Beiträge von trumpet

    Hallo@Philordius,
    die ARB sind m.E.eine Zumutung für die Verbraucher und müssten dringend in der Sprache vereinfacht werden.
    Zur Frage 1) Die Folge-Ereignis-Theorie gibt es nur im SchadenersatzRS.
    Zur Frage 2) Vers.Beginn der RS 04/2016,Streitige Nebenkostenrechnung wird Ihnen 09/2016 vorgelegt.
    Es handelt sich demnach um die Abrechnung für das Jahr 2015.Also hat Ihr Vermieter nach Ihrer Ansicht
    gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften im Jahr 2015 verstoßen.Aufgrund der Formulierung in den ARB
    besteht m.E.kein Vers.Schutz.Bei der zitierten 5 Jahresregelung könnte für derartige Fälle ggf.Vers.Schutz bestehen.
    Gruß
    trumpet

    @rius
    Wer zahlt diese ganzen Zulagen in Milliarden Höhe,natürlich der Steuerzahler.
    Riester wurde eingeführt,damit die Verkäufer in der Versicherungswirtschaft richtig
    Kohle machen und das zahlt der Sparer.Dieser zahlt mehr ein als er je rausbekommt,
    es sei denn er wird ca.100Jahre alt.
    Ich empfehle Ihnen bei "youtube" Riester einzugeben.Dort können Sie sich viele Videos anschauen.
    Also viel Freude beim "Riestern"
    trumpet

    Hallo,
    sofern Ihre Tochter ledig ist,besteht für sie auch wenn sie volljährig ist
    für die Dauer der Ausbildung weiterhin Vers.Schutz im Rahmen der Privat HV
    der Eltern.
    Da sie weiterhin in Ihrem Haushalt lebt gilt dies auch für die Hausrat Vers.
    Unverzichtbar ist m.E.eine Berufsunfähigkeits Vers.Um wie wir alle wissen evtl.
    in diesem Bereich den Kampf gegen einen Vers Konzern aufnehmen zu können,
    ist auch die Rechtsschutz Vers wichtig,die mind.3 Monate wegen der Wartezeit,vor
    Begiin der BU Vers beginnen sollte.
    Sowohl zur RS als auch bei der BU sollten Sie der VN sein,Ihre Tochter ist bei der BU versicherte Person.
    Zur Altersversorgung kann ich bei der aktuellen Lage keinen Anlage Tip geben.Auf keinen Fall "Riester"
    Gruß
    trumpet.

    Hallo sylla,
    habe Ihre Ausführungen mit Interesse gelesen,empfehle Ihnen trotz aller Probleme eine
    BU für Ihre Tochter abzuschließen.Bevor Sie dies tun ist aber eine Rechtsschutzvers,die
    evtl Streitigkeiten pp.mit dem BU Versicherer abdeckt ebenfalls dringend zu empfehlen.
    Diese RS Vers sollte bereits mind.3 Monate vor der BU Vers bestehen,wobei zu beachten ist,
    daß der Versicherungsfall für die RS Versicherer sollte es sich um Streit wegen der vorvetraglichen
    Anzeigepflicht handeln,der Tag wann der Antrag unterschrieben wurde maßgeblich ist.Von diesem
    Datum ist die 3 monatige Frist zu berechnen.
    Wenn Sie den Ärzten mißtrauen wegen falscher Diagnosen pp sollten Sie über die Krankenvers oder
    bei den Ärzten direkt Patientenquittungen einfordern,die auch die Diagnosen enthalten
    trumpet

    Hallo,
    wenn Sie die im Antrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten,
    können Sie den Vers.Schutz nicht verlieren.
    Mir ist kein Hausrat Versicherer bekannt,der die von Ihnen angegebene 500,-Grenze
    anwendet.Sollte es diese aber doch geben,steht das im Antrag.
    trumpet

    Hallo,
    ein kurzer Hinweis zur "Dynamik" bei der BU-Vers.
    Durch die Erhöhung des Beitrags erhöht sich auch die Leistung(Rente).
    Diese Erhöhung muß der Versicherer ohne Gesundheitsprüfung annehmen
    und dies jedes Jahr,also auch dann wenn man zwischenzeitlich die Diagnose
    einer schweren Erkrankung bekommt.Daher sollte man bei Vertragsabschluß m.E.
    eine Dynamik vereinbaren.Bei einer individuellen Erhöhung der Rente ist eine Gesundheitsprüfung
    angesagt und eine Ablehnung durch den Versicherer ist möglich.
    trumpet

