Beiträge von Oekonom

    Aber das die Frau von der Bank das nicht wirklich erklären könnte. Bzw. Sie sagte "sie darf keine Steuertips geben".

    Wenn die Banken ihre eigenen Unterlagen nicht verstehen, ist das leider oft die (unprofessionelle und darüber hinaus falsche) Standardantwort.

    Auf einer dieser Abrechnungen steht keine Angabe zur gezahlten Quellensteuer, sonder da steht:
    "Bei Teilthesaurierungen kann die Steuerpflicht durch die Barausschüttungskomponente abgegolten sein. In diesen Fällen wurde auch die ggf. ausgewiesene anrechenbare Quellensteuer bereits im Rahmen der Ausschüttung berücksichtigt."

    Für mich bedeutet das nun, dass ich hier beim Fiskus keine Quellensteuer anrechnen lassen kann.

    Wenn die Bank Quellensteuer angerechnet / berücksichtigt hat, dann findest du das auf der Steuerbescheinigung. Da steht dann entweder

    - Summe der angerechneten ausländischen STeuer (Zeile 50 Anlage KAP) oder
    - Summe der anrechenbaren, noch nicht angerechneten ausländsichen Steuer (Zeile 51 Anlage KAP)

    Und wenn du Erträge von ausländisch thesaurierenden Fonds ergänzend zur Steuerbescheinigung erklärst - weil sie dort (noch) nicht enthalten sind, dann kannst du auch die bei den Fonds angefallene Quellensteuer geltend machen. Diesen Wert findest du auch in dem Dokument vom Bundesanzeiger.

    Bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstehe. Wenn die 6,77 Euro nicht in der Steuerbescheinigung / Erträgnisaufstellung stehen, dann sind sie ergänzend zu erklären. Der Passus mit der KapESt ist nur zur Info, vgl. dazu die Info in Fußnote 7 des Dokuments im Bundesanzeiger:

    "7) Die Angabe der Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer erfolgt an dieser Stelle ausschließlich zu Informationszwecken, da bei thesaurierenden ausländischen Investmentfonds zum Zeitpunkt des
    fiktiven steuerlichen Zuflusses kein Kapitalertragsteuerabzug erfolgt."

    Kurze Zwischenfrage : heißt das die ETFs sind doch Steuer relevant?
    Und wie gehe ich mit dem einem Stichtag um der nicht der 31.12 ist?

    - Beim DB x-tracker II Eurozone (LU0290355717) sind die 6,77 Euro pro Anteil in der Steuererklärung 2016 zu erfassen.
    - Beim Source Consumer ETF (IE00B449XP68) ist der ausschüttungsgleiche Ertrag gleich Null und daher besteht auch kein Handlungsbedarf.

    Bei einem abweichenden Stichtag musst du prüfen, wie viele Anteile du zum Stichtag (hier also einmal 31.01. und einmal 31.08) im Depot hattest und diese Anzahl von Anteilen mit den ausgewiesenen Erträgen multiplizieren. Wenn dein Anteilsbestand zum Stichtag "Null" ist, dann besteht kein Handlungsbedarf, auch wenn du dann zum 31.12. Anteile im Depot hattest, die du also nach den Stichtagen erworben haben musst.

    Da ich kein Onvista Depot habe, kann ich dir leider nicht konkret weiterhelfen. Es wird sich sicher einer hier finden. Allerdings ist dein Post mal wieder Wasser auf meinen Mühlen bzw. ein schöner Beleg dafür, dass die so gerne empfohlenen Thesaurierer (zB wegen dem Zinseszins- und Steuerstundungseffekt) alles andere als "steuereinfach" sind.

    Wenn du magst, schreib die Wertpapierkennnummern oder ISIN hier rein, dann kann ich für dich im Bundesanzeiger quer checken, ob tatsächlich keine Erträge angefallen sind oder ob die Bankunterlagen unvollständig sind. Du kannst das natürlich auch selbst machen unter bundesanzeiger.de dann rechts auf Fondsdata klicken...

