Beiträge von Oekonom

    Nachtrag: Die Formulierung in den AKB lautet:

    "Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondertarife werden bei unserer Auskunft nicht berücksichtigt."

    @Pokemon

    Trumpet geht zwar hart mit dir ins Gericht, im Ergebnis hat er aber natürlich vollkommen Recht. So wie ich deine Ausführungen verstehe, lief der Wagen auf einer Zweitwagenrabatt-Aktion "versichert wie Erstwagen". Und dann geht natürlich kein SF-Übertrag in dieser Höhe, weil dieser Rabatt nicht unmittelbar "erfahren" wurde. Das wird aber auch klar von diesen Versicherern wie zum Beispiel directline kommuniziert, wenn man die Unterlagen liest.

    https://www.directline.de/autoversicheru…enversicherung/

    Ich habe mich gerade noch einmal bei der Comdirect rückversichert und den Wert prüfen lassen.
    Stand heute liegt unser Kickback für den Kanam Leading Cities Invest (ISIN: DE0006791825) bei exakt 0,6425% .

    cool, aber auch erstaunlich, dann zahlt die Comdirect mehr, als KanAm offiziell auslobt. Eigentlich kenne ich das nur von hauseigenen Produkten, also wenn die Comdirect jetzt für den hausinvest mehr zahlen würde....

    Apropos Orderkosten, diese können wir durch unsere Sonderkonditionen auf 17,50 € begrenzen - unabhängig von der Investmenthöhe. Das lohnt sich ab ca. 8.000 € Orderhöhe.

    Das ist wirklich attraktiv, findet man aber so nicht unmittelbar in der Übersicht hier: http://blog.rentablo.de/vergleich-depo…nk-und-weitere/

    Kleiner Tipp: Sparpläne haben bei der Comdirect keine Ordergebühren, d.h. bei einem Fondskauf (Einmalausführung des Sparplanes in der gewünschten Höhe) entfallen selbst die 17,50 € - so können Sie ganz legal nochmals sparen...;-)

    Ja, nettes Hintertürchen, leider gibt es bei der Comdirect viele gute Fonds nur als Einmalanlage, nicht aber als Sparplan, so dass dieser Tipp leider oft ins Leere läuft...

    However, für mich ist rentablo eine sehr transparente Bereicherung am Markt.

    Das finde ich sehr teuer. Aus steuerlichen Gründen rolle ich die Bestände meiner Kinder und dort wären die Kosten signifikant. Mindestprovisision sind wohl 17,50 Euro bis 9.999 Euro.

    Auf dieser Basis schon - aber im meinen Augen eher ein Spezialfall, der für die Mehrheit hier wohl nicht so einschlägig ist. Für den buy and hold Anleger sind die Kaufkosten in meinen Augen tolerierbar, insb. weil sie auch nicht höher sind im Vergleich zu dem, was ETF-Anhänger bei Einmalanlagen über die Börse zahlen. Darüber hinaus hat man eben eine Vollbank im Hintergrund. Zumindest für die interessant, die nicht mehrere Depots führen wollen und dafür halt auch ein paar Euros bereit sind zu zahlen.

    Ja, s. Website u.a. von Rentablo, und die sind besser als bei ebase!

    Das ist nicht so eindeutig! Die comdirect Kickbacks sind bei Rentablo in der Tat günstiger als die ebase-Kickbacks. Aber im Vergleich zum Alpha-Tarif muss man schon auch wieder Hirn und Taschenrechner einschalten. Dort gibt es zwar "nur" 80 Prozent (statt 100 bei Rentablo), dafür aber keine jährliche Fee von 180 Euro p.a. Da muss das Depotvolumen schon groß sein, damit man besser fährt als bei AAV. Nach Adam Riese rechnet sich das bei einem reinen Aktienfondsdepot so ab ca. 180.000 EUR, eher mehr.

    die Transaktionen bei ebase kostenlos sind, der Kauf bei comdirect außerhalb eines Sparplans sehr teuer ist.

    Wenn das Comdirect-Depot über einen Vermittler läuft, halten sich die Kaufkosten in Grenzen. Eine Fonds-Order von 10 TEUR kostet 37 Euro - nicht umsonst, aber jetzt auch nicht so teuer.

    Interessant wäre eher, ob es für solche Depots auch kickbacks gibt. Bisher kannte ich das nur für Depots bei Fondsbanken wie ebase oder FFB.

