Beiträge von retired

    Hallo Guybrush,

    ich habe mich viele Jahre intensiv mit Bausparberechnungen befasst und im Jahr 2000 bei C.H.Beck-dtv den Ratgeber Bausparen veröffentlicht. Das Buch wird nicht mehr aufgelegt, ist aber für wenig Geld im Antiquariat zu finden.

    Bausparen ist die am meisten unverstandene und fälschlicherweise oft als nicht lohnenswert verunglimpfte Finanzierungsform für Immobilien. Folgt man den Tarif- und Sparempfehlungen der Bausparvertreter, so kommt tatsächlich oft ein unattraktives Sparmodell heraus. Wenn man aber die Prinzipien einmal durchschaut hat und den für die eigene Planung geeigneten Tarif individuell bespart, kann Bausparen richtig viel Geld sparen.

    Die Berechnung der Bewertungszahlen (BZ) ist absichtlich verkompliziert und bei eigener Berechnung oft nur annäherungsweise an die Prognose der Bausparkasse anzunähern. Das liegt an vielfältigen Faktoren, wie z.B. dem genauen Zeitpunkt der Guthaben- und Zinsberechnung, monatlich, quartalsmäßig oder jährlich vor- oder nachschüssig etc.

    Die Berechnungsformel steht in § 4 der Bausparbedingungen und liegt dort nicht als Rechenformel sondern als Prosatext vor. Da die Bausparkassen sich an diese Formeln halten, ist es nicht nötig, sie mit eigenen Berechnungen zu überprüfen. Es gibt keinen Fall, an dem eine Bausparkasse davon abgewichen wäre.

    Den besten Überblick erhält man also, wenn man sich von der Bausparkasse eine Verlaufsberechnung mit Darstellung der Guthabens- und der Bewertungszahlenentwicklung ausfertigen lässt. Solange man sich an die dort dargestellte Sparweise hält, kann man daraus ablesen, wann der Vertrag welche BZ erreicht haben wird. Natürlich ist das keine Zuteilungsgarantie, denn die Bausparkasse kann die Zielbewertungszahl (ZBZ), die von der BZ überschritten werden muss, zu den Stichtagen ändern. Hat die Kasse nicht genügend Kapital zur Verfügung, wird die Zielbewertungszahl heraufgesetzt und es kommen dann nur noch so wenige Bausparer in den Genuss einer Zuteilung, dass das Geld reicht. Weil das Kundenvertrauen aber eine gewisse Kontinuität erfordert, wird die ZBZ so selten wie möglich geändert.

    Wie verbessert man die Rendite eines Bausparvertrages?

    1. Tarif mit geringem Mindestguthaben (30 bis 40%) und geringem Darlehenszins wählen.
    2. Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, nicht nur die Guthabenverzinsung im Blick haben.
    3. Tarife mit flexiblen Tilgungsraten (je nach BZ) möglichst spät zuteilen lassen.
    4. Sparbeiträge, die höher sind als der Regelsparbeitrag, möglichst früh einzahlen: schnellerer BZ Anstieg.
    5. Niemals mehr als das Mindestguthaben sparen. Wenn des Geld noch nicht benötigt wird, rechtzeitig unterhalb des Mindestguthabens mit dem Sparen aufhören, nur die Guthabenzinsen erhöhen dann noch die Sparsumme.
      Warum? Je höher das Guthaben, umso geringer der Darlehensanspruch. Und: Die BZ steigt auch, wenn keine Sparleistungen eingehen, allein wegen des Guthabensaldos.

    Also: Früh einen Bausparvertrag abschließen, damit die BZ sich gut entwickeln kann. Nicht übersparen und so die Zuteilung bis zum richtigen Zeitpunkt hinauszögern. Und: Keine Sorgen machen, Bausparen ist Zinssicher bis zum Ende, wegen festgelegter Tilgungsraten gut kalkulierbar und im Grundbuch an nachrangiger Grundschuldstelle.

    Don´t worry

    Siegfried Müßig

    Dass die Post seit Jahren nicht mehr zuverlässig zugestellt wird (variable Inlands-Laufzeiten bis über eine Woche), ist ärgerlich aber wohl mangels funktionierendem Beschwerde(Abwimmel-)management der Deutschen Post offenbar nicht zu ändern.

    Als Krönung postalischer Unfähigkeit erwies sich jedoch E-Postscan. Eigentlich eine großartige Idee, die Post wird nicht zugestellt, sondern durch die Deutsche Post geöffnet, gescannt und im E-Postfach, das der Nutzer einrichten muss, als Pdf eingestellt. Zu vereinbarten Terminen wird die physische Post dann an eine vereinbarte Adresse zugestellt, zum Beispiel monatlich an die Postadresse eines Verwandten. Da kann man als Rentner auch mal drei Monate verreisen, ohne Angst, dass der Briefkasten überläuft und wichtige Post versäumt wird. Soweit die Theorie.