    Der Artikel von Annika hat zu diesem Thema die Überschrift "Glasbruchversicherung"und nicht
    PrivathaftpflichtVers,dies zur Klarstellung.Dort ist formuliert,daß einige Glasschäden durch die PHV
    abgedeckt sind.Wir reden hier nicht von der Verglasung des Nachbarn.
    Das Beispiel mit dem eigenen Wohnzimmerfenster ist so ok,aber was ist,wenn es eine Mietwohnung
    ist.Das Fenster gehört dann dem Hauseigentümer und ich hafte nach § 823 BGB.Durch meine PHV gibt
    es aber für diesen Schaden keinen VersSchutz.In den Bedingungen zur PHV gibt es zwar die sogenannte
    "Mietsachschadenklausel" aber mit dem Ausschluß von Glasschäden soweit sich der Mieter entsprechend
    versichern kann.Durch eine eigene Glasvers kann er das.Hat er keine muß er den Schaden selbst zahlen.
    trumpet

    Hallo,
    der Versicherer wird mit allen Mitteln versuchen festzustellen,daß Sie nicht
    berufsunfähig im Sinne der entsprechenden Versicherungsbedingungen sind,denn
    es geht um viel Geld z.B.
    mtl.BU Rente 2500,-jährlich 30000,-nehmen wir an,der Ablauf ist in 20Jahren und
    die Berufsunfähigkeit würde auch bisdahin fortbestehen wäre also insgesamt eine
    BU Rente von 600000,-zu zahlen,weiterhin würde auch der Gesamtvertrag bis zum Ablauf beitragsfrei
    somit entgehen dem Versicherer 90000,-Beitrag.
    Da Sie ein hohes Kostenrisiko haben,hoffe ich,daß Sie eine Rechtsschutzvers.haben,denn es bleibt
    nur der Weg zum Anwalt.
    Gruß und frohe Weihnachten
    trumpet

    Hallo Honorarberater,
    es muß doch grundsätzlich möglich sein,daß ich als Enkunde auch
    eine Gesellschaft anrufen kann um eine kompetente Auskunft zum Vers.Schutz zu
    bekommen.Der Umweg über den Makler,der in aller Regel wenig Fachwissen über
    Vers.Bedingungen hat und selbst beim Versicherer rückfragen muß kann somit verkürzt
    werden.Interesant ist,daß Sie auf Ihre eigene Haftung hinweisen,die Sie durch eine
    Vermögensschaden HV abgesichert haben.
    Zum XXL der InterRisk nun meine Frage:Ich habe mir von einem Bekannten dessen
    Pferdeanhänger geliehen.Beim rangieren des Hängers mit den Händen verliere ich die
    Kontrolle und beschädige nicht unerheblich einen geparkten PKW und natürlich auch den Hänger.
    Würde für die Schäden Vers.Schutz bestehen?
    Wäre nett wenn Sie mir dies beantworten würden.
    Gruß
    trumpet

    Hallo,
    habe heute mit einer Schadensachbearbeiterin telefoniert,danach gibt es
    zwischen PrivatHV und Vollkasko kein Teilungsabkommen,so daß bei dem
    Schaden durch den Erwachsenen,wenn die Haftung nach §823 BGB gegeben ist
    die PHV zahlt.
    In der PHV dieser Gesellschaft ist bei der Mitvers der Deliktunfähigkeit pp,daß
    wie in unserem Beispiel keine Haftung vorliegt nur eine Leistung erfolgt,wenn
    keine Vollkasko besteht.Dies ist ja eine vertragliche Vereinbarung zwischen VN und Versicherer,
    wovon der Geschädigte nichts weiß,dieser erhält eine Ablehnung wegen fehlender Haftung.
    Der Geschädigte kann sich beim Gesetzgeber beschweren und nicht bei der PHV.
    Da Ihre PHV allerdings die SB und SFR pp erstatten will,würde mich schon der genaue Text dieser Mitvers
    interessieren.
    trumpet