Danke, ich habe 2011 ein Auto gekauft. Im Autohaus erfolgte die Finanzierung über die Bank 11. Eine Bearbeitungsgeb. von ca. 600 EUR wurde erhoben die mit in die Finanzierung einflossen. Ich habe die Bank nach bekanntwerden des Urteils angeschrieben und zur Rückzahlung der Bearbeitungskosten aufgefordert. Zuerst hieß es das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mein letztes Schreiben erfolgte vor 14 Tagen. Jetzt heißt es ich habe einen individuellen Kredit abgeschlossen und da dürfen solche Kosten erhoben werden. Gruß