Beiträge von Tine777

    Hallo, kann mir jemand sagen, welche Verzinsung man vom Vermieter fordern kann? Dieser hat heute die Kaution von 700 Euro nach genau 16 Jahren zurück gezahlt mit dem lapidaren Hinweis, dass er vergessen habe, diese anzulegen. Ich würde diese nun gerne nachfordern, weiss aber nicht, in welcher Höhe. Kann mir jemand helfen? Danke und liebe Grüße, Christine

    Zu "Erfahrungen mit den Banken" passt vielleicht auch meine, dass die Volksbank mir aufgrund des "Rechtsstreits" (ich hatte keinen Anwalt eingeschaltet sondern nur drei Briefe nach Ablehnung und 30% Angebot selbst verfasst) nun kein Alternativangebot für eine Umschuldung machen möchte und wohl auch andere Banken "warnt"- das ist doch unglaublich?!? Ich habe nur mein Recht als Verbraucher geltend gemacht, wer weiss, ob da sogar ein Schufa Eintrag erfolgt, vielleicht hat da jemand auch Erfahrung mit bzw wie sich das noch auswirken kann, z.B. wenn ich mir in Zukunft eine Immobilie zulegen will? Bei mir ging es immerhin um knapp 3.000 Euro zzgl Zinsen ab 2010...das scheint sie wohl sehr zu schmerzen. Aber gerecht finde ich DAS nicht sondern sehr provinziell/beleidigt .

    Hallo,

    auf meinen Antrag um Erstattung der 3.700 Euro Bearbeitungsgebühren, der in erstem Schreiben mit der Begründung abgelehnt wurde, dass es sich um einen Investitonskredit handele und somit nicht unter die Regelung falle hatte ich ja gemäß hiesigem Tipp Widerspruch eingelegt, im Sinne, dass auch ein Investitionskredit ein Verbraucherkredit sei, der nur zweckgebunden ist. Nach 5-wöchiger Prüfung hat mir die Bank jetzt eine Erstattung von 30% der Gebühr angeboten (ohne Zinsberücksichtigung). Begründung: dass die BGH Entscheidung ausschliesslich Privatkredite betreffe, bei mir es aber nicht um einen Konsumentenkredit gehe, sondern um einen Investitonskredit für eine Photovoltaikanlage und daher nicht unter die Rechtssprechung falle, da ich die Anlage (steht in einem gewerbl. Solarpark) ja gewerblich nutzen und Gewebesteuern zahlen würde. Und damals auch beim Finanzamt in der Anschaffung entsprechend steuerlich geltend gemacht hätte (stimmt). Kann mir hier jemand helfen, ist das wirklich aussichtslos oder gibt es da ggf. von wegen Existenzgründung o.ä. doch positive Aussichten? Ich sei kein Verbraucher (kein privates Anschaffungsdarlehen) und daher wäre das Entgelt rechtens...
    Außerdem wird noch angebracht, dass mein Anspruch auf Rückzahlung rechtlich nur dann bestehe, wenn das rechtsgrundlos Erlangte noch vorhanden ist. Da die Bank augrund der Weitergabe des Entgelts an einen Kreditvermittler nicht mehr in Besitz des Geldes sei, könne sie es auch nicht mehr herausgeben?!?

    BITTE um Hilfe bzw. Argumente, auf das Schreiben zu reagieren.... Liebe Grüße und schöne Feiertage!
    CH

    Hallo,

    auf meinen Antrag um Erstattung der 3.700 Euro Bearbeitungsgebühren, der in erstem Schreiben mit der Begründung abgelehnt wurde, dass es sich um einen Investitonskredit handele und somit nicht unter die Regelung falle hatte ich ja gemäß hiesigem Tipp Widerspruch eingelegt, im Sinne, dass auch ein Investitionskredit ein Verbraucherkredit sei, der nur zweckgebunden ist. Nach 5-wöchiger Prüfung hat mir die Bank jetzt eine Erstattung von 30% der Gebühr angeboten (ohne Zinsberücksichtigung). Begründung: dass die BGH Entscheidung ausschliesslich Privatkredite betreffe, bei mir es aber nicht um einen Konsumentenkredit gehe, sondern um einen Investitonskredit für eine Photovoltaikanlage und daher nicht unter die Rechtssprechung falle, da ich die Anlage (steht in einem gewerbl. Solarpark) ja gewerblich nutzen und Gewebesteuern zahlen würde. Und damals auch beim Finanzamt in der Anschaffung entsprechend steuerlich geltend gemacht hätte (stimmt). Kann mir hier jemand helfen, ist das wirklich aussichtslos oder gibt es da ggf. von wegen Existenzgründung o.ä. doch positive Aussichten? Ich sei kein Verbraucher (kein privates Anschaffungsdarlehen) und daher wäre das Entgelt rechtens...
    Außerdem wird noch angebracht, dass mein Anspruch auf Rückzahlung rechtlich nur dann bestehe, wenn das rechtsgrundlos Erlangte noch vorhanden ist. Da die Bank augrund der Weitergabe des Entgelts an einen Kreditvermittler nicht mehr in Besitz des Geldes sei, könne sie es auch nicht mehr herausgeben?!?

