Hi, wurde sich bei dem Bsp. nicht vertan? Weshalb wird die Werb.kostenpauschale nur v.d. 646€ abgerechn. u. nicht v.d. 600+646€?
Einnahmen als Übungsleiter:3.000 Euro
- Übungsleiterfreibetrag (höchstens)- 2.400 Euro
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit 600 Euro
Einnahmen als ehrenamtlich rechtlicher Betreuer: 646 Euro
- Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26b EStG (ist schon für die Tätigkeit als Chorleiterin verbraucht) - 0 Euro
- Werbungskostenpauschale (25 % von 646 Euro) - 162 Euro
Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)484 Euro