    Ein weiterer Aspekt sind die unterschiedlichen Depotgebühren (comdirect 0, ebase 36 Eur p.a.),

    Das gilt leider nicht mehr uneingeschränkt. Die comdirect erhebt zB seit Juni 2017 für einzelne Wertpapiere eine Depotgebühr. Für Xetra-Gold sind das zB immerhin 36 Euro pro 10 TEUR Depotwert....

    Die Kickbacks je Depotbank variieren erheblich.

    Das stimmt. Die Kickbacks hängen insb von zwei Faktoren ab:

    1) wie viel lobt die Bank als Kickback aus - das ist tatsächlich nur die halbe Wahrheit, weil zunächst unklar ist, auf welche Bemessungsgrundlage sich die Kickbacks beziehen

    2) Die Höhe der Bestandsvergütung die die Bank bekommt ist wiederum ganz wesentlich davon abhängig, wie viel Bestand sie hält. In dem oben genannten Beispiel vom DWS Top Dividende ist also davon auszugehen, dass die Comdirect einen sehr hohen Bestand hält und ebase oder Augsburger Aktienbank eben eher wenig.

    In einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen v. 27.3.2017 steht: "Vor Anwendung der BFH-Urteile v. 15. Dezember 2016 bleibt abzuwarten, ob diese im Bundessteuerblatt II veröffentlicht werden."
    (http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/691770/)

    Mit anderen Worten: Erst wenn das Bundesfinanzministerium beschlossen hat, eine BFH-Entscheidung im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen, dann werden die Finanzbehörden die Entscheidung allgemein anwenden. Eine aktuelle Übersicht findet man zB hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Sta…ationFile&v=170, und da steht das Urteil noch nicht drin.

    Das ist aber nur die Sichtweise der Finanzverwaltung. Du kannst dich trotzdem auf das Urteil berufen und die Anwendung für dich einfordern. Wenn das Finanzamt im Rahmen des Einspruchsverfahrens ablehnt, würde ich Ruhen des Verfahrens beantragen, bis entschieden ist, ob das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird.

    Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort - leider sind meine Befürchtungen bestätigt. Mal sehen was 2016 mit der Beteiligung passiert. Heute bin ich schlauer und würde sicher der Empfehlung des Beraters von damals nicht mehr folgen,

    Nachtrag:
    Ich habe mal in meinem (virtuellen) Keller gekramt und den Geschäftsbericht 2015 noch gefunden. Da steht alles drin:

    1) Das Objekt ist bis 2034 an AXA vermietet - also von der Seite gibt es nichts zu beklagen

    2) Das steuerliche Ergebnis sollte eigentlich nur bei 2,6% liegen, tatsächlich war es (einmalig) deutlich höher, und zwar 10,9%. Die Begründung lautet wie folgt:
    "Das hohe positive steuerliche Ergebnis für das Jahr 2015 trägt – wie angekündigt – der Tatsache Rechnung, dass die Schadenersatzleistung für die Parkpaletten steuerlich als Einnahme anzusehen ist. Die in den früheren Jahren geleisteten
    Aufwendungen wurden als Werbungskosten von der Finanzverwaltung anerkannt."

    3) Die Schadensersatzleistung betrug 6,5 Mio. Euro, damit wurde eine Sondertilgung auf das Darlehen in Höhe von 7 Mio. Euro vorgenommen.

    Ganz aktuell musst du den GB 2016 bekommen haben (Datum 02.06.2017). In Anschluss an deine Fragen vielleicht die interessantesten Passagen:

    -> Das ausschüttbare Ergebnis liegt mit ca. EUR 4,706 Mio. um rund EUR 676.000 über dem prospektierten Wert. Die für das Jahr 2016 von der Gesellschafterversammlung beschlossene Barausschüttung in Höhe von 4,0 % zzgl. 2,0 % Sonderausschüttung ist termingerecht zum 31.03.2017 erfolgt.

    -> man ermittelte für das Jahr 2016 ein auf die Gesellschafter zu verteilendes ertragsteuerliches Ergebnis von + 4,40 % bezogen auf das Kommanditkapital in EUR, für das Jahr 2017 wird ein Ergebnis von ca. + 3,11 % erwartet.