    BITTE um Hilfe bzw. Argumente, auf das Schreiben zu reagieren.... Liebe Grüße und schöne Feiertage!
    CH

    Hallo, mir stellt sich gerade die ähnliche Frage, meine Bank hat ein Schreiben mit Nennung des Verzichts auf Verjährung bis Ende Januar 2015 geschickt, mir kam das aber spanisch vor, da die 6 Wochen erbetene Klärungszeit von deren Seite genau am 2.1. enden würden?!? Daher habe ich an anderer Stelle gerade die Frage gestellt:

    Liebe Forenmitglieder,

    meine 3.650 Euro Rückforderung des Bearbeitungsentgeltes/Geldbeschaffungskosten ist immer noch nicht durch. Nun überlege ich, ob ich den Ombudsmann einschalte oder besser direkt Klage einreiche? Ist beim Ombudsmannverfahren eher ein Vergleich üblich und daher eher die Klage ratsam, um den gesamten Betrag zurück zu erhalten? Und kann ich, falls ich mit dem Ergebnis des Ombudmannverfahrens nicht zufrieden bin (falls ein Vergleich heraus kommt) danach noch einen Anwalt einschalten? Oder ist das aufgrund der Reihenfolge oder der Verjährung zu Ende 2014 dann nicht mehr möglich (Kreditvertrag wurde in 11/2010 geschlossen)?

    Viele Grüße,
    CH

    was wäre denn eine angemessene Frist? Hatte überlegt, es so zu formulieren:

    Ihr Schreiben vom 20.11.2014

    Sehr geehrte Damen und Herren, in o.g. Schreiben teilten Sie mir mit, dass die Bearbeitung meines Erstattungsantrages noch etwas Zeit in Anspruch nehmen würde. Ich bitte um Mitteilung Ihrer Entscheidung bis spätestens 17. Dezember, da ich urlaubsbedingt (und unter Berücksichtigung der „weihnachts-/ferienbedingten Abwesenheit“ der Rechtsberatung) ebenfalls noch über einen entsprechend angemessenen Zeitraum für die Einleitung weiterer Schritte verfügen muss. Eine Fristverlängerung (die auszusetzende Verjährungsfrist betreffend) wäre bis Ende Januar 2015, auch im Hinblick auf weitere Schritte/Klageeinreichung, sonst möglicherweise nicht ausreichend. Ich bitte außerdem aufgrund meiner weihnachtlichen Abwesenheit um Zusendung Ihres Schreibens in Kopie per E-Mail an:xxx


    Was meinen Sie dazu? Oder sollte/kann ich eine noch kürzere Frist setzen?

    ....Ja, dann ist es wohl am besten abzuwarten oder sollte ich nochmals eine kürzere Frist setzen? Die AW der Bank kam ursprünglich am 20.11. und im Schreiben war damals von ca. 6 Wochen Bearbeitungszeit die Rede...vielleicht sollte ich um AW bis in 14 Tagen nochmals bitten? Falls ich einen Anwalt einschalten/Klage einreichen will braucht das ja auch Zeit, da wird auch Ende Januar ggf. knapp?!? Und sollte ich dann erst den Ombudsmann einschalten und ggf. dann die Klage anstreben, richtig?

    Guten Morgen,

    nach meinem zweiten Schreiben an die Voba, die Erstattung der Geldbeschaffungskosten in Höhe von 3.700 Euro betreffend kam nun die Antwort, dass die Bearbeitung noch ca.4 Wochen dauern würde. Mit dem Zusatz: "Natürlich sollen Ihnen hierdurch keine Nachteile entstehen. Deshalb werden wir uns Ihnen gegenüber bis zum 31. Januar 2015 nicht auf Verjährung etwaiger Rückerstattungsansprüche berufen"

    Ist das so in Ordnung und ist das wasserdicht, die Einschaltung des Ombudsmanns bzw. einer Klage betreffend? Oder sollte ich den Ombudsmann bereits jetzt einschalten?

    Danke für Hilfe und viele Grüße
    CH

    Hier mal mein Vorschlag für das Schreiben an den Ombudsmann, macht das so Sinn?:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    beiliegend finden Sie den im November 2010 abgeschlossenen Darlehensvertrag sowie meine Anfrage bzgl. der Aufschlüsselung des Geldbeschaffungsentgeltes an meine Bank. Die Anfrage geschah vor dem Hintergrund der Rechtmäßigkeit gem. des BGH Urteils zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsentgelten der Darlehensgeber.
    Ich bitte um Prüfung des Vorganges, da die Stellungnahme meiner Bank mir nicht stimmig erscheint. Innerhalb eines Darlehens von rund 70.000 Euro, für welches ich im Rahmen der langen Laufzeit über 100.000 Euro zurück zahle erscheint es mir fragwürdig, ob diese zusätzliche Gebühr rechtmäßig war.

