Beiträge von Effektiv

    Ja, denn die Teilauszahlung hemmt die Verjährung nicht.
    Also, sofort online einen Mahnbescheid über die noch offenen Beträge erstellen und ab damit....zack zack

    ouhhh weißt du das sicher? Wir hatten erst einen Thread mit dem Thema.... wäre sehr wichtig zu wissen??!!

    Ich dachte eigentlich:
    § 212
    Neubeginn der Verjährung

    (1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn

    1. der Schuldner dem
    Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung,
    Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder
    ...

    @pebbels

    Nachtrag: ... wenn ich es mir so überlege... ich denke, da der ordentliche Weg schon beschritten ist und aufgrund der Teilzahlung soweit ich weiß (bitte wer es besser weiß korrigieren) nicht unterbrochen wird, ist es evtl. hilfreich eine Email zu schreiben, und darauf hinzuweisen, dass die Forderung mit der Zahlung X noch nicht vollständig beglichen ist und du noch auf den Restbetrag wartest. Und du ansonsten weitere rechtliche Schritte einleitest. Sollte dann nichts geschehen, kann man ja schwerere Geschütze auffahren. Irgendwo habe ich gerade gelesen, dass man eigentlich rechtlich in diesem Fall nichts mehr machen muss um die Verjährung bzgl. der Restsumme zu hemmen, da die Zahlung des Teilbetrags schon ein Eingeständnis ist. Es geht also "nur noch" ums Eintreiben der Restsumme

    Zu meim Post S. 358:
    Zitat:finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/ ...Haben Sie Ihre Gebühren schon zurückbekommen, allerdings ohne Zinsen, müssen Sie die Bank nochmal anschreiben. ...

    Kann mir hier mal jemand bitte sagen, was die gesetzliche Grundlage dafür ist/sein soll?Ich kann das nicht nachvollziehen: wenn ich doch bereits in meinem ersten Anspruchsschreiben unter Fristsetzung nicht nur alle 4 relevanten BGH-Urteile angegeben habe, sondern auch meine Gebühr und EXPLIZIT die Herausgabe von Nutzungen GEFORDERT habe, wieso muss ich bei einer "Teil"-Zahlung erneut anfordern???Ich habe eine Gesamtsumme inkl. Nutzungsersatz genannt, bekomme eine Teilzahlung darauf, der Rest ist in meinen Augen erstens immer noch gefordert und zweitens: wer behauptet, die Teilzahlung seien für die Bearb.-Gebühr?!Ich rechne sie auf den Nutzungsersatz -der ja in der geforderten Gesamtsumme steckt- dann bleibt von meiner Forderung eben ein Restbetrag offen, der ZUFÄLLIG so hoch wie der Nutzungsersatz ist... Von meiner Gesamtforderung bleibt dennoch ein Teilbetrag offen.... WIESO also nochmals anfordern?Ich verstehe das einfach nicht, möchte mich aber gerne mal mit den gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzen, SOFERN mir diese jemadn hier benennen kann. Ganz lieben Dank im Voraus!
    Zitatende------------------------------------------------------------------------------------

    Sorry, wenn ich nerve, aber hat hier wirklich niemand 'ne Idee bzgl. der Rechtsgrundlage???
    Oder: wie kann ich Frau Dr. Schön direkt kontaktieren? Dank vorab...

    Ich hab keine wirkliche Idee... sehe es eigentlich so wie du, dass die Forderung (auf die Zinsen) weiter bestehen bleibt. Vor allem, wenn die Bank nicht explizit bei der Auszahlung eines (Teil-)Betrags X die gezahlte Summe einem Forderungspunkt zuweist. Außerdem ist es doch so bzw. Anwälte gehen doch dann so vor, dass sie sagen, dass die Teilsumme zunächst auf die geforderten Zinsen angerechnet werden, dann auf die Anwalts-/ Rechtskosten-Gebühren, und dann erst auf die Hauptforderung.
    Allerdings denke ich, dass die natürlich hoffen, dass man wegen einem kleineren Teilbetrag, der noch aussteht, kein neues Fass aufmacht. D.h. evtl. MÜSSTEST du nichts mehr machen, aber dann passiert ebene auch nichts mehr...?!

