@FTL
ja, genau so ist es. Meine Aussage von oben ist nicht korrekt
1) Du kannst "nur" deine Fahrtkosten in Höhe von 3.600 Euro geltend machen
Eigentlich steht alles im BMF-Schreiben drin, wenn man (also ich) es sorgfältig gelesen hätte:
Da steht nämlich ausdrücklich
1. "Auch bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird die Entfernungspauschale angesetzt", also nicht die niedrigeren Ticketkosten und
2. "Die anzusetzende Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4 500 Euro im Kalenderjahr begrenzt" und
3. "Die Beschränkung auf 4 500 Euro gilt bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, soweit im Kalenderjahr insgesamt keine höheren Aufwendungen glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden", also wenn man höhere Kosten nachweisen kann, dann geht auch mehr als 4.500 Euro.
Fazit:
Also ich kann eben nur 4500€ geltend machen, da die Entfernungspauschale mit der Bahn auf 4500€ gedeckelt ist, richtig?
genau so ist es in deinem Fall.