Danke fuer die Antworten:
- Sondertilgungen fuer den Kredit sind nicht moeglich, aber beliebige extra Einzahlungen auf den BSV, womit die Sparzeit dann kuerzer wird (werden soll).
- Der Kredit kann jederzeit 'straffrei' abgeloest werden, wenn der BSV reif ist
- ich erinnere mich damals eine Widerrufsbelehrung auf so einem Formblatt unterschrieben zu haben
Es handelt sich bei der Vorfaelligkeit nur um eine Teilabloesung: der Kredit war fuer 2 Wohnungen, von denen eine verkauft werden soll. D.h ein Teil des Kredits bleibt bestehen weil ich die andere Wohnung behalten will. (Die Bank will, dass der Kredit teilabgeloest wird, es soll nicht auf den BSV bezahlt werden ...)
Wenn also das Argument ist, dass die Bausparvertragsreife spekulativ ist, koennte man dann auch sagen: OK, ich zahle jetzt erstmal die Vorfaelligkeitsgebuehr, und wenn dann der BSV z.B 2021 reif ist bekomme ich die 2 Jahre zuviel bezahlte Abloesungsgebuehr zurueck. Oder entsprechend, wenn ich fleissig einzahle, und der Vertrag schon 2019 reif sein sollte, muesste ich nur fuer 2 Jahre bezahlen etc. Muesste doch den Banker ueberzeugen, oder?