    @heady

    Das habe ich mich auch gefragt, aber ich denke, es reicht wenn man schildert, dass die Bank ggf. nicht fristgerecht reagiert hat und man darum bittet, dass er sich der Sache annimmt. Ggf. ins Anschreiben die Darlehensnummer und den Namen der Bank natürlich. Und dann vor allem Unterlagen mitsenden, wenn vorhanden Kreditvertrag, Auszüge auf denen man die Bearbeitungsgebühr oder Gebühr anderen Wortlauts ersieht, und das entsprechende Schreiben an die Bank mitsenden in Kopie, auf das ggf. nicht oder nicht ausreichend reagiert wurde.

    @DSWNWST

    Mich würde interessieren, woher dein Vertrauen kommt, dass man lediglich das Musterschreiben schicken muss, und dann bis irgendwann ins nächste Jahr abwarten kann, und dann *ganz sicher* alles gut wird - sprich, BG + Zinsen automatisch gezahlt werden?
    Du meinst, es ist nicht zu erwarten, dass Banken sich auf Verjährung wo immer es nur geht berufen werden, und vor allem vor der Erstattung von Zinsen drücken werden?
    Woher stammt dein Vertrauen in dieser Hinsicht und wie kannst du dich für alle die hier fordern verbürgen?

    An sich sehe ich es auch so - das ganze kann man sachlich sehen. Die Banken versuchen natürlich Geld zu machen, emotionslos. Die Bearbeitungsgebühren waren bis zu einem Zeitpunkt X akzeptiert, inwieweit sie gerechtfertigt waren und bis zu welcher Höhe, müsste näher betrachtet werden. Die Banken haben tatsächlich nicht groß vorgesorgt bzgl. dem großen Ansturm jetzt - sonst hätten sie wohl "bessere" Musterbriefe entwickelt und schneller verschickt -denn dass sie mit Rechtskosten nun rechnen müssen, das ist auch klar. Scheint also keine Bösartigkeit zu sein - seh ich so.
    Die Banken wollten es aber eindeutig bis zum Urteil im Oktober aussitzen, und nichts vorbereiten. Darunter haben jetzt die MA zu leiden. Und dass nun alles durcheinander geht und nicht jeder umgehend Bescheid oder Geld bekommt, das versteh ich auch. Ich vermute auch, dass bei den MA total unterschiedliche Anweisungen ankommen bzgl. "zahlen", "Vertröstungsschreiben schicken", "mit oder ohne Zinsen".
    Aber leider muss man ggf. eben auch noch dieses Jahr einen Anwalt oder OM einschalten, um sicher die Verjährung zu hemmen. Ob man diesen Schritt auch schon unbedingt vor 1 Monat tun musste... darüber kann man sich streiten; ggf. hätte man auch noch abwarten können

    Meine Laienmeinung zur Kulanz, bitte gern verbessern:
    Es ist viell. nicht korrekt, aber das Ergebnis für dich ist dasselbe (sofern die Forderung erfüllt wurde).
    Insg. ergibt sich daraus für die Bank (wobei ich das bei hunderten "Kulanzfällen" dann auch nicht mehr glaube), dass der Fall nicht auf andere übertragbar ist.

    Es geht ausschließlich um die Zinsen, die auf die BG gezahlt wurden sowie die Nutzungsentschädigung:

    Wie lange hemmt eigentlich das Ombudsverfahren die Verjährung? Weiß das jemand?

    Was ist, wenn der Ombudsmann nicht alle Forderungen anerkennt (z. B. nicht die Forderung nach Zinsen und/oder die Nutzungsentschädigung), man selbst aber der Meinung ist, diese sind berechtigt? Ist die Forderung dann verjährt, wenn man doch einen Anwalt benötigt?

