Hallo,
gem.den AHB besteht kein "Versicherungsschutz"(Deckung) für Schäden an fremden Sachen,die gemietet,
gepachtet oder geliehen sind.Haftbar kann man aber trotzdem sein.
Die Versicherer bieten jedoch Versicherungsschutz für derartige Schäden,wenn man den entsprechenden
Tarifpp.in seinem PHV Vertrag vereinbart hat.Versicherungsschutz bedeutet jedoch nicht,daß sofort gezahlt wird,
sondern der Versicherer prüft ob man haftet.
trumpet
Beiträge von trumpet
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Hallo,
in den Hausratvers.Bedingungen (VHB) werden zu Beginn die versicherten Gefahren definiert,
u.a." was ist ein Einbruchdiebstahl" Zitat: "in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht"
Beispiel:Sie stellen Ihr Kfz in einem Parkhaus ab.Als Sie nach 2 Stunden wiederkommen ist das Kfz
aufgebrochen auch der Kofferraum und es wurde div Hausrat entwendet.
Einbruchdiebstahl ist erfüllt,denn das Kfz ist das Behältnis und es befand sich in dem Raum eines Gebäudes.
Dieser Schaden wird also nicht nach der Klausel "Diebstahl aus Kfz " reguliert sondern als normaler
Einbruchdiebstahl Schaden und natürlich werden die Bestimmungen der jeweiligen AußenVers angewandt.
Hierzu gibt es ein Gerichtsurteil des OLG Hamm Az 20 U 109/91
Gruß
trumpet -
Hallo,
in meiner Privat HV würde für diesen Fall Vers.Schutz bestehen.Damit wird der
Versicherer prüfen ob ich nach § 823BGB hafte,d.h.es müsste mindestens fahrlässiges
Handeln vorliegen da ich die Video Kamera unbeaufsichtig im Wohnmobil aufbewahrt habe.
Aber das ist dann nicht mein Problem.Der Geschädigte und der Versicherer werden das aushandeln.
Gruß
trumpet -
Hallo @Nostradamus
Es gelten die "Allgemeine Vers.Bedingungen für das Privatgeschäft" B01
§ 6 Vertragsdauer,Verlängerung,Kündigung
1.Vertrag mit Verlängerung
1.1 Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen und verlängert
sich über den Ablauftermin hinaus um jeweils ein Jahr,wenn er nicht von Ihnen oder uns gekündigt wird.
1.2 Sie können den Vertrag jederzeit mit Wirkung ab Zugang Ihrer Erklärung bei uns oder zu einem von Ihnen
gewünschten späteren Zeitpunkt kündigen.
1.3 Wir können unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu dem im Versicherungsschein angegebenen
Ablauftermin oder zum Ende jedes darauf folgenden Versicherungsjahres kündigen.
Gruß
trumpet -
Hallo augenring,
wenn Sie bei einem anderen Versicherer eine weitere Tagegeldvers.
abschließen wollen,müssen Sie dies Ihrem jetzigen Versicherer mitteilen.
Dieser entscheidet ob dies möglich ist.Dies ist in den Bedingungen geregelt
Weiterhin erfolgt neue Gesundheitsprüfung,es gilt Ihr jetztiges Alter,es gelten die
Wartezeiten,es wird Ihr Einkommen geprüft.
Sollte ggf ein Vertrag bei einem anderen Versicherer möglich sein,prüft dieser ob
er Tagegeld ohne die Vollvers überhaupt versichert.
Gruß
trumpet -
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Hallo @Vorsorgemanagement
die GVO bietet im Rahmen der HausratVers folgenden Vers.Schutz:
Schäden durch Plansch-oder Reinigungswasser am Hausrat innerhalb des
Vers.Ortes sind mitvers.
Beispiel:Ein Eimer voll mit Reinigungswasser fällt um und beschädigt einen
teuren Teppich im Wohnzimmer.
Habe mit einer Sachbearbeiterin der SchadenAbt der GVO tel.Vers.Schutz besteht.
Auch im Rahmen der WohngebäudeVers.z.B.Schaden am Parkett wäre vers,allerdings
max.5000,-€ je Schaden und Vers.Jahr.
In der HausratVers.ist für das SturmRisiko mind Windstärke 8 nicht erforderlich.
Gilt natürlich nicht für Schäden durch "Durchzug"
M.E.ist die GVO ein interessanter Versicherer.
Gruß
trumpet -
Hallo,
ich habe mir von dem Versicherer "GVO" einige Bedingungen angesehen,
z.B:Hausrat,PrivatHV,Wohngebäude.Das ist schon sehr gut,was die GVO
mit der Produkt Linie "TOPVIT" bietet.
@Vorsorgemanagement
haben Sie evtl.Erfahrungen mit dieser Gesellschaft? https://www.g-v-o.de
Gruß
trumpet -
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@pluto5
habe mir die AKB der Europa-go angesehen.es gibt dort grundsätzlich
keine Personenbezogene Rabattübertragungen.
Die von bimmerfan im 2.Absatz seiner Stellungnahme aufgeführte Einstufung
gibt es auch bei der Europa-go
Ihre Kritik das nichts im Vertrag steht verstehe ich nicht.Die AKB sind Bestandteil
des Vertrages mit umfangreichen Infos.Warum soll er was schreiben was es nicht gibt.
