Beiträge von Oekonom

    @FTL
    ja, genau so ist es. Meine Aussage von oben ist nicht korrekt

    1) Du kannst "nur" deine Fahrtkosten in Höhe von 3.600 Euro geltend machen

    Eigentlich steht alles im BMF-Schreiben drin, wenn man (also ich) es sorgfältig gelesen hätte:

    Da steht nämlich ausdrücklich

    1. "Auch bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird die Entfernungspauschale angesetzt", also nicht die niedrigeren Ticketkosten und
    2. "Die anzusetzende Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4 500 Euro im Kalenderjahr begrenzt" und
    3. "Die Beschränkung auf 4 500 Euro gilt bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, soweit im Kalenderjahr insgesamt keine höheren Aufwendungen glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden", also wenn man höhere Kosten nachweisen kann, dann geht auch mehr als 4.500 Euro.

    Fazit:

    Also ich kann eben nur 4500€ geltend machen, da die Entfernungspauschale mit der Bahn auf 4500€ gedeckelt ist, richtig?

    genau so ist es in deinem Fall.

    Also mein Kenntnisstand ist folgender:

    1) Du kannst "nur" deine Fahrtkosten in Höhe von 3.600 Euro geltend machen

    2) Du kannst die Entfernungspauschale in Höhe von 5.280 Euro geltend machen, wenn du entsprechende Nachweise hast. Hier dann zu sagen, ich habe keine Nachweise, bin aber mit 4.500 Euro zufrieden, ist mir nicht bekannt, dass das geht.

    3) Du kannst natürlich die Bahnfahrten irgendwie mit den Autofahrten kombinieren (Beispiele auf S. 8 des BMF-Schreibens), um möglichst nahe an die 4.500 Euro ranzukommen. Aber das entspricht dann nicht den Tatsachen, oder? Also lass die Finger davon.

    Vielleicht hat @RaphaelP eine Idee, wie man die 4.500 Euro optimal ausschöpft, der steckt da sicher tiefer drin ….

    @HannSomm

    Willkommen im Forum, allerdings bist du so ein Bilderbuchverdachtsfall für ein Internet-Forum. Kritische Beiträge werden durch eine oder mehrere Neuanmeldungen, die letztlich auf ein und dieselbe Person oder Firma zurückzuführen sind, mit positiven Beiträgen niedergeschrieben. Das H&P ein Affiliate-Partner von Finanztip ist, macht die Sache nicht besser.

    Normalerweise funktioniert das hier nämlich so: Jemand ist auf Suche nach informationen und wenn er zufrieden ist, dann schreibt er auch zeitnah was dazu. Kaum jemand meldet sich hier nur deshalb an, um einmalig ein Lob in einem Forum loszuwerden, das ihn sonst nciht interessiert. Es gibt natürlich neben dem o.g. Verdacht noch eine zweite Variante. Ich kenne einen Arzt, der alle seine Patienten, die sehr mit ihm zufrieden sind (zB weil Sie eine Mail schreiben), über eine Agentur (!) darum bittet, auf einem Bewertungsportal eine dickes Lob zu veröffentlichen und natürlich 5 Sterne zu verteilen. Die unzufriedenen Patienten fragt er natürlich nicht.... Kein Wunder, der Arzt hat über 100 Bewertungen mit 5,0. Sehr glaubwürdig.

    Eigentlich wollte ich ja nichts mehr zu meinem Fall schreiben, aber nun gut:

    Das Gesprächsangebot von @Nils werde ich nicht annehmen, weil

    - ich vor seeehr langer Zeit mal eine ganz konkrete Frage zu meinem Vertrag hatte und keine Antwort bekam. Auf Nachfrage (nach ca. 2 Wochen) hieß es dann, es ist noch nix da von der Versicherung. Bis heute habe ich nichts mehr von meinem Sachbearbeiter gehört. Jetzt sind Monate vergangen.

    - Ganz offensichtlich führt man bei H&P, oder zumindest mein Ansprechpartner keine "offene Posten Liste", um dann eigeniitiativ (!) offenen Fragen / Sachverhalten nachzugehen. Man hofft vielmehr, wenn der Kunde sich nicht mehr meldet, dann wirds schon gut sein. So das Prinzip Helmut Kohl - Abwarten und Aussitzen.

    Klar, ich bin ein Restant ohne Neugeschäftspotential, aber trotzdem eine sehr traurige Performance.

    Nach der Aufgabenstellung soll ich auf die "auf die stille Gesellschaft, die KG und die GbR sowie mindestens eine typische Treuhandkonstellation" eingehen und dabei feststellen, welche Rechtsformen für welche Fonds (Immobilienfonds, Solarpark, Schiffsfonds, Filmfonds, Windenergiefonds, etc.) gewählt werden oder gewählt werden sollten. Später soll ich dann die Haftungsrisiken der jeweiligen Rechtsform für die Anleger vergleichen.

