Beiträge von Oekonom

    Ein wirklich wichtiges Urteil für alle Wiesn-Fans und das auch noch genau zum richtigen Zeitpunkt:

    "Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest steuerbegünstigt - BFH-Urteil vom 3. August 2017 V R 15/17"

    Verkauft ein Brezelverkäufer auf den Oktoberfest in Festzelten "Wiesnbrezn" an die Gäste des personenverschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel anzuwenden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 3. August 2017 (V R 15/17) die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zurückgewiesen, die im Verkauf der Brezeln durch den Brezelverkäufer einen restaurantähnlichen Umsatz gesehen hatte, der dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen sollte.

    -> https://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen

    IGES-Studie zur „Beitragsentwicklung in der PKV“

    "Wer bei der Debeka privat krankenversichert ist, hatte im Durchschnitt seit 1997 keine höheren Beitragssteigerungen als gesetzlich Versicherte. Die Erhöhungen lagen in den vergangenen Jahren für beide Gruppen bei 2,6 Prozent jährlich."

    So recht glauben kann ich das nicht - klingt irgenwie nach "Glaube nur der Statisik, die du selbst gefäscht hast"

    https://www.debeka.de/unternehmen/pr…kcid=NL_2017_09

    https://www.debeka.de/unternehmen/pr…-debeka_pdf.pdf

    Meinungen dazu?

    Also deutsche Wertpapiere sind üblicherweise bei jeder deutschen Bank verwahrfähig. Sicherheitshalber kannst du ja vorab bei der Bank deiner Wahl anfragen. Wenn du zur Comdirect gehst, da geht der Hausinvest auf jeden Fall, bleibt ja quasi im Haus :)

    Solltest dir ein reines Fondsdepot ausreichen, kannst du mal kucken, ob dir hier eine Bank gefällt. Depotgebühr entfällt meist ab 20.000 oder 25.000 Euro Depotwert: https://www.avl-investmentfonds.de/produktvergleich/Wertpapier-Depots

    wie z.B. BU. Stellt man diese beitragsfrei/müssen diese gekündigt werden/hat man weiterhin auch im Ausland Schutz?

    Schau mal in deine Versicherungsbedingungen. Aber gerade bei der BU hast du die Ausübung eines Berufs versichert, kann mir nicht vorstellen, dass dies auf das Inland beschränkt ist.

    Das gleiche interessiert mich für Bankgeschäfte (mache jetzt hierfür keinen extra Thread auf): was passiert mit Girokonto und Depot?

    Was soll da passieren? Du kannst als in Deutschland Ansässiger (nahezu) weltweit ein Konto eröffnen, warum solltest du dein Konto nicht weiterführen können, wenn du wegziehst. Auch da hilft im Zweifelsfall nur ein Blick in die ABG. Könnte mir vorstellen, dass einige Banken nur "Inländern" eine Bankverbindung anbieten. Wobei das dann schon EU-rechtlich schwierig werden dürfte....

    In den Gesetzestexten steht lediglich eine Rezept des Arztes oder Heilpraktikers muss vorliegen, nirgendwo steht:"vor dem Erwerb" !!

    "Leider" doch: In § 64 Abs. 1 Satz 2 EStDV steht es ausdrücklich:

    "Der nach Satz 1 zu erbringende Nachweis muss vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels ausgestellt worden sein".

    Mir ist aber nicht ganz klar, wie es zu der Problematik kommt: Wenn ich ein quittiertes Rezept habe, dann schicke ich doch keine Rechnung mit ans Finanzamt - mangels Notwendigkeit. Damit würde eine Diskrepanz zwischen ursprünglichem Kaufdatum und Rezeptdatum gar nicht auffallen. Das das Procedere dann formal nicht korrekt ist, liegt auf der Hand. Aber ich bin noch nie auf die Idee gekommen, das tatscählich auch abzugleichen.

    Hier wird das Thema Arbeitszimmer und Arbeitsmittel sehr gut aufgearbeitet:

    -> http://www.steuer-gonze.de/web/index.php/…arbeitszimmers-

    Und in diesem BMF-Schreiben steht, dass du die Arbeitsmittel unabhängig von der Anerkennung des Arbeitszimmers geltend machen kannst:

    Keine Aufwendungen i. S. d. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG (= Arbeitszimmer) sind die Aufwendungen für Arbeitsmittel (>BFH-Urteil vom 21. November 1997, - VI R 4/97 -, BStBl II 1998 S. 351). Diese werden daher von § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG nicht berührt."

