Beiträge von Fussel

    Guten Tag,

    im Rahmen meiner Tätigkeit informiere ich Kirchengemeinden in unterschiedlichen Themen (u.a. zur Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag).

    Von einer Kirchengemeinde erhielt ich folgende Anfrage:

    Zitat

    "Wir beschäftigen diverse ehrenamtliche Mitarbeiter. Ein Teil von denen bekommt eine Aufwandentschädigung bis zu max. € 60 pro Monat um in dem Betrag von € 720 pro Jahr zu bleiben.

    Was alle Ehrenamtlichen bisher bekommen, sind Gutscheine zum Geburtstag und Weihnachten in Höhe von je € 15. Außerdem werden sie einmal im Jahr zum Essen eingeladen. Nun habe ich von einem Freibetrag von € 44 pro Jahr gehört.

    Ist dieser Freibetrag nur für Mitarbeiter oder auch für Ehrenamtliche anzurechnen ? Wird die Aufwandsentschädigung da mit ein bezogen?"

    Meines Erachtens ist diese Kombination unzulässig bzw. zumindest nur die Aufwandsentschädigung bis 720 € im Jahr steuerfrei. Können Sie mir ein fachkundige Rückmeldung hierzu geben? Vielen Dank im Voraus!

    Gruß Fussel