    Hierzu habe ich auch bereits herausgefunden, dass es zwar richtig ist, dass es sich bei Förderkrediten nicht um Verbraucherkredite im Sinne des BGB handelt. Das hat allerdings wohl für die Frage der Kreditgebühren keine Bedeutung. Der BGH hat gerade keine Einschränkung auf Verbraucherkredite vorgenommen. Es geht bei den Kreditgebühren gerade nicht um spezifisch verbraucherkreditrechtliche Fragen. Selbst wenn das Förderdarlehen nach § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB kein Verbraucherdarlehensvertrag ist, kann eine AGB-Kontrolle dennoch erfolgen.

    Es ist aus meiner Sicht nicht relevant, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Kreditvertrag zugrunde liegen. Die AGB-Kontrolle gilt nicht bei Gesetzen, Satzungen und Verordnungen. Das ist richtig. Es geht in meinem Fall aber um einen privatrechtlichen Kreditvertrag, der für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert war.
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB und die Billigkeitskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Entgeltbestimmungen nicht schon allein dadurch ausgeschlossen, dass die entsprechenden Regelungen auf öffentlich-rechtlichen Vorgaben beruhen. (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007, Az. III ZR 467/04, RdNr. 19).

    Der BGH hat in seinem Urteil zu den Kreditgebühren eine AGB-Kontrolle durchgeführt. Es ist aus meiner Sicht kein Grund ersichtlich, warum eine solche Kontrolle nicht auch für Förderdarlehen gelten sollten.


    Ich möchte daher freundlichst um Prüfung der Gegebenheiten bitten und bitte um Aussetzung der Verjährungsfrist für diesen Zeitraum.


    Mit freundlichen Grüßen
    xxx

    Hallo Herr Berg, hier noch die erhaltene Antwort auf meinen Antrag:

    "...weisen den Antrag auf Bitte um Angabe hinsichtlich der Aufteilung der belasteten Geldbeschaffungskosten zurück.

    Nach Überprüfung der hier zugrunde liegenden Sachlage möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine genaue Aufschlüsselung nach Aufwandsbereich nicht möglich ist und hierfür auch keine Rechtspflicht besteht.

    Bei Ihrem Darlehen handelt es sich um einen Investitionskredit für eine Beteiligung am Solarpark XXX. Dem Darlehen lag ein Sonderkreditprogramm der VOBA.... durch die Finanzvermittlung XXX zugrunde. Für die Tätigkeit des Vermittlers entrichtete unser Haus eine Vermittlungsgebühr, welche selbstverständlich ebenfalls in der Bearbeitungsgebühr enthalten ist.

    Die Ausgestaltung sowie die Verwaltung des genannten Sonderkreditprogrammes bedürfen eines erhöhten Arbeitsaufwandes, wie Sie beispielhaft aus der regelm. Überwachung der Eingänge der abgetretenen Einspeisevergütung nachvollziehen können, geregelt im Darlehensvertrag Ziffer xxx. Mithin steht der hier zugrunde liegenden Bearbeitungsgebühr eine konkrete Gegenleistung gegenüber. Eine konkrete Gegenleistung besteht beispielsweise auch darin, dass im Zusammenhang mit dem hier zugrunde liegenden Darlehensvertrag Sondertilgungen möglich sind. Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass die in Ihrem Falle erhobene Bearbeitungsgebühr im Jahr der Anschaffung steuerlich berücksichtigt werden konnte.

    Das in Ihrem Falle erhobene Bearbeitungsentgelt ist ein unselbständiger Teil des lediglich kalkulatorich aufgespaltenen Gesamtbetrages, welches sich im effektiven Zinssatz widerspiegelt."


    Raten Sie (wenn ja, wie? ?( ), nochmals die Bank zu kontaktieren oder lieber die Schlichtungsstelle in Berlin einzuschalten?

    Vieeeelen Dank!
    Tine777 (C.H.)

    Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 18 - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community

    Hallo, mein Beitrag als "Christine" ist vom 16.10. ist oben stehend zu finden. Meine Frage ist nun, ob ich die Bank nochmals kontaktieren sollte mit dem Hinweis auf das BGH Urteil vom 28.10. und der Entscheidung der Nicht-Verjährung oder sollte ich mich besser direkt an die Schlichtungsstelle wenden (was kostet das)? Und ist die Einbeziehung dieser Stelle dann ausreichend, um den Vorgang nicht wieder zum Jahresende verjähren zu lassen oder muss ich hierzu Klage einreichen?

    Vielen Dank für die hilfreichen Tipps hier, bei mir geht es um 3.700 Euro "Geldbeschaffungskosten" bei er Volksbank Main-Tauber.... :(
    Christine