    Wie sicher ist, dass das Ombudsverfahren überhaupt die Verjährung verhindert?

    Das würde mich auch SEHR interessieren. Vielleicht stellst du die Frage nochmal im anderen Unterpunkt/ Thread, in dem es um die Ombudsmänner geht? Da ist zwar nicht so viel los wie hier, aber hier geht die Frage komplett unter?!

    Soweit ich weiß, gelten die Entscheidungen der Ombudsmänner als bindend, sofern es sich um Summen (Streitsumme?) bis zu 5000 Euro handelt. D.h. wenn der OM was entscheidet, dann gibt es kein zurück?
    D.h. auch, sobald man die Sache dem Ombudsmann übergeben hat, kann man getrost auf Schreiben der Banken bzgl. Hemmung der Verjährung verzichten, denn es gibt keinen anderen Rechtsweg mehr am Ombudsmannverfahren vorbei. Richtig oder falsch? Weiß jemand wirklich Bescheid ohne zu raten?

    @rainbow

    Ich bin auch nur Betroffene, hab aber von der HVB folgendes Schreiben, zuerst als Mail, dann als unterzeichneten Brief erhalten:


    "Sehr geehrte Frau XXX,

    wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom XXX und Ihr Schreiben vom XXX betreffend der Erstattung des Berbeitungsentgeltes für den Abschluss eines Darlehensvertrages.

    Auf Grund der hohen Anzahl gleichartiger Kundenanfragen können wir nicht sicherstellen Ihr Anliegen bis Ende dieses Jahres abschließend zu bearbeiten.

    Damit sich hieraus für Sie keine Nachteile ergeben, sichern wir Ihnen in dieser Sache zu, dass wir uns bis 31.03.2015 nicht auf Verjährung berufen, sofern Ansprüche nicht schon heute verjährt sind.

    Nach abschließender Prüfung kommen wir unaufgefordert wieder auf Sie zu.

    Freundliche Grüße

    -------------------------------------------

    XXX

    Beschwerdemanagement

    XXX

    Customer Care Department Germany


    ... zumindest schreibt die HVB nichts von "nach positiver Prüfung" oder dass sie (nur) "gerechtfertigten Forderungen" nachkommen, sondern dass sie das "Anliegen" bearbeiten. Da sie sich auf mein Schreiben konkret beziehen, ist demnach die gesamte Forderung inkl. Zinsen "das Anliegen". Also... viell. ist der Text relativ optimal?

    Effektiv: So wie ich meinen Anwalt verstanden habe, bedeutet "Rückzahlung bei berechtigter Forderung" (Standardbrief der EC),
    - dass sie die Verjährung bei berechtigter Forderung aussetzen und dann vermutlich zahlen werden.
    - Wenn sie aber nach Ablauf der normalen Verjährungsfrist (31.12.2014) festellen, dass die Forderung nicht berechtigt war, automatisch die im Standardschreiben mitgeteilte Hemmung der Verjährung hinfällig ist
    - und man keine rechtliche Handhabe mehr hat.

    Deshalb hat er mir geraten, sofort zu handeln und nicht auf den guten Willen der EC zu pokern.

    Also... ich bin kein Experte, aber das glaube ich nicht. Dann würde dieser Trick überall greifen, und in jeder Sache bräuchten die Geforderten nur auf Zeit spielen, und ...wutsch... wäre die verjährte Summe futsch.
    Es ist ja nun klar, dass sie nur "berechtigte Forderungen" bezahlen, und eben nicht jede hereinflatternde Forderung.
    Meiner Ansicht nach bezieht sich die Hemmung der Verjährung auch auf den Rechtsweg. Sollte dies tatsächlich nicht so sein, bei der Formulierung deiner Bank, dann heißt es *aufgepasst* für mehrere.