Stellen Sie bei Abschluß einer KfzVers die Frage ob eine entsprechende Rabattübertragung
möglich ist?
trumpet -
Hallo @pluto5
eben wollte ich antworten aber @bimmerfanist ist schneller gewesen.
Den fachlich guten Ausführungen stimme ich zu.
Wie Sie ja geschrieben haben hat A das Fahrzeug von B nie gefahren,also
was soll das.
Gruß
trumpet -
Hallo @pluto5
üblich ist,daß auf einem Formular von dem neuen Versicherer von A bestimmte
Angaben abgefragt werden z.B:,daß A das Fahrzeug von B ständig in dem erforderlichen
Zeitraum gefahren hat,sowohl A und B müssen dies durch Unterschrift bestätigen.
Führerscheinkopie von A.Die beiden Versicherer haben dann intern Kontakt.
Sie sollten diese erforderlichen Formalien mit dem Versicherer von A abklären.
Vertragsgrundlage einer KfzVers sind u.a.die AKB.Diese Bedingungen regeln auch
oder auch nicht wie der jeweilige Versicherer mit der SFR Übertragung auf eine
andere Person umgeht.
Viel Erfolg
trumpet -
Hallo @Oekonom
durch das lange Telefongespräch mit Ihrer Frau tritt das Leitungswasser
bestimmungswidrig aus dem Wasserhahn und dann aus der Wanne aus.
Es gibt ein interessantes Urteil des Landgericht Hannover Az: 19 S 1968/99.
Einem Hund gelingt es einen Wasserhahn zu öffnen und den Abfluß des
Handwaschbeckens zu verstopfen.Es entstand ein erheblicher Schaden
Der Gebäudeversicherer hat sich gefreut.Ich empfehle Ihnen das Urteil zu lesen.
Gruß
trumpet -
@Oekonom Vorsorgemanagement,
das sogenannte "Regressverzichtsabkommen"gilt m.E.nur für das Feuer Risiko.
Der Schaden durch das Leitungswasser aus der Badewanne ist selbstverständlich
sowohl über die Wohngebäude Vers als auch über die Hausrat Vers der Mieter
abgedeckt.Anwendung findet jetzt § 86 VVG.Die Verursachung durch Oekonom ist
grobfahrlässig,so daß er nach § 823 BGB haftet.Die Wohngebäude bzw.Hausrat Versicherer
werden sich daher intern bei der PrivatHV von Oekonom einen Teil (Zeitwert) holen.
Gruß
trumpet -
Hallo @Luisa,
der Hintergrund ist folgender:Sollte in dem Fitnessstudio ein Brand entstehen,
stellt sich die Frage wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,daß dieser Brand auch auf
Ihr Haus/Wohnung übergreift.M.E.ist daher die geringste Entfernung relevant.
Gruß
trumpet -
@Nostradamus
dieser Fall artet langsam aus.Ich empfehle Ihnen die Kündigung der Hausratvers,denn Sie haben die Frage mit
"ja"beantwortet.Wichtiger ist allerdings eine gute PrivatHV,natürlich nur dann wenn Sie keinen alten "DDR" Vertrag
haben,die von der Allianz weitergeführt werden.Ein entsprechendes Deckungskonzept hatte auch der "Westen"in den VHB 42.
Zum Schluß noch ein Tip:Sollte es in Ihrem Wohnhaus zu einem Leitungswasserschaden kommen bei dem auch
Hausrat von Bewohnern zu Schaden kommt,verweisen Sie diese immer an die eigene Hausratvers.Sollte keine bestehen muß jemand überführt werden der dann haftet.
trumpet -
@Nostradamus,
Sie schreiben "wenn man unverschuldet einen Wasserschaden verursacht"
das ist ein Widerspruch in sich.
ln der Hausratvers.sind auch mit vers."Reparaturkosten fuer Leitungswasserschaeden an Bodenbelägen,Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten Wohnungen.Auch wenn ein anderer einen solchen Schaden schuldhaft verursacht wird ggf.dessen Privat HV nur.den Zeitwert ersetzen 249 BGB'daher die eigene Hausratvers.in Anspruch nehmen,denn diese zahlt den Neuwert.
trumpet -
@derverbraucher
Bei der ErwerbsunfähigkeitsVers.der Generali gibt es eine 5 jährige Wartezeit,außer bei Unfall.
Daher auch nur 2 Gesundheitsfragen.War Ihnen dies bekannt?
trumpet -
Hallo @derverbraucher
bevor Sie sich für diese Erwerbsunfähigkeitsvers.der Generali entscheiden,empfehle ich Ihnen die
entsprechenden Vers.Bedingungen genau zu lesen wie die Generali die Erwerbsunfähigkeit definiert.
Üblicherweise ist diese Erwerbsunfähigkeit nicht mit der in der gesetzlichen Rentenvers identisch.
In der RechtsschutzVers gibt es ab Vers.Beginn eine 3 monatige Wartezeit bevor Vers.Schutz besteht.
Angenommen durch einen schweren Unfall stellenSie einen Leistungsantrag auf die versicherte Erwerbsunfähigkeits-
rente aber die Generali will nicht zahlen.Der RS Versicherer bietet erst nach Ablauf der 3 monatigen Wartezeit
Vers.Schutz.
Da die EU noch schwerer als die BU nachzuweisen ist sollten Sie auch m.E.dringend eine RS abschließen.
trumpet -