Beiträge von trumpet

    Hallo,
    habe mir heute morgen einige Vers Bedingungen von verschiedenen Gesellschaften
    zu diesem Thema angeschaut,jede dieser Gesellschaften hat einen anderen Wortlaut mit
    den entsprechenden Folgen für den Geschädigten.
    Ist in dem Fall von Kain&Abel ein "Fremder" der Geschädigte ist doch alles ok.
    Den Ausführungen von muc schließe ich mich an.
    trumpet

    Hallo,
    im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung bedeutet,daß Schäden durch deliktunfähige Kinder in
    Ihrer PHV mitvers.sind obwohl weder Ihr Kind noch Sie oder Ihre Frau haften.Eingeführt wurde diese
    Deckungserweiterung,wenn es sich bei dem Geschädigten um Freunde und Bekannte handelte und
    es wie jetzt bei Ihnen keine gesetzl.Haftung gibt und damit der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen
    bleibt.Dadurch sind schon Freundschaften zerbrochen.In den Bedingungen zu Ihrem Vertrag gibt es eine
    genaue Formulierung über diese Deckungserweiterung,dort müsste auch stehen,daß Ihre PrivatHV derartige
    Schäden nur reguliert,wenn Sie dies wünschen.Sagen Sie nein,geht der Geschädigte leer aus da ja keine Haftung
    besteht.Zwischen den Gesellschaften gibt es sogenannte "Teilungsabkommen",dies bedeutet,daß Ihre PHV den Schaden
    wenn Sie dies wünschen reguliert und sich im Innenverhältnis beim Vollkaskovers.einen Teil zurück holt.Diese Regelung
    wirkt sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus.
    Gruß
    trumpet

    Hallo,
    die Ansicht von "muc"kann ich nicht teilen,die wichtigste Leistungsart einer RS ist
    m.E.das Vertrags-und Sachenrecht,denn hierzu gehören auch die Auseinandersetzungen
    bezogen auf die eigenen Versicherungsverträge wie z.B.die BU oder Unfallvers.Hier geht es um
    die Existenz und der Gegner ist ein Vers.Konzern,der mit allen Mitteln versuchen wird nicht zu leisten.
    Kommt es zur Klage und das Gericht schaltet Sachverständige ein,muß der Kläger einen vom Gericht
    festgesetzten Betrag -meistens 5 stellig-vorleisten,sonst wird die Klage nicht angenommen.Auch diese
    Kosten zahlt die RS.
    trumpet

    Habe auch beide ARB gelesen,insbesondere den Bereich was ist der Versicherungsfall
    und wann ist dieser eingetreten.Finde auch keinen Unterschied.Sie können Ihr Fallbeispiel
    nur mit beiden Gesellschaften besprechen.
    Zum Thema Vorsatz ist sicherlich auch § 81 VVG zu beachten.
    trumpet

    Hallo,
    habe mir die AKB der Admiral Direkt angeschaut und gebe Ihnen folgende Info:
    Sie haben einen "Erstwagen" irgendwo vers.Die AD bietet im Gegensatz zu den anderen
    Versicheren die Einstufung des "Zweitwagens" in die gleiche SF Klasse wie den "Erstwagen"
    egal wo dieser vers.ist, z.B.SF 20.
    Bei Ihrer Aktion mit der AD war dieser ja nicht bekannt,daß Sie bereits einen PKW vers.haben,
    es ging ja nur um die Rabattübertragung von Ihrer Mutter auf Sie.Dies wiederum macht die AD nicht.
    Dort ist alles etwas anders.Ich empfehle Ihnen dort anzurufen.
    Evtl.doch auch mal in die AKB schauen.Im Inhaltsverz.kann man die entsprechenden Stellen ermitteln.
    Viel Erfolg!
    trumpet

    Hallo Markus,
    zunächst Glückwunsch zum Führerschein.
    Da Sie noch keine 3 Jahre den Führerschein haben stufen Sie die Kfz.Versicherer
    wie folgt ein:
    Zulassung und Vers.Beginn für einen PKW im Juli 2015,Einstufung in Klasse 0=95%,
    das bleibt auch in 2016,daher empfehle ich unabhängig von dem Zulassungstermin
    den Vers.Beginn auf den 1.7.2015 zu verlegen dann wird der Vertrag in 2016 in SF 1/2 =75% eingestuft.
    Das vorgenannte gilt nur bei Schadenfreiheit.
    Gruß
    trumpet

