Beiträge von Denny

    Danke für die Antworten. Leider habe ich keinen Tarifvertrag. Ich denke aber das die Klausel im Arbeitsvertrag auf die gesetzliche Richtlinie zeigt. Sollten dafür keine Werte hinterlegt worden sein würde doch die Werte eines gleichwertigen Tarifvertrages gelten. Bin mir da aber nicht sicher. Ich werde damit schon leben können aber es geht ums Prinzip.

    Hallo, ich habe am 15.12.2015 einen neuen Job angenommen. Ich habe auch einen Arbeitsvertrag erhalten in dem unter dem §6 die Reisekosten und Spesen angesprochen werden. Dort steht im Wortlaut " Die Erstattung der Reisekosten und Spesen erfolgt nach dem gültigen gesetzlichen Richtlinien"

    Ich bin an einigen Tagen im Monat länger als 8std im Ausendienst tätig. Die Firma möchte mir dafür aber nur 6€ zahlen soweit ich weiß müsste diese aber 12€ betragen. Ich habe keinen Tarifvertrag und gehöre auch keiner Gewerkschaft an.

    Der Personalleiter wimmelte mich darauf hin ab mit von wegen wir zahlen nur 6€ und das wars. Meine frage hierzu ich habe doch einen Arbeitsvertrag müsste sich der Arbeitgeber nicht daran halten und mir die 12€ zahlen???

    Danke im vorraus

    Denny