    Schaut also insgesamt doch ganz gut aus ;)

    Der Fonds wird an der Zweitmarktbörse für Kurse um die 80 Prozent gehandelt. Auf den ersten Blick nicht so toll, aber im Vergleich zu vielen anderen gar nicht so schlecht. Und es spricht dafür, dass der Fonds ganz ordentlich ist. Wenn du eine Meinung zur Qualität und Preis des Fonds haben willst, dann biete ihn einfach mal dem Zweitmarktfonds-Anbieter asuco zum Kauf an. Also nicht, dass du es tun sollst, aber die kennen sich sehr gut aus und du kriegst eine ehrliche Meinung zur Qualität des Fonds. Den Preis den sie ggf bieten werden, der wird eher uninteressant für dich sein, weil asuco ein Schnäppchen-Jäger ist. Aber fragen kann man ja mal....

    ->http://www.asuco.de/zweitmarkt/zweitmarktboerse/

    Parallel kannst du auch bei HTB anfragen: http://www.htb-fondshaus.de/Unternehmen-Ankauf.html

    Nun habe ich gelesen, dass die Höchstsparrate bei 500€ liegt.

    Bei justetf.com steht nichts von einer Maximalrate. Der einfachste Weg wäre, direkt bei Flatex abzuklären, ob es diese Grenze gibt und wenn ja, warum?

    So oder so kannst du das wohl damit umgehen, dass du verschiedene Ausführungstage wählst. Bei der Comdirect gibt es drei (oder mehr?) Tage, an denen man einen Sparplan ausführen lassen kann. Also leg einfach einen auf den 1. einen auf den 15. und einen auf den 25. und schon bist du 1.500 Euro im Monat "los".

    Frage 5) Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann gibt es 3 Möglichkeiten

    1) Ich kaufe die Anteile direkt von einem Verkäufer, der sie gerade hält
    2) Der Marktet Maker kauft bzw. verkauft meine Anteile (falls ungleichgewicht auf dem Markt) und macht sie zu Aktien bzw. umgekehrt in Kooperation mit der Fondsgesellschaft
    3) Ich kaufe bzw. verkaufe meine Anteile direkt an die Fondsgesellschaft, die dann das selbe macht wie der Marktet Maker.

    ad1) Direkt kaufen heißt hier über die Börse, ich will meine Anteile los werden, du willst welche haben, der Handel findet über die Börse statt, wenn unsere Preisvorstellungen zusammen passen. Soll heißen, ich gebe eine Order auf, dass ich mindestens 100 Euro haben will, du eine Order, dass du maximal 100 Euro zahlen willst, dann sind wir im Geschäft.

    ad2) Da kenne ich mich nicht so genau aus. Meines Wissen ist es nicht der Market Maker der Aktien für einen ETF kauft, das macht die KVG selbst. Normalerweise ist es so, dass der Marketmaker die Aufgabe hat, stets Kurse zu stellen, die dem NAV nahe sind. Soll heißen, bei einem NAV von 100 Euro stellt er meist Geldkurse zu 99,90 und Briefkurse zu 100,10 Euro. Wenn also im Fall ad1) kein Dritter am Markt ist, der Anteile verkaufen will, dann verkauft der Market Maker dir Anteile aus seinem Handelsbestand. Das führt auch dazu, dass du nicht über den Tisch gezogen wirst. Angenommen du gibst im Fall von oben eine Kauforder ohne Limit auf und ich will meine Anteile (NAV 100 Euro) für 110 Euro verkaufen - ich bin also auf der Suche nach einem "Dummen". Dann könnte der Deal zustande kommen, weil deine Order unlimitiert ist. Das wird aber nicht passieren, weil der Market Maker dir seine Anteile für 100.10 verkaufen wird und ich damit raus bin.

    ad3) ja

    Frage 6)

    Wenn der NAV 100€ ist und derzeitig keine Verkaufsorders für 100€ im System sind und der Marktet Maker erst ab 105€ verkauft (er ist der günstigste Verkäufer), dann wird mir doch bei Briefkurs 105€ angezeigt oder? Oder werden die Preise von Market Maker nicht berücksichtigt?

    nein, der Maket Maker stellt immer Kurse, die nahe am NAV sind, vgl. oben. Das ist sein Auftrag, er handelt insoweit auf Basis einer Vereinbarung mit der KVG.

    Frage 7)

    "Einen ETF kann man sowohl über die Börse als auch bei der KVG kaufen (bzw. verkaufen). Nur macht zweiteres in der Regel keinen Sinn"

    Weil die Fondsgesellschaft länger dafür braucht als ein Market Maker und weil sie möglicherweise aufgrund von hohen Ausgabe- und Rücknahmeaufschlägen teuer sein kann? (In deinem Link 3%, mindestens 5.000€) Oder was ist der Grund?