    Und: Für eine "Nuller" Erträgnisaufstellung würde ich kein Entgelt zahlen bzw. wenn sich rausstellt, dass Erträge fehlen schon zweimal nicht. Notfalls Beschwerde an den Ombusdmann der Banken: https://bankenombudsmann.de/

    Hallo Altsachse,

    so ganz sattelfest bin ich in der Abgabenordnung nicht mehr, aber ich denke, das eine ist relativ unabhängig vom anderen.

    -> Die NV-Bescheinigung basiert letztlich nur auf einer Prognose und hat keinen Einfluss auf deine steuerlichen Pflichten. In § 56 EStDV steht:

    "Unbeschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) in den folgenden Fällen abzugeben:

    2a. Personen, bei denen im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Gesetzes nicht vorgelegen haben, wenn derGesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung überstiegen hat und darin keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzugvorgenommen worden ist, enthalten sind.

    Auf gut Deutsch:
    Auch ein Rentner ist grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn seine Einkünfte – also nicht sein zu versteuerndes Einkommen – über dem Grundfreibetrag von 8.652 Euro liegt. Daran ändert sich auch nichts, wenn letzlich das zu versteuernde Einkommen (Einkünfte ./. Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen) unter dem Grundfreibetrag liegt.


    -> Das Finanzgericht Düsseldorf hat zB mit seinem Urteil vom 24.4.2012 entschieden, dass sich die NV-Bescheinigung nicht auf die Festsetzungsfrist auswirkt. Die Erteilung einer NV-Bescheinigung hat den Charakter einer Prognose, die nicht mit einer abschließenden Prüfung der steuerlichen Verhältnisse verbunden ist. Die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bleibt bestehen. (http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/593167/)
    Die Entscheidung des FG Düsseldorf wurde vom BFH bestätigt: http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzei…1&listId=120454

    beide ETF sind swapbasiert, das kannst du zB bei Comdirect und dort in der rechten Spalte nachsehen:

    LU0392494562: https://www.comdirect.de/inf/etfs/detai…UE=LU0392494562

    LU0274208692: https://www.comdirect.de/inf/etfs/detai…UE=LU0274208692

    oder bei justetf:
    https://www.justetf.com/de/find-etf.html?query=LU0274208692

    oder direkt beim Anbieter:
    https://www.comstage.de/Products/Produ…spx?p=147164488


    Aha, habe gerade den Trick bei Flatex rausgekriegt. Aber was bedeutet "Rabatt Einmalanlage" ?

    Einen ETF kauft man üblicherweise über die Börse und da gibt es keinen Ausgabeaufschlag. Theoretisch kannst du den ETF auch direkt bei der Gesellscahft kaufen und dann kann ein Ausgabeaufschlag anfallen. Lies mal hier in den wesentlichen Anlegerinfos, Seite 2: http://daten.comdirect.de/funds/issuer/r…L104V&YEAR=2017

    Bei meinem Fonds war Geschäftsjahresende der 30.06.2016. Da ich erst seit September 2016 investiere, frage ich mich nun, ob ich für den Fonds in meiner Steuererklärung für 2016 bereits ausschüttungsgleiche Erträge eintragen muss oder ob das Ganze für mich erst mit dem Geschäftsjahresende im Jahr 2017 relevant wird.

    Es zählt - wie von Kater.Ka vermujtet - der Bestandsstichtag. Am 30.06. hattest du keine Anteile, also gibt es auch keine steuerlichen Konsequenzen im Jahr 2016 für dich. Wäre Geschäftsjahresende 31.12. dann müsstest du den gesamten für das Jahr 2016 ausgewiesenen Ertrag versteuern, obwohl du die Anteile erst im September 2016 erworben hast. Im Gegenzug kannst du die beim Kauf bezahlten Zwischengewinne (entspricht in etwa den bezahlten Stückzinsen beim Erwerb einer Anleihe) vom Gesamtertrag abziehen. Wobei bei ausländisch thesaurierenden (Aktien-)Fonds idR keine (großen) Zwischengewinne anfallen.