    Ich weiß nicht, wie tief du in der Materie schon drinsteckst. Aber etwas pauschal gesagt, war die Konstruktion immer ein KG-Fonds, der dem Anleger zwei Möglichkeiten bot: Direkte Beteiligung durch Eintrag ins HR oder mittelbare Beteiligung durch die Zwischenschaltung eines Treuhänders. Wenn wir jetzt mal mögliche juristische Spitzfindigkeiten außenvorlassen, die aber möglicherweise Gegenstand deiner Arbeit sein könnten, unterscheiden sich die Risiken hier nicht. Ein Thema ist zB, ob die über einen Treuhänder beteiligten Gesellschafter untereinander haften wenn es um Fälle der §§ 171 ff HGB geht....

    Die GbR-Fonds stammen aus einer Zeit, als man noch steuerliche (Buch-)Verluste von oft mehr als 100 Prozent unbeschränkt mit anderen Einkünften verrechnen konnte. Ansonsten waren das eher Nischenprodukte im Bereich Private Placements, also 10 oder 20 Anleger, die ein Objekt finanziert haben.

    Tolles Buch zum Thema "Geschlossene Fonds" gibt von Dr. Jochen Lüdicke, so eine Art Fondspapst, wenn es um Konzeption geht....

    Wenn´s um Kommunikation geht, lebe ich noch in der Steinzeit, also Festnetzanschluss und Rauchzeichen von der Dachterrasse ;) Ich kläre mal, ob man dir ein Zugriffsrecht einräumt, dann kannst du dich in der Datenbank austoben. Ansonsten schick ich dir eingescannte pdf per Mail.

    Der geschätzte @elijah2807 würde jetzt noch schreiben, hope that helps

    Ich muss jetzt doch etwas Wasser in den Wein gießen.

    Ich habe bei bei H&P eine BU der Protector (ex Mannheimer) laufen. Als die Mannheimer "die Hand hob", hatte ich bedenken, dass das langfristig mit meiner Versicherung nicht gut gehen wird - als hinsichtlich der Beitragsentwicklung mangels Neugeschäft usw. Ich kam die Auskunft, die Risiken seien rückgedeckt, daher kein Handlungsbedarf. Mittlerweile sind alle Sofortrabatte aufgebraucht (wegen schlechtem Risikoverlauf.....) und der ehemalige "Nettobeitrag" entspricht jetzt dem anfänglichen "Bruttobeitrag". Wenn ich mich recht erinnere, bedeutet das einen Beitragsanstieg um ca. 33 Prozent oder gar mehr. Heute ist es zu spät, den Versicherer zu wechseln aufgrund Alter und diverser Zipperlein.

    In meinen Augen eine klassische Fehlberatung - ein Versicherungswechsel hätte damals nicht nur ein Neugeschäft für H&P, sondern auch einen Vertrag zu mindestens (fast) gleichwertigen Konditionen für mich bedeutet. Ich kann das so schreiben, weil ich zu dieser Zeit (kurz vor der Mannheimer-Pleite) noch einen zweiten Vertrag anderswo abgeschlossen habe. Da ich hier einen (in meinen Augen unbedeutenden kleinen) Ausschluss akzeptieren musste, habe ich den Mannheimer Vertrag weiterlaufen lassen. Mein weiß zwar nie, aber so Gott will, hat der Ausschluss nix mit meinem Beruf zu tun, daher war die Fortführung des Mannheimer Vertrages in meinen Augen ein großer Fehler, vor dem mich H&P grundsätzlich, aber insbesondere wenn ich schon nachfrage, hätte bewahren können.

    wären bei z.B. 8.000 EUR Transaktionsvolumen in Summe rund 15 EUR, im Vergleich zu ca. 200 EUR Steuerersparns ein guter Deal für 10 min Arbeit

    Ein Transaktionsvolumen von 8.000 Euro erreicht man aber in den ersten Jahren bei einem Sparplan von 200 Euro monatlich nicht so schnell....

    Hinzu kommen neben dem Spread die Kursschwankungen zwischen Kauf- und Verkaufszeitpunkt. Beim ETF kann man das natürlich innerhalb weniger Minuten machen - Kontodeckung vorausgesetzt, bei dem eigentlich von mir bevorzugten Fondskauf ist immerhin ein Tag dazwischen, wenn man nicht gleichzeitig kauft und verkauft.

    Wenn man zur Ausschöpfung des Sparerfreibetrags das Modell "jährliche Kursgewinne realisieren" fahren möchte, dann unbedingt darauf achten, dass man die ETF zumindest kostenfrei kaufen kann. Ansonsten könnten sich die Kauf- und Verkaufskosten zur partiellen Renditebremse entwickeln.

    Das Modell funktioniert in meinen Augen kostengünstiger mit einem Fondssparplan, sofern man den Fonds ohne Ausgabeaufschlag kaufen kann.

    @Trad

    Die Formulierungen in dem von dir eingestellten Link sind in meinen Augen etwas unglücklich. In meinen Augen ist es so:

    Solange die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte weniger als 4.500 Euro betragen, verlangt das Finanzamt keinen Nachweis. Das gilt hier also für deine Ticketkosten 330 € x 11 Monate = 3.630 €

    Wenn man mehr als 4.500 € geltend machen will, muss man die Kosten nachweisen. Dann also die Tickets mitschicken (bringt in deinem Fall aber nichts, da < 4.500 €) oder die Kilometerleistung des Autos nachweisen. In deinem Fall wäre das beim Ansatz der pauschalen 30 Cent der Fall. Die Berechnung ist 80 km x 220 Tage x 0,30 € = 5.280 €.

