Guten Tag,
versehentlich habe ich bei meiner Bank für 2015 eine Verlustbescheinigung bestellt und wunderte mich dann, dass mein interner Verlustvortrag (bei der Bank) mit Zusendung dieser Bescheinigung auf Null gesetzt wurde. Soweit ich weiß, lassen sich jedoch Verlustvorträge auf Kapitalerträge beim Finanzamt gar nicht mehr einreichen, was dann zur Folge hätte, dass ich den Vortrag bei meiner Bank verschenkt hätte. Ist das so, oder gibt es noch eine Möglichkeit, diese Verluste irgendwie gegenzurechnen bzw. weiter vorzutragen?
Vielen Dank
Perseus