Beiträge von Sylvi62

    so wie bei mir . bei einer telefonischer nachfrage wurde ich mitten im Gespräch , wo die nachfrage grade ausgesprochen hatte , weggedrückt . ist schon ein starkes stück . werde auch meine konten dort kündigen .

    Na das sowieso. Mit Santander habe ich nix mehr am Hut. Am Samstag Post von denen erhalten. Oh, dachte ich. Endlich wollen sie zahlen !!! Nix da - ein neues Kreditangebot. Woher nehmen die sich die Zeit für so ein Schmarrn. Ach ja - ist ja Narrenzeit 8o und die sind mittendrin.

    So, die Unterlagen für die Bausparkasse habe ich nun auch fertig gemacht. Mein Gott, was die Schlichtungsstelle da alles haben will X( Die Original Bausparurkunde von "vor 20 Jahren", nebst Darlehensbedingungen und Kontoauszügen, woraus meine gezahlten Gebühren ersichtlich sind. Da mein BSV nach 10 Jahren auch noch geteilt wurde, woraus eine Zwischenfinanzierung erfolgte, daraus wiederum 2 Bausparverträge entstanden sind, habe ich das WE auf dem Dachboden verbracht und die vergangenen Nächte zum kopieren und wieder einheften.

    Nun alles per Post wieder da hin. (Es war kein Brief - nein - es wurde ein Päckchen an Unterlagen :( .Eine Druckerpatrone und einen Block Papier ärmer. Von Portokosten ganz zu schweigen.
    Ich hoffe, dass sich der ganze Aufwand lohnt und nicht noch ein Schreiben vom Schlichter kommt, dass ich gerichtlich vorgehen muss. So langsam platzt mir der Kragen :!:

    wie lange hast du denn auf Geld gewartet ? santander hat am 23.12 vom Anwalt den Mahnbescheid bekommen und bis heute keine antwort

    Bei mir das gleiche. Die Santander scheint auf gar nichts mehr zu reagieren Weder auf anwaltliche Schreiben, noch auf Mahnbescheide. Irgendwie tut sich überhaupt nichts mehr. Nicht mal ein Widerspruch auf den MB <X Auf was mein Anwalt nun noch wartet weiß ich auch nicht mehr. MB ist von ihm am 29.12.14 raus. Seit dem kein Lebenszeichen.

    Hallo...bin neu
    Eine frage weiß von euch jemand wie das bei bausparverträge LBS mit den Bearbeitungsgebüren Rückerstattung ist....?????
    Habe rechtzeitig die LBS angeschrieben, antwort darauf das Urteil würde bei denen nicht greifen.

    Hallo. Die Bearbeitungsgebühren für BSV sind unrechtmäßig sofern sie neben den Abschlussgebühren gezahlt worden sind. Ebenso unrechtmäßig sind sogenannte Kontogebühren.
    Auch meine BSK hatte zunächst abgelehnt. Anschließend habe ich die Angelegenheit zum Verband deutscher BSK geschickt.
    Heute habe ich daraufhin ein Antwortschreiben erhalten, dass sie in der Sache Tätig werden und ich noch die Bausparurkunde, sowie die Kontoauszüge nachreichen soll, woraus hervorgeht, dass diese Gebühren gezahlt wurden.
    Jedoch wurde darauf hingewiesen, dass auf Grund des hohen Aufkommens an Beschwerden, es eine Weile dauern kann. Das ist mir aber Wurst. Wichtig ist, es tut sich was :thumbup:

    Schickt die Santander eigentlich noch Briefe raus...wenn sie denn doch mal Geld überweisen sollten?
    Gruss Tanja

    Hallo Tanja, schön das du mal wieder im Forum bist :)

    also mir hat die Santander vor 2 Tagen die Zinsen für eine BG erstattet, ohne ein Schreiben dazu. Die BG für dieses Darlehen wurde bereits vor 6 Wochen erstattet und das Schreiben dazu habe ich gestern erst erhalten. Alles ein bisschen wirr da :/ LG Sylvi

    weißt du wieviel Sternlein stehen an dem großen Himmelszelt....
    langsam wirds hier albern...
    werde wohl kastanienblatt folgen...

