Danke! Das ist echt schade ...
Beiträge von Rauschbeere
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Seit 2019 müssen AG einen Zuschuss von 15 % zur bAV bei Entgeltumwandlung zahlen. Die Zuschusspflicht gilt seit Anfang 2022 auch für alte Verträge, zu denen es bisher keinen Arbeitgeberzuschuss gab.
Ich habe seit 2000 in die Presseversorgung eingezahlt, aber 2018 das Unternehmen verlassen und führe den Vertrag seitdem privat weiter.
Kann ich von meinem AG nachträglich die 15% einfordern? Oder gilt das nur für laufende Verträge beim AG? Wenn ja, wie leite ich das am besten in die Wege?
Danke und Grüße! -
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Hallo,
ich habe eine Zusatzfrage:
Muss der Zuschuss auch nachträglich gezahlt werden? Meine betriebliche AV habe ich 2000 abgeschlossen und 2017 den AG gewechselt.
Wird der Zuschuss direkt an den Versicherer gezahlt?
Danke für Eure Hilfe!
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Danke für die Info! Ich werde mir mal den Antrag genauer ansehen.
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Ich möchte eine neue Hausratversicherung abschließen und jetzt wird im Antrag nach Vorschäden in den letzten 5 Jahren gefragt.
Tatsächlich hatte ich im letzten Jahr einen Schaden, der sich auf ca. 400 Euro belief. Da die Regulierung schwierig war, habe ich den Vertrag zum Jahresende selber gekündigt.Nun habe ich gehört, dass Schäden bis 500 Euro nicht angegeben müssen. Stimmt das?
Ich möchte ungern den Versicherungsschutz durch eine falsche Angabe riskieren.