    Unser erster Auftrag auf unbestimmte Dauer begann am 22.06.2015. In dieser Zeit war gerade Poststreik, weshalb zurückliegend noch nicht zugestellte Post möglicherweise nach Streikende in unserer Abwesenheit doch in unserem Briefkasten hätte landen können. Also baten wir unsere lokale Postfiliale schriftlich, alle noch folgende Post dem Scanverfahren zuzuleiten. Fröhlich machten wir uns auf die Reise.

    Dass nach einer Woche außer der Rechnung für das Postscanverfahren noch nichts in unserem E-Postfach lag verwunderte zwar, war aber vielleicht dem Poststreik zuzurechnen. Nach zwei Wochen kontrollierte meine Schwägerin unseren Briefkasten, der unter der zugestellten Post kaum noch auszumachen war.
    Sofort riefen wir bei der Kundenhotline der Post an und teilten den Missstand mit. Man nahm die Beschwerde und unsere E-Postscan Auftragsnummer entgegen und versprach Abhilfe.
    Nachdem unser Briefkasten auch in der zweiten Woche überquoll, riefen wir abermals an und beschwerten uns zusätzlich per E-Mail. In der freundlichen Mailantwort entschuldigte man sich über die Unannehmlichkeiten, die „durch den Poststreik entstanden seien“. Warum der Poststreik das Postscanverfahren beeinträchtigen sollte, war uns zwar unerklärlich aber eigentlich auch unerheblich.
    Auf meine weitere Beschwerde per E-Mail, nachdem auch in der dritten Woche die Post nicht gescannt, sondern eingeworfen worden war, erhielten wir eine ebenso freundliche wie stoische Antwort, dass, wie von mir mitgeteilt, durch den Poststreik Verzögerungen eingetreten seien und künftig alles wie vereinbart eingescannt werden sollte. Nein, ich hatte nicht mitgeteilt, dass der Poststreik schuld sei. Ich war nicht mal dieser Meinung, sondern hatte darauf hingewiesen, dass wohl bei der Post etwas schief gelaufen war, weil sich unter den zugestellten Sendungen auch zwei Auftragskarten über den Postscanauftrag befanden, die den Zusteller über eben diesen Auftrag informieren und eben nicht in unseren Briefkasten geworfen werden sollten.
    Unverändert ging es weiter. Die Post wurde eingeworfen, keine einzige Sendung wurde gescannt.

    Nach weiteren Telefonaten und schriftlichen Beschwerden brachen wir unsere Reise ab, flogen nach Hause und kündigten den Postscanauftrag. Die Postinterne Auftragskarte, adressiert „an den Zusteller“ und mit großem, fettem Aufdruck „Stornierung eines Auftrages – Nicht zustellen!“ landete, sie ahnen es schon, in unserem Briefkasten.
    Unsere nächstgelegene Postfiliale erklärte uns, sie sei für die Zustellung der Post nicht zuständig (???), sondern der Post-Zustellstützpunkt in einer 50 km entfernten Stadt. (Als würde unser Briefträger dort seine Post abholen.) Eine Telefonnummer oder eine E-Mailadresse wollte uns der Poststellenleiter nicht geben. Immerhin erhielten wir die Anschrift.
    Nach unseren zweimonatigen Erfahrungen mit schriftlichen Beschwerden (freundlich aber erfolglos) ersparten wir uns die Korrespondenz mit dem Zustellstützpunkt und wandten uns stattdessen an die Konzernzentrale der Deutschen Post in Bonn mit detaillierter Schilderung und Übersendung der postinternen Auftragskarten. Die Antwort der Konzernleitung enthielt dann nicht mehr die Ausrede, der Poststreik sei schuld, sondern es schien, als sei der Fehler im workflow der Post lokalisiert worden.

    2016 haben wir uns dann noch mal getraut, einen Postscanauftrag einzurichten, diesmal vier Wochen vor unserem Abflug mit Beginn zwei Wochen vor dem Reisetermin, damit wir die Ausführung noch zuhause kontrollieren konnten. Nach einem kurzen Aussetzer in der Postzustellung kam unsere Post verspätet und ungeöffnet an (das Beginndatum war ja noch nicht erreicht) allerdings mit Aufkleber „E-Postscan – Bitte an Hausanschrift zustellen“.
    Immerhin wurden dieses Jahr dann auch Sendungen gescannt aber beileibe nicht alle, die geöffnet und gescannt hätten werden müssen. Und die anschließende Zustellung der physischen Poststücke nach Ablauf des Auftrages schien auch nach keinerlei Regeln zu erfolgen. Da wurden nicht alle Sendungen auf einmal zugestellt, sondern nach und nach Sendungen mit unterschiedlichsten Absendedaten, keineswegs chronologisch.
    Den Beschwerdeaufwand ersparen wir uns diesmal. Nützt ja doch nix.

    Liegt das nur an unserem Zustellstützpunkt und der dort wohl fehlenden Ablaufkontrolle?

    Welche Erfahrungen haben Sie mit E-Postscan?