    @ Nikolaus

    das wirst du nicht wirklich machen. Mensch lasst euch doch nicht immer von diesen minderwertigen Kommentaren einlullen. Ignorieren und fertig! Nur kurz drüber lächeln, vielleicht noch Kopf schütteln - mehr nicht. Und nicht bockig sein :saint: Da stehst du doch drüber :)

    schade....sie hat uns immer herlich aufgemuntert ......

    Ja, das stimmt. Ich gebe die Hoffnung aber nicht auf, dass sie sich vielleicht doch mal wieder hier meldet. Es wäre sehr wünschenswert. Hoffentlich verlassen uns nicht noch mehr "alte Hasen" hier aus dem Forum. Selbstverständlich sind auch noch neue Hasen hier willkommen, die sich hier Rat, Hilfe holen möchten und auch ihre Erfahrungen einbringen möchten :) Wir sind schon soweit zusammen "gegangen" und haben uns immer wieder Mut gemacht. Und nun ziehen wir das Ding noch bis zu Ende zusammen durch. :thumbup:

    @Sefan82

    Was hatte man denn damals für eine andere Wahl? Entweder Darlehen mit BG oder Zinsen in die Höhe. Bei den hohen Zinsen waren die BG´s gleich mit untergemauschelt. Je bedürftiger man war, desto höher ging der Zinssatz.

    Was sich jetzt hier abspielt, ist nur das, was unser Recht ist und welches höchstrichterlich entschieden wurde. Und glaube nicht, das die Banken es im umgekehrten Fall mit uns anders gemacht hätten. Wehe dem, sie hätten damals zu wenig berechnet. Glaubst du, wenn wir nicht sofort gezahlt hätten, würden sie sich von uns mit bla, bla-Briefen zufrieden geben?

    Und was die Zeitnot der Banken angeht: Da steckt doch System dahinter, sich vor der Rückzahlung zu drücken. Ein einfacher Brief der Bank, mit Verzicht auf Einrede der Verjährung, statt dieser Hinhaltebriefe, hätte genüge getan. Und jeder von uns hätte Verständnis gezeigt. Nochmal: Ein Brief hätte genügt!!!

    Ich hab zwar auch eine RV Versicherung aber mit 200€ Selbstbeteiligung.
    Also es gibt ein BGH Urteil da kommen die nicht drum rum und wenn sie alles künstlich hinauszögern müssen die auch die Kosten für MB tragen, oder nicht?

    Wenn die Bank in Verzug war, müssen sie alle nachfolgenden Kosten (MB, RA etc.) tragen. Leider müssen viele hier in Vorkasse gehen und davor scheuen viele Mitstreiter zurück ;( Jedoch muss die Bank am Ende alles erstatten. Das BGH Urteil steht. Sie können so lange zappeln wie sie wollen. Bei mir geht deren Rechnung nicht auf :P

    In meiner Wahrnehmung werden die richtig zickig, sobald ein RA im Spiel ist. Dann spielen sie mit den Ängsten der Leute und hoffen darauf, dass sich nur wenige trauen, diesen Weg zu beschreiten. Ganz richtig, was für ein trauriges Management! Image? haha...

    Diese Wahrnehmung habe ich leider auch. Bei mir ist es leider so, dass alle Anwaltsaufforderungen ignoriert oder abgeschmettert werden. Die BG, die ich ohne Anwalt von der Santander gefordert hatte wurde erledigt incl. Zinsen. Alles, was über den Anwalt ging ==> Pustekuchen

    Immer mit der Ruhe

    Hier steht es nochmal deutlicher:
    Kontoführungsgebühren bei Darlehen unzulässig: Verbraucher können Gebühren bei Darlehen aber auch Bausparverträgen zurückfordern, da die Verträge vergleichbar sind. Der Bundesgerichtshof bestätigt damit die Position des iffDer Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 7.6.2011, Az. XI ZR 388/10, Klauseln in Darlehensverträgen für unwirksam erklärt, die eine monatliche Kontoführungsgebühr von den Verbrauchern verlangen. Derartige Klauseln sind als Preisnebenabrede vom Gericht überprüfbar. Die Kontoführung stellt dabei keine Sonderleistung dar. Da sie die Kunden auch unangemessen benachteiligt, verstößt sie gegen § 307 Abs. 1 BGB. Die Urteilsgründe sind im Einzelnen noch nicht veröffentlicht worden.

    Bei mir sieht es so aus, dass ich den BSV bereits bespart hatte und nur noch das darauffolgende Darlehen bediene. LG Sylvia