    Grundsätze zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe einer Steuererklärung

    Das BayLfSt hat Grundsätze zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen für Fälle der Nichtabgabe von Steuererklärungen aufgestellt. Dabei wird u. a. darauf hingewiesen, dass eine Schätzung zur Nichtigkeit eines Bescheides führen kann, wenn finanzamtsseitige Sachverhaltsermittlungen möglich sind, aber nicht genutzt werden.
    -> http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/626696/

    Kirchensteuer auf tariflich besteuerte Kapitalerträge als Sonderausgabe abzugsfähig

    Gezahlte Kirchensteuer ist grundsätzlich als Sonderausgabe zu berücksichtigen. Etwas anderes gelte nur, soweit die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer oder als Zuschlag auf die nach dem Abgeltungstarif ermittelte Einkommensteuer gezahlt wurde.
    -> FG Düsseldorf, Urt. v. 16.11.2016: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duess…l_20161116.html

    Nachtrag zu

    Eine andere Idee von mir ist es sich Aktien von ~10 verschiedenen Unternehmen zu kaufen, welche in unterschiedlichen Branchen und Ländern sind. Trotz der ~10-fachen Ordergebühren, würde sie nicht mal 1% der Anlage Summe ausmachen, dafür hätte ich Ruhe und müsste mir keine Sorgen bezüglich der Auflösung des Fonds während einer Kriese machen.

    Gestern war in der Welt am Sonntag ein Artikel in diesem Sinne: "Aktien für die Ewigkeit - kaufen und dann einfach liegen lassen"

    Eine Kriese kommt ja plötzlich oder nicht und was meinst du mit andere Wege gehen, Geld abziehen und ggf. in Rohstoffe oder ähnliche Produkte investieren?

    Naja, es gibt ja verschiedene Crash-Propheten die eine vermeintlichen Lösung zur Hand haben. Schau dir mal eines der Bücher von Weik & Friedrich (zB "Der größte Raubzug der Geschichte") an. Aber nicht kaufen! Natürlich haben sie im Kern mit ihrer Kritik oft Recht, die ganze Aufmachung und Schlußfolgerungen sind für mich aber, naja, sagen wir es vorsichtig, grenzwertig. Kürzlich habe ich irgendwo die Bezeichnung "Pamphlete" gelesen. :D

    Wenn man das wirklich Ernst nimmt, bleibt wohl nur eine möglichst autarke Lebensform - also so eine Art moderne Kommune, Selbstversorgung mit Solarstrom, Holzhaken für den winterlichen Kamin, eigenes Gemüsebeet usw und sofort. Ob sich das in Deutschland so realisieren lässt? Ich kenne ein paar "Versuche", die machen das aber aus Überzeugung und nicht aus Angst vor dem Untergang. Und wenn der Crash / der Untergang des Abendlandes kommt, stehen sie wahrscheinlich - zumindest vorübergehend - besser da. Aber nicht zuletzt auch deshalb, weil sie relativ befürfnisreduziert leben können und damit zufrieden sind.

    Wenn du das mal ausprobieren willst, kann ich dir ein "nettes Dorf" in Indien zum "Probewohnen" empfehlen :) :
    https://de.wikipedia.org/wiki/Auroville

    Empfohlen werden 2-4 Netto-Monatsgehälter als Rücklage. Folgt Ihr der Empfehlung?

    Mehr oder weniger ja, für mich die vier, für meine Frau die zwei ;) , damit langfristig die vier auch da sind, wenn man sie braucht.

    Ok, und wo ist jetzt das Sparschein für die 5 Euro....

    Außerdem: ich habe auch noch ein paar Anleihen im Depot, die kann ich im Fall der Fälle (hoffentlich) auch ganz gut verkaufen. Und zur Not gibt es so eine Art Cash-Management in der Familie - ich kann also ganz gut kurzfristig Liquidität bei "nahestehenden Dritten" abrufen, die in meinen Augen unnötig viel Liquidität vorhalten.

    Angenommen, Ihr erwartet in 3 Jahren einen notwendigen Autokauf. Würdet Ihr das Geld heute bereit halten? Oder einen ETF Kauf für 3 Jahre riskieren?

    Das liegt dann ganz langweilig auf dem Tagesgeldkonto - für anderes bin ich zu feige.

