Wir haben bei einem Notar einen Erbschein-Antrag besprochen und der Notar hat diesen Antrag an das Nachlassgericht gesandt. Für diese Arbeit des Notars haben wir rund 2000 € bezahlt. Das Nachlassgericht hat nun den Erbschein erteilt. Kommt jetzt vom Nachlassgericht noch mal eine Gebühr von 2000 €?