Ich bin seit 2011 wieder bei Vattenfall.
2013 gab es eine Preiserhöhungsmitteilung von 21.48 Cent/kWh auf 25,0 Cent. es wurde darauf hingewiesen, dass diese Anpassung wegen der EEG erforderlich war.
2014 eine erneute Erhöhung wegen der EEG auf 27,61 Cent. Grundlage waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 2010 bzw. Juni 2014.
Kann diese Erhöhung ungültig sein ? Weil sie z.B. über dem Preis der Erhöhung der EEG liegt. reichen die schriftlichen Ankündigungen aus?
Beide Preisankündigen habe ich als Anhang beigefügt, diese sind verm. an alle Kunden verschickt worden.
Wie erkenne ich die Unrechtmäßigkeit. Es kann sich ja nur um versteckte Formulierungen handeln.
Danke