‚Um Klarheit zu schaffen und Verbrauchern eine Argumentationshilfe zu geben, hat der Verbraucherzentralen-Bundesverband (vzbv) ein juristisches Gutachten vom Reiserechtsexperten Prof. Klaus Tonner in Auftrag gegeben. Zentrales Argument: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Umstände der Covid-19-Pandemie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise führen. Das legten die bisherigen Pressemeldungen und Aussagen von hochrangigen Politikern wie etwa Bundesaußenminister Heiko Maaß oder dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder nahe. Mit einer Änderung dieser Umstände sei bis Ende August nicht zu rechnen. (Stand 4. Mai 2020, vorbehaltlich weiterer gegenläufiger Meldungen).Daher könne der Kunde kostenlos stornieren.‘ Quelle: https://www.vzbv.de/pressemitteilu…rnieren-koennen
Hmm ich hab da noch was ausgemacht. Da gibt es durchaus auch andere Auffassungen zur akt. Reisewarnung:
Quelle: https://www.adac.de/reise-freizeit…t-versicherung/
..."Das Auswärtige Amt betont aber, dass eine vorzeitige Aufhebung für einzelne Länder möglich ist. Maßgeblich hierfür sind u.a. die Pandemie-Entwicklung, stimmige Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus sowie verlässliche Hin- und Rückreisemöglichkeiten." ... "Ob eine solche „Reisewarnung mit Vorbehalt“ ebenfalls als Indiz für das Vorliegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände ausreicht, ist gerichtlich bislang nicht geklärt."...