So, ich war heute mal bei der Verbraucherzentrale NRW! Hier mein Erfahrungsbericht:
Die anwältliche Beratung kostete mich 60 € und dauerte ca 30 Minuten (wahrscheinlich weniger, wenn ich nicht noch ein paar Fragen gestellt hätte). Die beratende Anwältin ist ihres Zeichens sonst im Familienrecht zuhause. Mir wurde nichts Neues erzählt, was ich hier im Forum nicht schon besser, informativer und ausfühlicher gelesen hätte.
Grundsätzlich lief die Beratung bzw. die Empfehlung der Anwältin darauf hinaus, dass man doch erst mal die höchstrichterliche Entscheidung abwarten solle. Bis dahin solle man kein Geld oder Scheck annehmen, sondern die Bausparkasse nochmals in Kenntnis setzen, dass man mit der Kündigung nicht einverstanden sei und sich die Durchsetzung von Erstattungsansprüche vorbehalte. Auf meine Frage, ob es ratsam wäre den Ombudsmann einzuschalten, erklärte die Anwältin, dass das keine gar so schlechte Idee sei.
Die meisten Fakten hat mir die Anwältin direkt aus dem WWW vorgelesen.
Rechtsansprüche verlöre man durch die Nicht-Hinzuziehung eines Fachanwaltes nicht. Insofern das BGH später zugunsten der Verbraucher entscheiden würde (laut der Anwältin habe der BGH zuletzt in anderen Sachen dreimal gegen den Verbraucher entschieden, sodass es doch langsam mal wieder Zeit für ein verbraucherfreundliches Urteil würde), könnte es ggfls. ratsam sein, einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
Fazit: Die 60 € gehören seit heute zu meinen sinnlosesten Ausgaben ever! Will die Verbraucherzentralen nicht pauschal verdammen, aber mir hat der Besuch dort rein gar nichts gebracht!