    -> https://www.google.de/url?sa=t&rct=j…2I0KHoGkjVbpY3Q

    Interessant wäre jetzt natürlich noch die konkrete Begründung, warum das FA weder das eine noch das andere anerkennen will. Damit dir die Einspruchsfrist nicht abläuft, kannst du auf jeden Fall vorsorglich Einspruch einlegen. Dazu braucht es zunächst keine Begründung. Du legst einfach Einspruch ein und schreibst

    "Der Einspruch erfolgt zur Wahrung der Rechtsbehelfsfrist. Die Begründung wird nachgereicht"

    Naja, die Rechtslage ist doch ziemlich eindeutig.

    Bleibt also nur, den Arzt zu bitten, das Rezeptdatum mit dem Kaufbeleg in Einklang zu bringen. Auch wenn ich keine agB geltend mache, ist es bei mir idR so: Ich kaufe zB heute ein Medikament, hole mir übermorgen ein Rezept und gehe damit in die Apotheke samt meinem Kaufbeleg. Dann quittiert der Apotheker das Rezept mit dem Datum von übermorgen, also dem Tag, an dem ich vor ihm stehe. Das ist eigentlich immer so, ohne dass ich danach gefragt hätte, weil es für mich eben keine Rolle spielt. Die Diskrepanz zwischen Kaufbelegdatum und Rezeptdatum fällt dann niemandem mehr auf.

    1) Die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist im Einzelfall nicht immer ganz einfach. Die Frage ist zunächst einmal, wie man deine Tätigkeit umschreiben kann. Wenn es sich um eine wissenschaftliche oder schriftstellerische Tätigkeit handelt, dann bist du freiberuflich tätig. Letztlich dürfte die Qualifizierung der Einkünfte bei der von dir genannten Höhe egal sein, weil auch bei gewerblichen Einkünften in dieser Höhe keine Gewerbsteuer anfällt.

    2) Ich würde also erst einmal beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit melden. Einfach anrufen und mitteilen – sinnvollerweise da, wo du vielleicht schon mal eine Steuererklärung abgegeben hast. Wenn du dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kriegst, schreibst du rein, was du tust und dann mal sehen, was passiert.

    -> http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/…istenzgruender/

    3) Weitere Formulare brauchst du zunächst nicht. Erst wenn du die Steuererklärung für das Jahr 2017 abgibst. Du solltest aber bei der steuerlichen Anmeldung die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG für dich beantragen. Dann brauchst du in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

    4) Auch wenn du keine Ausgaben hast, kannst du die Ausgaben ggf. pauschal schätzen. Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit können 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 614 Euro jährlich als pauschale Betriebsausgaben abgezogen werden (H18.2 der Einkommensteuerrichtlinien). Bei rund 1.000 Euro im Jahr Einnahmen bringt das natürlich trotzdem nichts, wenn du kein weiteres Einkommen hast.

    Hinter der Abkürzung UCITS verbirgt sich die sperrige Bezeichnung Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities. Kaum besser greifbar ist der ins Deutsche übertragene Begriff Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW). So sperrig der Ausdruck, so wichtig das Anliegen: Es geht um die Stärkung des Anlegerschutzes im Investmentfondsbereich in der Europäischen Union. (Quelle: Comstage)

    Letztlich geht es darum, ob der Fonds in Deutschland zum Vertrieb zugelassen ist. Das kann man bei der BaFin Datenbank überprüfen: https://www.bafin.de/DE/Publikation…fonds_node.html

    Falls der Fonds nicht drauf steht, wird es steuerlich meist sehr kompliziert und ich würde daher auf jeden Fall die Finger davon lassen, wenn du nicht aus eigener Überzeugung und Kenntnis des Fonds im Einzelfall eine andere Entscheidung treffen willst.

    Ja, man spricht hier von einer Liquiditätshausse am Anfang eines Monats weil die ganzen Sparpläne, etc. ausgeführt werden.