    Es macht in meinen Augen keinen Sinn, weil

    - beim Kauf über die KVG im Standardfall ein Ausgabeaufschlag anfällt.
    - Sinn und Zweck der ETF ist, damit handeln zu können. Ich kann also - zumindest theoretisch - intraday Handel betreiben oder wie zB am Tag der Brexit Entscheidung sofort bei Börseneröffnung reagieren. Beim Kauf/Verkauf über die KVG weiß ich nicht, zu welchem Kurs abgerechnet wird. Gerade an Tagen mit starken Kursschwankungen ist das ein großer Nachteil. Bei einem langfirstigen Sparplan ist es im Ergebnis egal, ob du über die Börse oder die KVG kaufst, sofern du keinen AA zahlen musst, weil du wie zB Altsachse über einen Vermittler kaufst.

    Sinn kann es in meinen Augen nur machen, wenn die Börse, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr funktioniert. Dann kannst du das Rückgaberecht an die KVG nutzen. Bleibt dann aber die Frage, wie die KVG zu Geld kommt, wenn die Börsen nicht mehr funktionsfähig sind.

    Ein Exchange-traded fund (börsengehandelter Fonds) nennt sich deshalb so, weil er an der Börse gehandelt wird. Wenn man seine Anteile an die KAG zurückgeben kann, dann ist es wohl kein ETF.

    das ist falsch. Einen ETF kann man sowohl über die Börse als auch bei der KVG kaufen (bzw. verkaufen). Nur macht zweiteres in der Regel keinen Sinn. Dass beides möglich ist, kann man zB den "Wesentliche Anlegerinformationen" entnehmen, dort werden auf S. 2 beide Wege dargestellt. Exemplarisch zB hier: http://daten.comdirect.de/funds/issuer/r…ACNDt&YEAR=2017

    Eine Tabelle bringt immer mit sich, dass Details hinten runterfallen. Du kannst nicht ernsthaft erwarten, dass du einerseits eine übersichtliche Tabelle kriegst und dann jedes Detail berücksichtigt ist. Dazu brauchst du mehr als einen internationalen Steuerexperten! Und die von dir am Beispiel Belgien angesprochenen Differenzen lassen sich doch sogar aus den Tabellen ableiten:

    - die Steuer beträgt auch auf Zinsen 25 Prozent, nur bei Spareinlagen sind es halt nur 15 Prozent
    - die Steuer auf Kursgewinne beträgt 33 Prozent bei einer Haltedauer von max. 6 Monaten, danach Null

    Und ganz offensichtlich hat es in Belgien eine Steueränderung gegeben. Insoweit mangelt es bei den Tabellen schlicht an einer Angabe, die den Stand der Erhebung widergibt.

    kuck doch einfach mal hier:

    http://abgeltungssteuerseminare.de/die-abgeltungs…chen-vergleich/

    http://abgeltungssteuer.com/abgeltungssteuer-vergleich.html

    Wobei du natürlich unterscheiden musst, ob es sich in den einzelnen Ländern wirklich um eine Abgeltungsteuer handelt oder nur um eine Quellensteuer / Kapitalertragsteuer, die dann im Veranlagungsverfahren auf die tatsächliche STeuerlast angerechnet wird.

    Oder hier ab S. 36: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j…toQqdAQ&cad=rja

    Die tatsächlichen Kosten dürften daher sehr viel höher liegen als rund 1 Prozent pro Jahr.

    Das stimmt - in bestimmten Grenzen kannst du das selbst recherchieren. Oft ist es so - und alles andere ist in meinen Augen nicht akzeptabel - dass der Dachfonds keinen Ausgabeaufschlag bei den Zielfonds zahlt (schon gar nicht bei hauseigenen) und darüber hinaus die Bestandsvergütung für die Zielfonds vereinnahmt. Das mindert die Kostenbelastung, aber bei doppelstöckigen Konstruktionen gibt es eben auch doppelte Kostenstrukturen - mal mehr, mal weniger....

    Sinn macht das natürlich vor allem für den Anbieter - wie @fitom schon schrieb.

    Und hat Finanztip schon mal versucht, die tatsächlichen Kosten zu recherchieren - oder ist dazu aufwendig?

    Das kannst du zumindest überschlägig selbst machen. Du nimmst den letzten Jahresbericht, schaust dir die Zielfonds und deren Kosten an. Dann unterstellst du pauschal eine Bestandsvergütung von 0,5% bei Aktien- und Mischfonds und 0,25% bei Rentenfonds.

