Beiträge von t2o
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Hallo Franziska,
danke für den Link. Diesen Thread habe ich bereits gelesen, dort hatte ich auch den Link zu dem Rechner her. Leider habe ich keine 100%ige Parallele zu meinem Fall gefunden. Mein Kernproblem ist dass ich mir nicht sicher bin, ob die genannten Effektivzinsen -- wenn sie eine Berbeitungsgebühr enthalten -- auch schon rechtswidrig sind, oder ob die Angabe der Werte in den Effektivzinsen als OK gilt.
Das konnte ich leider nicht aus dem genannten Link " juris.bundesgerichtshof.de/cgi…7&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf - siehe hier Randnummer 68" rauslesen. Wahrscheinlich verstehe ich es einfach nicht, bin ja kein Jurist...Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
t2o -
Hallo,
ich habe 2009 ein Darlehen über 90.000 Euro aufgenommen bei dem zwar kein "Bearbeitungsentgelt" verlangt wird, wohl aber ein "Verwaltungskostenbeitrag" von 3 Euro je Vierteljahr. Das ist nicht allzuviel, aber das könnte ich nach meinem Verständnis zurückverlangen.
Jetzt ist aus dem genannten Zinssatz von 3,85% ein effektiver Jahreszins von 3,93% geworden, in dem lt. Angabe der "Verwaltungskostenbeitrag auf einen Zeitraum von xx bis zz (10 Jahre)" verrechnet ist.
Nach dem Rechner unter http://www.zinsen-berechnen.de/unterjaehrige-verzinsung.php habe ich nun nachgerechnet und bin auf einen effektiven Jahreszins von 3,9059 gekommen. Die Differenz zu den 3,93% sind nach meiner Rechnung 2169 Euro. Wo diese Differenz herkommt kann ich mir nicht erklären, es sei denn es wäre eine zusätzliche Gebühr reingerechnet worden -- oder ich habe mich verrechnet. Kann mir jemand helfen?Kreditsumme 90.000
Rückzahlungsrate 700
Laufzeit 10 Jahre, Rückzahlung 165 Raten und Restschuld von 360,30 Euro
Zins 3,85%
genannter eff. Jahreszins 3,93%
Ausgewiesene Verwaltungskosten 3 Euro / Vierteljahr.
Genannter Gesamtbetrag 116.614,05 EuroDanke,
Gruß
t20