    Bei Ausfall von wenigen Entleihern, wird das wohl unproblematisch sein, aber wenn sehr viele Entleiher Ausfallen und die Sicherheiten, die sie hinterlegt haben plötzlich an Wert verlieren, wie die Immobilien in der Immobilenkriese, dann könnte es passieren, dass ich dann derjenige bin, der die Leihgeschäfte der Fondsgesellschaft ausbaden muss oder?

    Theoretisch ja, dazu müsste man mal sehen, wie hoch die Quote der verliehenen Aktien ist und daraus dann ein Risiko ableiten. Irgendwo in einem der Links steht dazu was. Für mich bleibt es eher ein theoretisches Risiko bzw. wenn man an den Super-GAU der Finanzbranche glaubt, dann wird das nicht das einzige und vor allem nicht das größte Problem sein und man muss (vorher) andere Wege gehen.

    Eine andere Sorge von mir ist es, dass ich vorhabe langfristig anzulegen, damit ich während einer Kriese nicht verkaufen muss

    Die Zwangsliqudierung kenne ich nur bei den offenen Immobilienfonds - und dort war ja das Problem, dass man die nicht liquiden Immobilien nicht schnell genug verkaufen konnte um die täglichen Rückgabewünsche der Anleger erfüllen zu können. Dieses Problem sehe ich bei ETF / Aktienfonds nicht. Insofern sind ETF auf jeden Fall eine gute langfristige Sache. Wenn du das systemische Risiko hier streuen willst, kann kauf dir parallel zu den ETF noch ein paar klassische Fonds. Da ETF idR indexnah investieren, hast du hier ein eher zyklisches Investment in die Werte, die besonders gut laufen. Aktiv gemanagte Fonds, die jenseits von Indices agieren, sind diesbezüglich vielleicht weniger anfällig.

    Außerdem gibt es noch einen großen Unterschied: Als ich mein offener Immobilienfonds mit massiven Verlusten aufgelöst wurde, konnte ich nicht auf niedrigem Niveau reinvestieren, weil die hohen Verluste größtenteils abwicklungsbedingt waren. Wenn es nun zu einem Crash kommt und dein ETF (warum auch immer) zwangsaufgelöst wird, dann nimmst du da Geld und investierst es in einen anderen Fonds. Letztich tauscht du also nur das Produkt auf mehr oder weniger dem selben Niveau.

    Eine andere Idee von mir ist es sich Aktien von ~10 verschiedenen Unternehmen zu kaufen, welche in unterschiedlichen Branchen und Ländern sind. Trotz der ~10-fachen Ordergebühren, würde sie nicht mal 1% der Anlage Summe ausmachen, dafür hätte ich Ruhe und müsste mir keine Sorgen bezüglich der Auflösung des Fonds während einer Kriese machen.

    Das "Auflösungsrisiko" hast du hier nicht, aber du hast dafür ein größeres Einzelwerte- oder Insolvenzrisiko. Wer hätte gedacht, dass E.on so in die Knie geht oder Solarworld tatsächlich insolvent wird. Auf jeden Fall musst du deine Werte hier auch überwachen und ggf. eingreifen. Aber wenn du daran Spaß hast, ist das auch ein ganzbarer Weg. Meiner ist es nicht - ich streue lieber über Märkte und/oder Fondsmanager, also zB einen globalen Fonds, einen dividendenorientierten Fonds und einen Fonds auf Nebenwerte. Ansonsten bevorzuge ich die flexiblen Mischfonds.

    Fragen 1+2: Genau so ist es.

    Frage 3: Nein, nicht die Verwahrstelle kann die Aktien verleihen, sondern nur der Fonds / ETF selbst. Auch wenn das juristisch nicht korrekt ist, kannst du dir das so vorstellen. Deine Depotbank (beim Fonds die Verwahrstelle) ist wie ein Treuhänder, der deine Fondsanteile (beim Fonds die Aktien) treuhänderisch hält. Er darf damit nichts machen, außer für diese für dich aufbewahren, sonfern er keine konkrete (andere) Anweisung von dir bekommt.

