Ich habe oben bereits einen Link zur Verbraucherzentrale HH eingestellt. Wenn es euch der Mühe zu viel ist, dem Link zu folgen und euch mal kurz das dort beschriebene Wissen anzueignen, dann weiß ich auch nicht mehr. Es geht darum, dass der gesamte Kredit rückabgewickelt wird und lediglich noch mit einem marktüblichen Zins zurück gezahlt werden muss. Läuft der Kredit noch, und man hat das Geld für die Rückabeicklung nicht auf der hohen Kante, sollte man sich m.E. davor hüten, eine Neuberechnung des Kredites zu fordern.
Ist der Kredit bereits getilgt, sollte da nix passieren können. Neu-hier fordert lediglich die Summe der Restschuldversicherung nebst Zinsen zurück. Ich habe, wie oben bereits ausführlich beschrieben, damals eine Rückforderung von ca 12.000€ gegenüber der Bank geltend gemacht. Die Kreditsummen beliefen sich damals auf insgesamt ca. 24.000€, diese hohe Summe ergiebt sich aus der RÜCKABWICKLUNG, nicht aus der Forderung, die RV nebst Zinsen zu erstatten. Das hätte ndann ja nie einen so hohen Betrag ergeben.
Ich halte es für schlichtweg falsch, nur die RV + Zinsen zu fordern, da, wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist, wesentlich mehr zu fordern ist. Ihr verzichtet da auf viele tausend Euro. Aber wer es nicht haben will!...
Es ist schön das Du so ausführlich aufklärst, aber Dein Ton paßt mir definitiv nicht !!!