Hallo zusammen,
vielen Dank für die ganzen ausführlichen Informationen, die ich gerne noch um einen Aspekt ergänzen möchte. In dem Artikel von Finanztip und in den Beiträgen von Saidi wird darauf hingewiesen, dass bei einem Wechsel (Rückkehr) von PKV in die GKV der Vertrag über die Gehaltsreduzierung (in dem Fall Teilzeit) keine zeitliche Befristung haben soll, um ein "vorübergehendes Unterschreiten" auszuschließen. Dies ist missverständlich ausgedrückt. Wer z.B. als unbefristet Angestellter mit seinem Arbeitgeber eine befristete Teilzeitvereinbarung über 12 Monate schließt (z.B. vom 01.01.2017 - 31.12.2017) und dies zu einem Jahresarbeitsentgelt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze führt, dann ist er auch m.E. in der GKV pflichtversichert. Nach Aussage mehrerer GKV's kann eine 12-monatige Teilzeitvereinbarung mit Gehaltsreduzierung nicht als "vorübergehende Entgeltreduzierung" betrachtet werden. Wahrscheinlich ist in dem Beitrag von Finanztip dieser Passus für Jene aufgeführt worden, die keine 12 Monate Teilzeit, sondern weniger arbeiten wollen. Wenn man z.B. nur 2 Monate Teilzeit unterhalb der monatlichen JAEG befristet eingeht, aber auf die nächsten 12 Monate das gesamte JAE prognostiziert und über der JAEG landet, dann wäre man nicht pflichtversichert und käme nicht in die GKV. In diesem Fall wäre der zeitlich nicht befristete Vertrag hilfreich, da man das Teilzeitgehalt dann auf die gesamten 12 Monate hochrechnet und damit unterhalb der JAEG liegt und in der GKV bleiben kann. Vielleicht können ja Saidi oder andere Wissende noch einmal darauf eingehen. So, wie s im Artikel steht, kann es verunsichern.
Beste Grüße an das gesamte Forum!