    Bei mir lautet der Text des Bankschreibens (HVB) (dass ich nun inzwischen sogar per Post, unterschrieben, erhalten habe; nachdem mir die Email nicht ausreichte):

    "...wir kommen zurück auf Ihre Email .... und Ihr Schreiben.... betreffend der Erstattung des Bearbeitungsentgeltes ...
    Auf Grund der hohen Anzahl..... können wir nicht sicherstellen Ihr Anliegen bis Ende des Jahres abschließend zu bearbeiten.
    Damit sich hieraus keine Nachteile für Sie ergeben, sichern wir Ihnen in dieser Sache zu, dass wir uns bis 31.03.2015 nicht auf Verjährung berufen, sofern Ihre Ansprüche nicht schon heute verjährt sind.

    Nach abschließender Prüfung kommen wir unaufgefordert...."

    Hab aber noch eine Frage, viell. kann mir diese jemand beantworten, ist sicherlich schon mal gestellt worden, aber schwer danach zu suchen:
    Hatte ja auch den Standardbrief zur Bank geschickt (bzgl. Förderdarlehen KfW)... der u.a. besagt, dass die Bank ZUMINDEST auf ihr Recht zur Einrede wg. Verjährung verzichten soll. Nachdem bis vor ein paar Tagen nichts passiert war und Frist abgelaufen, habe ich die Sache an den Ombudsmann geschickt.

    Muss ich jetzt dem Ombudsmann mitteilen, dass ich zwischenzeitlich ein Schreiben der Bank erhalten habe bzgl. Verzicht der Einrede wg. Verjährung? Denn damit ist ja ein Teil meiner Forderung, bzw. die Mindestforderung aus meinem Schreiben erfüllt worden?

    @Anixe
    Hallo Anixe, find ich auch ziemlich infantil, vor allem die Art und Weise der Verdächtigungen (ich mein der ernsthaften, nicht der scherzhaften). Es ging allerdings wohl weniger darum, ob Bankzugehörige hier auch mittun, als vielmehr darum, dass diese "falsche" Vorgehensweisen propagierten, um "uns anderen" was vozugaukeln und "uns" um unser Geld zu bringen. Doof dabei ist auch vor allem, dass aber dann nicht ausgesprochen wird, was angeblich eine falsche Vorgehensweise und warum sein sollte?!
    Jedenfalls, nicht aufregen. Ich persönlich finde es eher unangenehm, dass sehr viele täglich oder stündlich schreiben, ob sie jetzt was erhalten haben, oder nicht.... das behindert ungemein den Lesefluss, wenn man sich ernsthaft über Vorgehensweisen abstimmen möchte

    doch keine Fake-Mitarbeiter hier in der Community? :rolleyes::thumbup:

    @Henning
    meinst du mich? Stand ich auf "der Liste"? --> :D Würde mich ja sehr ehren, aber da wäre die Bank wohl schon längst pleite gegangen

    Aber nochmal zurück zum Thema von Trinchen und mir. Ist es nun richtig, wie ich es mir einbilde?
    Wenn die Bank sich bis 31.03.2015 nicht auf Verjährung beruft, und im gleichen Schreiben mitteilt, dass nach abschließender Prüfung auf mich zukommt, dann bedeutet dies:
    - dass ich entweder bis dahin das geforderte Geld erhalte, oder
    - dass die Bank nach Prüfung feststellt, dass die Forderung unberechtigt war (abgesehen von verjährten Forderungen), und
    - dass damit aber nicht der Rechtsweg ausgeschlossen ist wg. Verjährung ab dem Zeitpunkt der Ablehnung seitens der Bank.
    ODER?

    Kennt sich jemand mit der KfW-Bank aus? Wir haben hier ein Darlehen für eine Solaranlage aufgenommen.
    Im Vertrag ist eine Bearbeitungsgebühr aufgeführt, im Text wurde es als Disagio angegeben.

    Kann man den Betrag zurückfordern?
    Habe leider keine Ahnung wie das bei dieser Bank aussieht.
    Kann mir hier jemand helfen???

