Hallo Herr Berg, hier noch die erhaltene Antwort auf meinen Antrag:
"...weisen den Antrag auf Bitte um Angabe hinsichtlich der Aufteilung der belasteten Geldbeschaffungskosten zurück.
Nach Überprüfung der hier zugrunde liegenden Sachlage möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine genaue Aufschlüsselung nach Aufwandsbereich nicht möglich ist und hierfür auch keine Rechtspflicht besteht.
Bei Ihrem Darlehen handelt es sich um einen Investitionskredit für eine Beteiligung am Solarpark XXX. Dem Darlehen lag ein Sonderkreditprogramm der VOBA.... durch die Finanzvermittlung XXX zugrunde. Für die Tätigkeit des Vermittlers entrichtete unser Haus eine Vermittlungsgebühr, welche selbstverständlich ebenfalls in der Bearbeitungsgebühr enthalten ist.
Die Ausgestaltung sowie die Verwaltung des genannten Sonderkreditprogrammes bedürfen eines erhöhten Arbeitsaufwandes, wie Sie beispielhaft aus der regelm. Überwachung der Eingänge der abgetretenen Einspeisevergütung nachvollziehen können, geregelt im Darlehensvertrag Ziffer xxx. Mithin steht der hier zugrunde liegenden Bearbeitungsgebühr eine konkrete Gegenleistung gegenüber. Eine konkrete Gegenleistung besteht beispielsweise auch darin, dass im Zusammenhang mit dem hier zugrunde liegenden Darlehensvertrag Sondertilgungen möglich sind. Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass die in Ihrem Falle erhobene Bearbeitungsgebühr im Jahr der Anschaffung steuerlich berücksichtigt werden konnte.
Das in Ihrem Falle erhobene Bearbeitungsentgelt ist ein unselbständiger Teil des lediglich kalkulatorich aufgespaltenen Gesamtbetrages, welches sich im effektiven Zinssatz widerspiegelt."
Raten Sie (wenn ja, wie?
), nochmals die Bank zu kontaktieren oder lieber die Schlichtungsstelle in Berlin einzuschalten?
Vieeeelen Dank!
Tine777 (C.H.)