So, ich habe nun herausbekommen, dass es eine Änderung der ABB gab.
Hintergründe und mehr auch zu lesen in einem anderen Forum, wo ich mehr geschrieben habe:
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/122…eteilt-vorteile
Ich hatte schlussendlich eine Beschwerde geschrieben, weil ich nicht mehr klar kam beim Nachvollziehen mit der BZ-Berechnung, die nicht mehr meinen ABB entsprach.
Danach habe ich alle Informationen von der Debeka BS erhalten, nachdem diese meine Schreiben erhalten hat.
Nachgerechnet haben sie zwar nicht meine BZ, obwohl angefordert. Sie haben mir aber versichert, dass alles richtig sei. Wie sie das ohne Nachrechnen gemacht wissen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Aber sie haben mir ein Infoblatt aus 2006 mitgeschickt, aus dem die Änderungen hervorgehen, welche mit BaFin abgesprochen sind. Im Prinzip gehen die Änderungen auch okay.
Neue ABB gibt es nicht, aber im Schreiben wird Zuteilung präzisiert (also neue Regelungen) und auch wofür nun die Halbierung der BZ gilt (z. B. auch für Bonusstaffel).
Ich kann heute nicht mehr nachweisen kann, ob ich das Infoblatt 2006 evtl. aus Versehen weggeworfen habe. Normal hebe ich immer alles auf und habe alles aufgehoben. Mein Ordner ist ansonsten recht vollständig.
Wenn man das Blatt jedoch anschaut, sieht es auch nicht gerade aus wie ABB-Änderungen.
Eher wie so "Hausmitteilungen" oder Werbung. Könnte also sein, dass ich es tatsächlich damals nicht verstanden habe oder als so etwas interpretiert habe und nicht näher angeschaut habe.
Ich würde mir von der Debeka BS wünschen, dass einseitige ABB-Änderungen auch als einseitige ABB-Änderungen erkennbar sind.
Ich glaube auch kaum, dass so ein Blatt einen rechtlichen Bestand im Klagefall hätte.Da ich aber keinen Nachteil habe, werde ich davon natürlich absehen. Aber prinzipiell sollten die das echt ändern.Hier habe ich mal einen Scan abgelegt, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann.
[Blockierte Grafik: http://up.picr.de/24642762wt.jpg]
Ansonsten hatte ich natürlich in meinem Schreiben noch einfach so aus Spaß angekündigt, dass ich die 10-Jahres Kündigungsfrist nach Zuteilung gleich mal ablehne. Da haben Sie mir noch geschrieben, dass sie das anders sehen wegen §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
Naja, man wird sehen, wie die Gerichte entscheiden werden. Ich habe ja noch ein paar Jahre Zeit und nun ein nettes Sparbüchlein (derzeit mit 3,5% Bonus schon, wie ich nun weiß.).
Wenn es auch nur um die 4000 EUR derzeit sind und ich wenig pro Jahr einzahlen kann (wegen Begrenzung Sonderzahlung auf Regelsparbeitrag), trotzdem nett.
Habe übrigens mal versucht mit den neuen Infos meine BZ nachzurechnen. Nun komme ich wenigstens bei meiner eigenen Rechnung in die Richtung. Genau treffe ich es nicht, ist aber nun auch schwierig wegen taggenauer Rechnung nachzurechnen.
Da habe ich nun keinen Bock auf komplizierte Excelorgien. Gehe aber davon aus, dass alles stimmt, weil so weit bin ich nicht weg und manches wird nun nachvollziehbar, was es vorher nicht war (z. B. Berechnungsmethode neu, Zeitpunkt der Umstellung).
Vielleicht braucht die Infos ja jemand anders.Für mich ist der Vorgang auf meinem Schreibtisch nun erst mal erledigt.
Gruß,milkrun
PS.: Rest mehr dazu im anderen Forum!