    Das steht zB auch hier in einem BMF-Schreiben auf. S. 4 unter Punkt 1.3: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…ostenrecht.html

    Hier ist das auch noch einmal sehr verständlich erklärt: https://www.steuertipps.de/lexikon/e/entfernungspauschale

    Ich bin selbst Kunde bei Renault-Bank und kann nur Gutes sagen. Bei Moneyou war ich auch, da fand ich die Nutzerführung furchtbar und auch die Tatsache, das selbst eine Buchung im Monat (=Zinsgutschrift) drei bis fünf Seiten Kontoauszüge generiert, total nervig. Wer es sich heute noch ausdruckt, kriegt die Krise, aber auch wenn man es nicht ausdruckt, ist das die unübersichtlichste Darstellung und Buchungsmethodik, die mir je untergekommen ist.

    Zum Eröffnungsprocedere: Wenn eine Bank Video-Ident anbietet, geht es wohl schneller als mit Post-Ident, wobei ich hier ein paar Tage hin oder her nicht als echten Nachteil erkennen kann.

    Ansonsten: Die Geschmäcker sind verschieden, einfach mal eine ausprobieren und wenn es dir gar nciht gefällt, dann halt mal ein zweites Konto eröffnen.

    Eine gute Übersicht gibt es zB hier:
    https://www.biallo.de/vergleiche/tag…1ef444e570aefd0

    Wenn "kurzfristig" quasi tägliche Verfügbarkeit heißt, dann bleibt letztlich nur das Tagesgeldkonto. Außerdem gibt es beim Festgeld im Bereich von ein bis zwei Jahren kaum mehr Zinsen als bei einem guten Tagesgeldkonto.

    Hinsichtlich des Eröffungsprozesses habe ich mit der Renault-Bank gute Erfahrungen gemacht.

    https://www.renault-bank-direkt.de/

    Alternativ vielleicht ein klassisches "Sparbuch": http://www.abcbank.de/abcSpar.php?fs…25cc2d7518b460a, aber erst ab 2.500 €

    Der Artikel ist schon ziemlich alt und analysiert nach meinem Verständnis eine (wahrscheinlich ebenso falsche) Werbeaussage der Fondsindustrie.

    Ganz genau bzw. nicht nur "wahrscheinlich" und insofern verstehe ich die Kritik von @mlem überhaupt nicht.

    Schon allein die Bezeichnung "Masche" zeigt doch, dass hier nicht die Meinung von Finanztip kundgetan, sondern Kritik geübt wird. Und weiter unten in dem Artikel steht dann auch noch expressis verbis:

    "Das zeigt: Vergleiche, die Ihnen oft bei der Anlageberatung präsentiert werden, führen in die Irre. Der Vergleich Sparplan versus Einmalanlage ist in der Praxis schon deshalb unsinnig, weil Kunden, die einen Aktienfonds-Sparplan abschließen möchten, in der Regel gar nicht das Kapital für eine Einmalanlage besitzen."

    Was man daran mißverstehen kann, ist mir jetzt wirklich nicht klar. ?(

    Die Stundung erfolgt bei Erwerben von Todes wegen zinslos und bei Schenkungen unter Lebenden zinspflichtig!

    Das gilt wohl nicht mehr. Habe gerade entdeckt, dass der § 28 Abs. 1 Satz 2 mit Wirkung 01.07.2016 geändert wurde.

    Die alte Fassung lautete: "Die §§ 234 bis 238 der Abgabenordnung sind anzuwenden; bei Erwerben von Todes wegen erfolgt diese Stundung zinslos".

    Die neue Fassung lautet: "Für die weiteren zu entrichtenden Jahresbeträge sind die §§ 234 und 238 der Abgabenordnung ab dem zweiten Jahr nach der Festsetzung der Steuer anzuwenden", also keine Differenzierung mehr zwischen Erbfall und Schenkung. Damit kostet die Stundung jährlich sechs Prozent Zinsen. Da gibt es wohl bei der Bank leihweise billigeres Geld.

    Ich vermute mal, es geht dir um § 28 Abs. 3 ErbStG. Dann musst du die Aktien verkaufen, um zumindest einen Teil der Erbschaftsteuer zu bezahlen. Im Gesetz seht nämlich

    "gehört zum Erwerb begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13c Abs. 3, ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu zehn Jahren zu stunden, soweit er die Steuer nur durch Veräußerung dieses Vermögens aufbringen kann.

    Lies zB mal auch hier: FG Köln: https://openjur.de/u/456509.html oder in den Erbschaftsteuer-Richtlinien der Finanzverwaltung: http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/422504_E28/

    Der Vollständigkeitshalber:

    Die Stundung erfolgt bei Erwerben von Todes wegen zinslos und bei Schenkungen unter Lebenden zinspflichtig!