Beiträge von Ramazotti

    @Ramazotti Ich glaube, da liegt ein Missverständnis zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung vor.

    Die Bank verlangt von Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung, eben weil der Kredit noch nicht fällig ist. Warum? Weil der Bank entsprechend Zinsen entgehen - und zwar die Zinsen, die für den sie für die Restschuld während der Restlaufzeit gezahlt hätten.

    Und nein, es muss nicht dagegen gerechnet werden, dass die Bank das Geld ja auch anderweitig verleihen kann.
    Es ist ja nicht so, dass die Bank einen fixen Betrag X hat, den sie verleihen kann und dann ist Schluss. So funktioniert unser Banksystem nicht. Das würde uns jetzt in die Tiefen unseres Geldsystems führen, daher spare ich mir das...

    Eventuell können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung versuchen runter zu verhandeln - aber ganz drum herum kommen werden sie vermutlich nicht...

    Vielen Dank für die schnelle Antwort :) . Hmmm....dann kann ich das wohl nur versuchen mit dem Runterhandeln.

    in 2006 haben wir einen Kreditvertrag bei der Dresdener Bank abgeschlossen um ein Haus zu bauen. Zinsbindung des Kredites war bis 2016. in 2013 haben wir die Scheidung eingereicht und ich war gezwungen meinen Exmann auszahlen, da ich das Haus behalten wollte. Unsere Bank wollte meinen Mann nur aus dem Vertrag lassen, wenn ich eine Anschlussfinanzierung über den Restbetrag von 105 000€ Nachweise . Den Vertrag über die Restschuld habe ich dann bei einer KSK abgeschlossen im Dez 2013. Fälligkeit wäre dann ab 1.7.2016. also ist der Betrag noch nicht fällig geworden! Diesen Vertrag möchte ich jetzt kündigen - da ich Den Kredit nicht mehr benötige von der KSK! Zinsbindung war 5 Jahre mit der Möglickkeit von 5% Sondertilgung jährlich.Jetzt möchte die Bank von mir Ca 10 000€ Vorfälligkeitsentschädigung für einen Kredit der noch nicht einmal fällig ist. Das Geld kann doch anderweitig verliehen werden! Muss das nicht dagegen gerechnet werden? Danke für die Antwort!