    Evtl. erstmal hier reinlesen: Bearbeitungsgebühr bei Förderdarlehen - Geld zurück - Finanztip-Community
    Grundsätzlich Förderdarlehen noch nicht entschieden, und es kommt ggf. auch darauf an, ob direkt über KfW oder über eine durchleitende Bank. Ansonsten nach Stichwort KfW suchen und ggf. auch Musterbrief für Rückforderung für Förderdarlehen KfW suchen und umgehend per Einschreiben/ Rückschein schicken mit kurzer Frist, nach Ablauf Frist gleich weitere Schritte einleiten, würde ich meinen.

    Nö, dat is net ganz richtig. Wenn die Bank auf die " Einrede der Verjährung " ausdrücklich verzichtet hat, bedeutet das, sie wird die Ansprüche - sofern nicht zum Zeitpunkt des abgefassten Schreibens bereits verjährt - prüfen und dann zahlen. Letzteres muss sie, weil die BGH - Rechtsprechung sie dazu verpflichtet. Übt die Bank somit einen Rechtsverzicht aus, so wird die vom BGH benannte Verjährung der Rückzahlungsansprüche zu den vom 29.10.2004 bis 31. 12,. 2011 einkassierten GBs zunächst nicht greifen. Weil alle Banken gnadenlos überlastet sind, die Bearbeitung deshalb Wochen, ja, Monate dauern könnte, haben einige Kreditinstitute mit ihren Schreiben erklärt, dass sie auch nach dem 31. 12. 2014, 24.00 Uhr, Rückzahlungen leisten werden.


    Also nochmal zum mitschreiben:
    Trinchen0815 schreibt doch, dass die Verjährung dann zwar erstmal nicht zieht, aber wenn die Bank dann im nächsten Jahr NACH PRÜFUNG eine Ablehnung schickt, wäre alles futsch. D.h. wenn die Bank meint, nach Prüfung wäre der Anspruch nicht gerechtfertigt, hätte man keine Möglichkeit mehr, andere Rechtswege zu beschreiten, weil die Verjährung genau nur bis zu dem Tag der Ablehnung gehemmt ist, ab dem Tag dann nicht mehr --> man kann dann einfach nichts mehr machen?!
    Also das kann ja nicht sein, wäre unlogisch. Oder??

    Angenommen, die EasyCredit schreibt im Februar, dass der Antrag nicht berechtigt war und sie die Auszahlung ablehnen, ist die Hemmung der Verjährung futsch. Lt. meinem Anwalt ist das genau die Taktik der Banken um Millionenzahlungen "auszusitzen".


    Solange man nicht verloren hat, ist da noch nichts futsch, nach meinem Verständnis. D.h. jetzt wie dann, egal wann innerh. der Frist (solange nicht verjährt), kann man dagegen ggf. noch angehen. Nur... wenn der Einredeverzicht eben nur bis Ende März 2015 geht, und man hat wiederum bis Mitte/ Ende Februar noch immer nichts gehört, dann.....
    muss man eben doch wieder einschreiten.
    Oder sehe ich das falsch?

    Ich habe jedoch folgendes Problem , woher weiß ich welchen Betrag die mir überweisen müssen? (EINFACHE Berechnung!!!)

    Ich hatte für meinen Vater ein Schreiben fertig gemacht an die Renault Bank, da stand nur die Bearbeitungsgebühr drin, die war 600€ und Anfang letzter Woche bekam er ein schreiben das sie ihm die 600€ und zusätzlich die zuviel gezahlten Zinsen in höhe von 336€ rückerstatten!

    ... und du bist sicher kein Renault-Bank Mitarbeiter? :D
    War natürlich ein Joke 8)

    @javier
    schau mal meinen Beitrag an, ich habe auf selbige Mail geantwortet, dass ich gerne per Post ein Schreiben hätte mit dem Inhalt, und es wurde heute bejaht, ich würde ein Schreiben erhalten (allerdings nicht wann).
    Habe heute allerdings dennoch ein Einschreiben an den Ombudsmann geschickt, sicher ist sicher