    Hallo,
    ich würde zunächst mit einem kompetenten Mitarbeiter des Innendienstes Ihres Versicherers
    Ihre Wünsche und Vorstellungen besprechen.
    Die entscheidende Frage ist für Sie,welchen monatlichen Betrag benötige ich,wenn der BUZ
    Leistungsfall eintreten sollte?Die gesetzliche RV leistet eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente.
    Der Unterschied zu Ihrem Netto Gehalt ist sicherlich gravierend.
    Das Problem ist,daß man nicht weiß wann der Leistungsfall eintritt.Was ist wenn er erst nach dem
    60.Lebensjahr erfolgt.Da Sie offenbar gesund sind und einen Bürojob haben könnten Sie die bestehende
    BUZ kündigen und sparen 55,-mtl.Sie müssten dann eine neue BUZ mit Endalter 67 abschließen.
    Sicherheitshalber empfehle ich auch eine Rechtsschutzvers,denn es gibt oft Probleme im Leistungsfall der BUZ.
    Gruß
    trumpet

    Hallo,
    sofern das Alter Ihres Sohnes von 18-25 Jahre sein sollte gehört er zur
    höchsten Risikogruppe der Versicherer.Handeln dürfte daher sehr schwierig werden.
    Habe eben mal ein Beispiel gerechnet.PKW 66kw,einmal 20jähriger und 39jähriger.
    Einstufung Klasse 0=95%.Ergebnis:20jähriger=1179,-€ jährlich für Haftpflicht,
    39jähriger=674,-€ für Haftpflicht.
    Gebe Ihnen noch folgenden grundsätzlichen Hinweis:
    Bei Einstufung in Klasse 0 und VersBeginn nach dem 1.7.2015 bleibt Klasse 0 auch iin 2016,
    daher den Beginn auf 1.7.2015 verlegen dann in 2016 SF 1/2.
    Das gleiche gilt bei Einstufung in SF1/2-Beginn nach 1.7.2015 dann in 2016 auch SF1/2,
    Beginn auf 1.7.2015 verlegen,dann in2016 SF 1.Gilt natürlich nur bei schadenfreiem Verlauf.
    trumpet

    Hallo,
    das ist ein schwieriges Thema da jeder Versicherer eigene Kriterien für die Einstufung anwendet.
    Habe mir die Möglichkeiten der LVM angesehen.
    Er könnte als Ihr Sohn mit SF1/2=70% eingestuft werden sofern einer Ihrer Verträge mindestens
    in SF 1/2 eingestuft ist.
    Einstufung in SF 2=56% wäre für Sie möglich,wenn ein Vertrag auch mind.in SF2 eingestuft ist
    und alle Fahrer mind.23 Jahre alt sind.
    Das vorgenannte gilt nur für die LVM.
    Sie sollten mit der LVM Kontakt aufnehmen.
    Gruß
    trumpet

    Hallo,
    wenn der BU Versicherer Ihnen vorwirft gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen
    zu haben z.B.falsche Angaben zu den Gesundheitsfragen,ist der Versicherungsfall zur RSV
    das Datum der Antragstellung der BU.Bestand zu diesem Termin eine RSV und die 3monatige
    Wartezeit ist vorbei,besteht m.E.VersSchutz ansonsten nicht.
    Zur BU empfehle ich Ihnen einen Blick in ein Antragsformular und die Bedingungen
    von mehreren Gesellschaften.
    Immer daran denken,im Schadenfall kommt die Stunde der Wahrheit.
    trumpet

    Hallo,
    in der heutigen Zeit ist eine RV eine der wichtigsten Vers überhaupt.Wenn es um Ihre Existenz
    geht wegen Krankheit oder Unfall und Leistungen aus einer BU oder Unfall Vers von den mächtigen
    Versicheren abgelehnt werden.Wenn z.B.das Gericht einen Sachverst.einschaltet, muß der Kläger also
    Sie einen Kostenvorschuß leisten ca.eine fünfstellige Summe.Zahlen Sie diese nicht,passiert nichts.
    Die RV würde dies zahlen..Die RV hat aber weit mehr zu bieten.
    Meine Empfehlung sofortiger Abschluß
    trumpet

    Hallo,
    nach meinen Recherchen handhaben das die Versicherer unterschiedlich und ist kaum noch zu verstehen.
    Beispiel:Verkehrsunfall mit Strafverfahren für VN da aber Rechtslage unklar stellt er selbst Schadenersatzansprüche
    beim Gegner.In diesem Fall wird die SB nur einmal abgezogen.
    Beispiel:VN hat Unfallvers und BUVers.nach schwerem Unfall macht er seine vertraglichen Ansprüche bei dem
    jeweiligen Versicherer geltend.Beide lehnen Leistungen ab pp.Das sind 2 Vers.Fälle,SB wird 2mal abgezogen.
    Bei Ihrem Fall mit der Krankenkasse kann m.E.die SB nur 1mal abgezogen werden.Aus dem internen Schriftwechsel
    zwischen Versicherer und Anwalt müsste dies hevorgehen und vom Versicherer genau begründet werden.Eine
    Angestellte des Anwalts hat von solchen Versicherungsvertraglichen Angelegenheiten keine Ahnnung.
    Gruß
    trumpet