Grundsätzlich hast du vollkommen recht. Meine Frau hat 10 Jahre lang regelmässig an Wochenende gearbeitet mit reinem 1zu1 Freizeitausgleich ohne Zusatzentgelt um jetzt "abserviert" zu werden.
Problem ist nur, dass in der Vergangenheit dieser AG auch solche Mitarbeiterinnen wieder zurückkommen lies (auf Basis VOLLZEIT) und den AN solange "gemobbt" hat bis dieser selbst kündigen musste.
Das ist die Krux an der Geschichte. Und genau das könnte wieder passieren.
Da meine Frau aber eh nicht mehr dorthin zurück wollte ist das für uns in Ordnung.
Fürs evtl. Elterngeld -falls ein zweites Kind nachkäme- bringts auch fast nichts mit 6 Monatsgehältern bei nem halben Jahr Kündigungsfrist. Kindergartenkosten kommen dann auch noch ontop, die uns belasten würden. Bei einem Kind unter 3 gibt's dann noch Zuschläge... und dann ist der Kindergarten schnell ein teurer Spass.
Und um sich dann den Stress anzutun und sich mobben zu lassen, ist uns unsere Zeit für diesen AG zu schade.
Wir waren auch schon bei einem Fachanwalt. Leider ist das Thema für Mütter nicht so einfach.Es besteht nur ein Recht auf VOLLZEIT nach Elternzeit. Einzigste Empfehlung (für uns zu spät) - Mütter sollten -auch jetzt nach der angepassten Elterngeldregelung- versuchen bereits in der Elternzeit "reduziert" zu arbeiten. Daraus leitet sich dann nämlich ein Arbeitsplatzanspruch nach der Elternzeit ab. -> Das kann der AG dann nicht ablehnen, da es ja schon funktioniert hat.
Nur so als Tip.
Als normaler Arbeitnehmer würde ich diesen AG vors AG schleppen, oder auf eine Kündigung bestehen.
Dadurch resultieren -je nach Unternehmensgröße- pro Zugehörigkeitsjahr 0,5 - 1 Monatsgehälter.
Desweiteren kommt hinzu, dass nicht so recht klar ist, wie lange es diese Firma wirklich noch gibt...
Von daher, verlassen wir das sinkende Schiff.