    Grob gesagt wird das wie folgt aussehen:

    Kosten Dachfonds: 1,0 - 1,5% p.a.
    + Kosten Zielfonds: 1,0 - 1,5% Prozent p.a.
    - Einnahmen aus Bestandsvergütung von 0,25 bis 0,5%

    Macht nach Adam Riese Gesamtkosten von 1,75 - 2,5%p.a. mit Tendenz am oberen Rand.

    Jedoch habe ich irgendwo gelesen, dass das Finanzamt die Quellensteuer nur akzeptiert wenn das im original Dokument von der Bank angegeben ist.Demnach akzeptiert der Fiskus das wohl nicht, wenn ich mich nur auf die Daten des Bundesanzeigers beziehe.Ich werde es dann sehen was das Finanzamt sagt.

    Das stimmt so nicht. Wenn du zB eine Anleihe von Portugal im Depot hast und 15 Quellensteuer einbehalten wurde, dann musst du diesen Einbehalt idR über den Bankbeleg der Zinszahlung nachweisen.

    Bei ausländisch thesaurierenden Fonds hatte ich noch nie Probleme, die Quellensteuer auf Basis des Ausdrucks vom Bundesanzeiger angerechnet zu bekommen.

    In deinem Fall ist aber bei keinem der beiden ETFs Quellensteuer angefallen, also gibts auch nix zum Anrechnen. ;)

    Wie auch immer als Gewinn aus G&V wurden ca. 1600€ angegeben, die so wie ich es verstanden habe mit dem persönlichen (Grenz-)Steuersatz zu versteuern sind, daher die Nachzahlung.

    genau richtig.

    Die steuerfreie Ausschüttung für 2015 war aber geringer als die zu zahlenden Steuern auf die Gewinne aus V&V.

    Die "Ausschüttung" bei einem KG-Fonds ist formal betrachtet eine "Entnahme" und die ist immer "steuerfrei" bzw. genau gesagt eben steuerlich neutral. Das ist so, als würde ein Geschäftsmann 1.000 Euro aus seiner Kasse entnehmen. Das ist erst mal ergebnisneutral.

    Was ich nun nicht verstehe - wo bleiben die Gewinne, wenn die nicht ausgezahlt werden?

    Vereinfachtes Beispiel: Der Fonds hat 10.000 Euro Einnahmen und 5.000 Euro Ausgaben. Er macht also einen "Gewinn" von 5.000 Euro, der dann steuerpflichtig ist. Jetzt kommt die Frage der Mittelverwendung. Der Fonds kann

    - eine Aussschüttung / Auszahlung in Höhe von 5.000 Euro vornehmen, dann hast du genug Geld, um die Steuer auf 5.000 Euro Gewinn zu bezahlen.

    - ein vorhandenes Darlehen in Höhe von 5.000 Euro tilgen. Dann bleibt kein Geld für eine Auszahlung und du musst trotzdem 5.000 Euro versteuern.

    - das Geld auf Fondsebene als Liquidität im Sinne einer Rücklage halten. Dann bleibt kein Geld für eine Auszahlung und du musst trotzdem 5.000 Euro versteuern.

    - eine Mischung aus den letzten drei Punkten, dann kriegst du einen Betrag zwischen 0 und 5.000 Euro ausbezahlt, der ggf nicht reicht, um die Steuer auf 5.000 Euro zu bezahlen.

    Steigt der "Fondswert" bzw. der zu erwartende (steuerfreie)Verkaufserlös am Ende der Laufzeit?

    Kann, muss aber nicht sein.

    Wieder ein Beispiel: Angenommen, der Fonds hat die Immobilie mit 50% Eigenkapital und 50% Fremdkapital finanziert. Gedanklich hast du also bei einer Zeichnung von 10.000 Euro auch 10.000 Euro Darlehen auf Ebene des Fonds "miterworben". Dein Anteil an der Immobilie beträgt also 20.000 Euro. Wenn der Wert der Immobilie gleich bleibt und über die Laufzeit das Darlehen vollständig getilgt wird, dann kriegst du für deinen Fondsanteil von 10.000 Euro beim Verkauf eine Schlusszahlung von 20.000 Euro, weil das Darlehen ja getilgt ist. Eine Wertsteigerung ist das aber letztlich nicht, weil die Tilgung des Darlehens aus den laufenden Erträgen erfolgt ist. Und - wie oben erläutert - führt die Tilgung faktisch zu einem (anteiligen) Ausschüttungsverzicht.