    Wie man das nennt, ist mir schon klar ;) , die Frage ist doch vielmehr, ob es auch stimmt. Zum einen kenne ich keine Zahlen, dass tatsächlich zB bei der Comdirect oder Consors am Anfang des Monats mehr Sparpläne ausgeführt werden als zB am 15. des Monats.

    Zum anderen: Wenn man sich zB die Umsätze im DAX ansieht, kann man sehr gut erkennen, dass am Anfang des Monats keine Liquiditätshausse stattfindet, zumindest keine signifikant höheren Umsätze als an anderen Tagen.

    https://www.comdirect.de/inf/indizes/de…#timeSpan=1Y&e&

    Ärgerlicherweise scheint der Kurs zum Ankaufszeitpunkt sich immer wieder etwas zu erholen und ist etwas besser als den Rest des Monats (Wahrscheinlich weil dann Millionen von Sparplänen weltweit gleichzeitg ausgeführt werden, sollte man hier nicht mal über antizyklische Kaufperioden nachdenken ?

    Mir selbst ist das noch nicht aufgefallen, aber es könnte tatsächlich so sein. @Kater.Ka hat das mal an anderer Stelle dargelegt. Also vielleicht nicht am ersten, sondern am 7., 15. oder 23. des Monats kaufen - das sind zumindest die Tage, die bei der Comdirekt möglich sind.

    Was ich nicht nachvollziehen kann ist, dass die DiBa mir meinen damaligen Einstandskurs korrekt anzeigt (Im März irgendwas bei 48,XX) mit meinen Einstandswert allerdings immer so raufrechnet wie der Sparplan aktuell aufgestockt ist.

    Den Satz verstehe ich nicht, sorry. Aber vielleicht ist die Frage ja damit beantwortet:

    Bei der Comdirect gibt es einen Kaufkurs in Euro pro Wertpapier. Dieser mittelt alle Kaufkurse arithmetisch über die Zeit.

    Und:

    Ich kaufe also einmal einen ETF und hänge einen Sparplan dran und mein Depotwert wird immer gemäß Einstandskurs berechnet und nicht gemäß aktueller Wertentwicklung und geänderten Kursen über die Laufzeit der Zukäufe ?

    Kann ich mir nicht vorstellen, aber das kann nur die Diba beantworten. Eine Möglichkeit wäre noch, dass die Diba Einmalanlagen und Sparpläne getrennt voneinander berechnet. Sinn würde das aber in meinen Augen nicht machen.

    Solche Angebote gibt es fast überall und fast immer sind sie gleich unsinnig.

    Du kriegst 50 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, zahlst also bei Aktienfonds meist "nur noch" 2,5%. Im Ergebnis kriegst du also bei einer Gesamtanlagesumme von 10.000 Euro 3% Zinsen auf 5.000 Euro und zahlst 2,5% AA bei den Fonds. Bleibt unterm Strich ein halbes Prozent für die Festgeldanlage.

    Wo ist da der Charme ????

    Wenn du ein Depot bei der Fondsbank wie zB ebase, FFB oder FDB eröffnest, kriegst du (fast) alle Fonds ohne AA und kannst den Rest des Geldes auf ein viel flexibleres Tagesgeldkonto legen. Die guten Anbieter zahlen hier auch 0,5 Prozent. Macht per Saldo mehr Auswahl und mehr Flexibilität ohne Mehrkosten.

    Umsatzsteuerliche Risiken bei Amazon-Vertriebsmodellen:

    "Immer mehr Händler bieten ihre Waren über Online-Verkaufsplattformen an. Besonders beliebt ist Amazon. Dann heißt es aufgepasst! Denn die unterschiedlichen Versandoptionen bergen umsatzsteuerliche Risiken."

    -> Kostenloser Praxisleitfaden von NWB: http://nwb-verlag.de/swr/Amazon/v1/?et_sub=96857

    Leider mit einem Probeabo verknüpft, dass man dann halt kündigen muss.

    Aber wenigstens habe ich es so umgestellt, dass mindestens 300 Euro abgebucht werden.

    Meine Karte war damals von der Landesbank Berlin. Die waren immer sehr freundlich und ich denke, das kann man jederzeit noch umstellen. Einfach mal dort anrufen, wenn die Karte da ist.

    dass die Teilzahlungsfunktion mit 10% voreingestellt ist.

    Davon leben die natürlich - irgendwie muss sich die kostenlose Karte ja amortisieren. ;)