    Frage 4 (g): Auch hier bin ich juristisch nicht bewandert. Aber vereinfacht gesagt, ist das Verhältnis zwischen dir und deiner Depotbank genau das gleiche wie das Verhältnis zwischen Fondsgesesellschaft und Verwahrstelle. Es handelt sich um Sondervermögen, wenn also die Verwahrstelle in Konkurs geht, hat das keine Auswirkungen auf das Fondsvermögen und es besteht der von dir angesprochene Herausgabeanspruch, weil das Vermögen eben nicht zur Konkursmasse zählt.

    Die Funktionsweise ist im nachfolgenden Dokument auf S. 3 ganz gut beschrieben: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j…yDHxZrEBclTEnWA

    Nachtrag: Danke für die Links. Habe jetzt zum erstmal darüber gelesen, dass selbst physische ETFs verliehen werden.

    Nur zu Klarstellung: Wertpapierleihe geht - wie du richtig schreibst - nur bei physisch replizierenden ETF, weil die sythetischen ja keine Wertpapiere im engeren Sinne halten. Aber die Leihe betrifft immer die Wertpapiere im Fonds, nie den Fonds selbst. Ausnahme: Dein ETF hält im Fondsvermögen einen anderen ETF. Dann wäre denkbar, diesen zu verleihen. Aber eben nur in Höhe der Anteile, die im Fondsvermögen des Dachfonds sind.

    Ok, mal sehen, ob ich das alles hinkriege

    Frage a) Handelt es sich um die Depobank, über die ich die ETFs gekauft habe z.B. Diba oder eine Depotbank, die die Fondgesellschaft als ihre Depotbank eingetragen hat?

    Nein, es handelt sich grundsätzlich um zwei Institute. Die Depotbank des Fonds heißt formal "Verwahrstelle". Es ist natürlich denkbar, dass es sich hier im Einzelfall um diesselbe Bank handelt, wenn also dein Depot genau bei der Bank ist, wo auch der Fonds seine Wertpapiere verwahren lässt. Die größten Verwahrstellen findest du hier: https://www.bvi.de/statistik/verwahrstellen/

    Frage b) Liegen auf der Depotbank dann einmal die Aktien selbst und zusätzlich die ETFs selbst (Fondanteile die sagen Max Mustermann besitzt X Anteile am Fondsvermögen) oder liegen die Aktien auf der Depotbank der Fondsgesellschaft und die ETFs der Fondsgesellschaft bei meiner Depobank (falls das überhaupt getrennt wird, siehe Frage a)?

    Auch hier wird getrennt. Die Aktien liegen bei der Verwahrstelle der Fondsgesellschaft, deine ETF liegen buchhalterisch in deinem Depot. Die Anteile deines ETF werden meistens (bei inländischer Verwahrung) über Clearstream verbucht / verwaltet. Dort liegt dann die "Globalurkunde" die virtuell aufgeteilt wird.
    ->https://de.wikipedia.org/wiki/Clearstream

    Frage c) Ist es möglich, dass die Depotbank meine ETFs verliehen hat oder sonst etwas in der Richtung, wie es eine "normale" Bank tut mit meinem Bankguthaben und ich nicht alle meine ETFs zurück bekommen kann oder geht das immer? Sprich die insolvente Bank überträgt immer zu 100% meine ETFs an eine andere Depotbank, die nicht insolvent ist, die ab jetzt meine ETFs verwahrt.

    Ist mir nicht bekannt, dass sowas - also ETF-Leihe - geht.

    Frage d) Liegen die Aktionen selbst auch immer an den Ort, wo meine ETFs liegen und werden automatisch mit übertragen? Das Problem ist ja, dass mir die Aktie ja nicht alleine gehört sondern ich nur indirekt über die Fondsanteile der Mitbesitzer bin.

    Die Frage verstehe ich nicht.

    Frage e) Kann die Aktie selbst verliehen sein, so dass ich im Insolvenzfall zwar mein ETF habe, aber dieser "leer" ist?

