Hallo Franziska,
ein sehr guter Artikel, der sich man "Vermieter" aneignen sollte.
Einen Hinweis würde ich doch gerne geben, ohne "oberlehrerhaft" zu wirken. Der Satz
"Denn erst ab einem Bruttoumsatz von mehr als 17.500 Euro im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 Euro im laufenden Jahr muss Umsatzsteuer abgeführt werden. Wenn die oben genannten Werte unterschritten werden, greift die sogenannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG) und die Umsatzsteuer wird nicht erhoben."
ist m.E. nicht ganz korrekt. Die Kleinunternehmerregel greift nicht automatisch, die legt jeder selber fest, wenn er sich beim Finanzamt anmeldet. Auch kann jemand, der seine Umsätze weniger als 17.500 EUR plant, zur Umsatzsteuer optieren, gerade wenn er vielleicht zu Beginn einige Investitionen tätigt und sich die Vorsteuer "ziehen" möchte.
Einen schönen Gruß,
Markus