übers Wochenende krankschreiben? Oder genügt es,
    wenn ich jeweils "nur" Montag bis Freitag krankgeschrieben bin?

    --Ist die lückenlose Krankschreibung bereits innerhalb der 6 Wochen
    Lohnfortzahlung wichtig? Wenn ich nach 3 Wochen Krankheit eine "Lücke"
    von einem Tag habe, verliere ich dadurch den künftigen
    Krankengeld-Anspruch komplett (oder verschiebt er sich um 3 Wochen nach hinten,
    sodass ich nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung für 3 Wochen weder Lohnfortzahlung noch Krankengeld erhalte)?

    --verliere ich bei einer AUB-Lücke innerhalb der ersten 6 Wochen auch den Anspruch auf
    Lohnfortzahlung komplett, oder nur für die Fehltage ohne AUB?

    Danke!