    Ja, Aktienleihe ist üblich, um Zusatzerträge zu generieren. Wie hier die Absicherung für den ETF aussieht, sorry, keine Ahnung. Glaubt man Dirk Müller, der das bei seinem Fonds explizit ausschließt, gibt es hier tatsächlich ein Risiko.

    Frage f) Gibt es sonst irgend eine Konstellation, wie ich meine ETFs oder die enthaltenen Aktien verlieren kann? (Insolvenz der Unternehmen, deren Aktien ich indirekt halte ausgenommen)

    Tja, ein Anwalt würde jetzt wohl sinngemäß so etwas sagen wie "eigentlich nicht, aber höchstvorsorglich weise ich darauf hin, dass es schon denkbar ist, dass es "irgend eine Konstellation" geben könnte.

    Am 25. April 2017 haben Sie geschrieben:

    Wir werden die Unterlagen diese Woche bis Freitag Einschreiben/Rückschein versenden.
    Vielleicht werde ich auch per Gerichtsvollzieher zustellen, weil sonst heißt es, es wäre nicht drin gewesen!

    dann am 09. Mai 2017, nachdem abendrot immer noch nichts bekommen hat:

    "Weil, die nicht per Post kommen! Da bin ich nicht zuständig, wie lange es dauert! Es ist unfassbar, wie hier gegen ein 'Unternehmen geschossen wird? Unberechtigt!"

    und jetzt schreiben Sie:

    Mitarbeiterin ist noch krank geschrieben und ich werde nicht 2 stunden damit zubringen, es zu versenden!

    Mit anderen Worten - Sie haben bisher noch gar nichts versendet, obwohl Sie genau diesen Eindruck zu vermitteln versuchen. Und dann sind Sie auch noch so dreist, Kritik an ihrer Arbeitswese als "Unberechtigt" zu bezeichnen.... ?(

    Ganz abgesehen von der Tatsache, dass Sie sich offenbar auch zu schade sind, die liegen gebliebende Arbeit einer Mitarbeiterin zu übernehmen, auf die ein Kunde seit Wochen wartet :thumbdown:

    Keine Ahnung welche Strafe einen bei einer Nachprüfung erwartet wenn die "Quittung für das Buch" unauffindbar ist.

    Kommt wahrscheinlich immer sehr auf den Einzelfall an. Letztlich ist halt immer die Frage, um welche Beträge es geht und ob man wirklich "Vorsatz" nachweisen/ vermuten kann. Zwei Beispiele:

    - mir wurden mal Vorsorgeaufwendungen nicht anerkannt. Das Finanzamt hat einfach 3.000 Euro gestrichen mit der Begründung, dass ein Nachweis nicht eingereicht wurde. Das war natürlich nicht der korrekte Weg, weil wie man in dem obigen Dokument lesen kann, müssen bestimmte Belege erst auf Anforderung (die sich das FA in meinem Fall gespart hat) nachgereicht werden. Aber bezüglich deiner Frage, wäre in dem Fall ohne Beleg also gar nichts passiert, weil das Finanzamt den Betrag einfach gekürzt hat.

    - ich war mal auf einem Seminar zum Thema "Steuerstrafrecht" und da hat der Referent von einem Fall erzählt, dass die Buß- und Strafgeldstelle aktiv geworden ist bei einem Fall von Umsatzsteuer"hinterziehung" von 100 Euro. Das war natürlich ein sehr spezieller Fall, der perfekt für die Veranstaltung gepasst hat (sinngemäß: lieber so früh wie mölgich einen Steuerstrafrechtanwalt zu Rat ziehen), zeigt aber doch, dass ein Betrag nicht klein genug sein kann, wenn die Rahmenbedingungen passen.

    Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Wenn in solchen Bagatellfällen letztlich überhaupt ein Strafverfahren eröffnet werden sollte, dann wird es höchstwahrscheinlich wieder eingestellt - im schlimmsten Fall eben gegen eine Geldauflage. Die größte Strafe in solchen Fällen ist aber wohl der Stress, den solch ein Verfahren beim Mandanten auslöst ....

    Außerdem:

    wenn die "Quittung für das Buch" unauffindbar ist.

    Also die Buchquittung hatte ich doch schon mitgeschickt. :)