Hallo, im Finanztip habe ich gelesen, dass Studiengebühren als Werbungskosten anerkannt werden, auch wenn sie von den Eltern bezahlt wurden.
Bei meinem Einspruch argumentiert das Finanzamt, dass es sich um Aufwendungen der Eltern handelt, da diese wirtschaftlich belastet wurden und
will deshalb die Studiengebühren nicht als Werbungskosten anerkennen, obwohl die Rechnung auf meinen Namen geschrieben ist. Was ist jetzt richtig und wie könnte ich dem FA gegenüber argumentieren? Danke für Mithilfe.